Aufgabe 4

M

maus1981

Dr Franke Ghostwriter
Ulli,

wie komme ich auf die Ergebnisse bei Aufgabe 4 mit den Abschreibungen?

LG
Juli
 
Juli,

ich versuch´s mal so zu erklären, wie ich´s mir zurechtgelegt hab:

zunächst erst mal die planmäßige Abschreibung AK 360TE/4Jahre=90TE

290 (a)
Das Problem ist ja, die Leistungseinheiten so zu verteilen, dass bei ständiger Verdoppelung der Maschinenleistung am Ende auch genau die Abschreibungssumme (und nicht mehr und nicht weniger) erreicht wird - je mehr meine Maschine läuft, desto mehr wird sie abgenutzt...und es heisst ja AfAbnutzung....Also erst mal die "Ansatzgröße" für die Verdoppelungen rauskriegen: x+2x+4x+8x=15x -> d.h., wenn man ständig 1/15 der Abschreibungssumme (AK) verdoppelt, kommt man nach 4Jahren beim Buchwert=0 raus, hat man die AK also voll abgeschrieben.
Also hab ich gerechnet :
360/15=24 (1.Jahr) ... und dann immer verdoppelt, und wenn man dann zur Kontrolle 24+48+96+192 rechnet, kommt tatsächlich 360 raus😉

300 (b)
🙁 Blöder Text in der Aufgabe, denn wir haben ja in 01 mehr produziert als geplant (150T statt 112,5T).....Es soll jedoch die Gesamtproduktionsleistung, die die Maschine in den 4 Jahren schafft, beibehalten werden ... also haben wir im ersten Jahr von den 450T schon 150T Stück verbraten: 150/450=1/3 der Maschine ist abgenutzt, also schreiben wir für das 1. Jahr auch 1/3 ab: 360/3=120
es ergibt sich ein Rest für den Maschinenwert von 360-120=240
davon schreiben wir in den nächsten , in denen die geplante Produktionsleitung läuft, erst mal ganz normal ab mit der geplanten Abschreibung :
Jahr 02: 90TE -> Rest 240-90=150TE
Jahr 03: 90TE -> Rest 150-90=60TE
d.h. für das Jahr 04, dass die Maschine schon vor Jahresablauf (nach 8 Monaten) abgeschrieben ist, wir dürfen also nur noch den Restbuchwert von 60TE ansetzen
Jahr 04: 60TE

310 (c)
Zunächst passiert nichts aussergewöhnliches und die Maschine wird für die ersten beiden Jahre planmäßig abgeschrieben
Jahre 01 & 02: je 90 TE -> Buchwert in 03=360-2*90=180TE
im Jahr 03 passiert der Totalschaden mit Schrottwert 0, die Maschine ist also total abzuschreiben:
Jahr 03: 180 TE -> für das Jahr 04 ist also nix mehr da zum Abschreiben: 0 (bzw. im Buchungssatz dafür 1)

320 (d)
Bereits im ersten Jahr wird der Verkauf zu 90TE nach dem 2. Jahr beschlossen. Die AK sind um diesen Preis zu mindern: 360-90=270
Diese 270TE sind auf die verbleibenden 2 Jahre aufzuteilen: 270/2=135
Damit können für 01 und 02 je 135TE abgeschrieben werden.
In 03 und 04 befindet sich die Maschine nicht mehr im Bestand und wurde ja deswegen in den beiden vorhergehenden Jahren komplett abgeschrieben - also jeweils Buchwert 0 (einzutragen: 1)

330 (e)
Jahr 01: zunächst wieder planmäßige Abschreibung 90TE
Jahr 02: zur planmäßigen Abschreibung 90TE ist die außerplanmäßige Abschreibung hinzuzurechnen: 90+50=140TE,
damit ergibt sich ein Restbuchwert 360-90-140=130TE, dieser muß auf die Restlaufzeit verteilt werden -> 130/2=65TE, also
Jahr 03 & 04: jeweils 65TE

Ich hoffe, ich liege nicht gar so daneben.

LG
Georgia
 
Dirk,

dbollrath schrieb:
"320 (d)
...
Die Lösung von zwei anderen Autoren sieht vor, dass der Verkaufserlös wertmässig keine Rolle spielt - somit AfA in 01 und 02 jeweils 180 TE. Ist die von Dir gepostete Antwort definitive Musterlösung der Klausur; und weswegen dürfen noch nicht realisierte Verkaufserlöse denn buchhalterisch berücksichtigt werden (Stichwort Imparitätsprinzip)?

