als Bilanzgewinn bezeichnet man den von Aktiengesell. ausgewiesenen Totalgewinn. Er berechnet sich Bilanzgewinn= Jahresüberschuss/-fehlbetrag +/- Gewinn-/verlustvortrag +/- Entnahmen/Einstellungen in Rücklage.
Bei manchen Klausuren wurde allerdings nach der Mindestausschüttung gefragt u.
dabei ist es korrekt, dass man vom Endbetrag 50% berechnet wie du
es gemacht hast. Allerdings wird hier nicht nach der Mindestausschüttung gefragt also denk ich, dass die allg. Formel anzuwenden ist:
526 JÜ - 15 VV - 70 Rückst. = 441