Nathalie,
ich glaube ich weiß welchen Fehler Du machst.:hmmm:
Du richtest Dich nach den Ausführungen der KE 4, wo sich das außerordentliche Ergebnis in diesem Fall aus: sonstige Erträge + außerordentliche Erträge ./. außerordentliche Aufwendungen bilden würde. Das ist aber das aus der Bilanzanalytischen Theorie nicht aus den Vorschriften des HGB!!! Da gibt es einen Unterschied!
In der Jahresabschlussanalyse wollen wir ja vorsichtig sein, deswegen gehören die "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" sehrwohl zu dem ordentlichen Betriebsergebnis, die "sonstigen betrieblichen Erträge" jedoch nicht, die gehören hier zu dem außerordentlichen Ergebnis. Hier wird ja der Erfolg nach Bereichen getrennt.
In der Aufstellung des § 275 HGB ist das einfacher/eindeutiger.
Hier bilden lediglich die Posten 15 und 16 das außerordentliche Ergebnis, da hier die sonstigen betrieblichen Erträge ja bereits im Rohergebnis (Posten 1-5) berücksichtigt wurden.
Hoffentlich habe ich jetzt hier keinen Mist erzählt.