LG
Dirk

Prinzipiell hast Du Recht, dass gemäß Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip Gewinne erst dann buchhalterisch berücksichtigt werden können, wenn sie realisiert sind.
Eine Abschreibung von je 180 TE in 01 und 02 ist m.E. jedoch auch nicht richtig, da die Maschine als Teil des Anlagevermögens dauernd wertmindernd maximal bis auf den Marktwert abgeschrieben werden kann - der wäre dann 90TE in 02. (Eigentlich müßte man für eine ganz korrekte Bewertung den Marktwert der Maschine Ende 01 kennen und den Verkaufstag /wann ist "Ende des Jahres"?, kann Nov. sein😕 - aber das gibt die Aufgabenstellung nicht her).
Da hilft uns also die richtig korrekte Ausführung nicht weiter.
In solchen Fällen hilft dann nur noch, die Skripte zugrundezulegen - und da habe ich nach KE3, S.33, 3.3.5.2.2 angesetzt:
(Abs. 2, Satz 2)" ....kann ein eventuell zu erzielender Veräußerungserlös als Restwert bei der Berechnungsgrundlage berücksichtigt werden....."(Satz 4) "Die Bemessungsgrundlage ist demnach die Differenz zwischen den Anschaffungs- und Herstellungskosten und dem Veräußerungswert"
und
(Abs.1, S.1) Der auf die Nutzungsdauer zu verteilende Gesamtbetrag ist die Bemessungsgrundlage..... - da bereits in 01 klar war, die Maschine Ende 02 zu verkaufen (meine Interpretation), wären das 2 Jahre.
Jetzt kann man sich natürlich noch trefflich Gedanken über den "voraussichtlichen" Gebrauchtpreis machen....😡 ´ne blöde Aufgabe ist´s!

Leider musste ich am Di. noch vor dieser Aufgabe von der KV zum Zug, ist also nur meine Version

LG
Georgia
 
A) Die Maschine wird 4 Jahre genutzt lt. Aufgabentext
Leistungseinheiten verdoppeln sich = x (1. Jahr) + 2x (2. Jahr) + 4x + 8x = 15X
AK = 360.000 : 15 = 24.000 = x

b) 1. Jahr 150.000 Einheiten = 1/3 = 120.000 Afa
2. Jahr ursprünglich geplante Produktion = 90.000 Afa (AK/4)
3. Jahr wie 2. Jahr
4. Jahr auch wie 2. Jahr, nur es sind nur noch 60.000 übrig zum abschreiben!

c) 1. und 2. Jahr normale Afa von 90.000
3. Jahr Totalabschreibung wg Schrottwert = Afa 180.000
4. Jahr keine Afa

d) Nutzung der Maschine nur für 2 Jahre, Restwert lt. Aufgabentext 90.000
AK - Restwert = 270.000
Afa 1. und 2. Jahr 135.000
3. und 4. Jahr keine Afa

e) 1. Jahr normale Afa = 90.000
2. Jahr normale Afa + außerplanm. Afa = 140.000
Berechnung der restlichen Afa: Restwert (130.000) / Restnutzungsdauer (2 Jahre)
= 65.000 für das 3. und 4. Jahr

Lösung

290 24,48,96,192
300 120,90,90,60
310 90,90,180,1
320 135,135,1,1
330 90,140,65,65
 
Ich weiß nicht ob ihr bei der b) so richtig liegt?
Hier kommt meine Lösungsvariante.
120 80 80 80
Sie setzt sich wie folgt zusammen:
1. Jahr 150 T Stück => 120 T€
nun muss ich doch einen neuen Abschreibungsplan erstellen, da gleichmäßige Abnutzung erfolgen soll
2. Jahr 360-120=240:3=80
also wird die Maschine die letzten drei Jahre mit 80T € abgeschrieben.
Bis denn
Jörg
 
Nadine! schrieb:
Also, die a) hört sich ja gut an, aber nach 3 Jahren ist doch schon die maximale Kapazitätsleistung von 4500000 verbraucht.Muss ich ddann nicht nur über 3 Jahre abschreiben???

In der Aufgabe steht, dass sich die planmäßigen Erwartungen nicht erfüllen.
Bei a) gilt, dass die gesamte Produktionsleistung weiterhin 450.000 ist, sich jedoch von Jahr zu Jahr verdoppelt.

Du musst also so vorgehen:
1. Jahr = 1 Anteil an der gesamten Produktionsleistung
2. Jahr = 2 Anteile
3. Jahr = 4 Anteile
4. Jahr = 8 Anteile

Die Produktionsleistung von 450.000 muss also auf 15 Anteile aufgeteilt werden. Ein Anteil sind dabei 30.000 Produktionseinheiten. Somit gilt:

1. Jahr = 30000 Produktionseinheiten
2. Jahr = 60000 PE
3. Jahr = 120000 PE
4. Jahr = 240000 PE
Gesamt somit wieder 450000.

Dividiert man nun die AHK durch die gesamten Produktionseinheiten erhält man die AfA pro Einheit (360.000 / 450.000 = 0,8 Euro)
Multipliziert man die Produktionseinheiten pro Jahr mit 0,8 erhält man die Afa:
1. Jahr 24.000
2. Jahr 48.000
3. Jahr 96.000
4. Jahr 192.000

Dies ergibt gesamt wieder 360.000 Euro, die AHK sind somit vollständig abgeschrieben.

Matz
 
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