Aufgabe 4

Nathalie,

ich glaube ich weiß welchen Fehler Du machst.:hmmm:
Du richtest Dich nach den Ausführungen der KE 4, wo sich das außerordentliche Ergebnis in diesem Fall aus: sonstige Erträge + außerordentliche Erträge ./. außerordentliche Aufwendungen bilden würde. Das ist aber das aus der Bilanzanalytischen Theorie nicht aus den Vorschriften des HGB!!! Da gibt es einen Unterschied!
In der Jahresabschlussanalyse wollen wir ja vorsichtig sein, deswegen gehören die "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" sehrwohl zu dem ordentlichen Betriebsergebnis, die "sonstigen betrieblichen Erträge" jedoch nicht, die gehören hier zu dem außerordentlichen Ergebnis. Hier wird ja der Erfolg nach Bereichen getrennt.
In der Aufstellung des § 275 HGB ist das einfacher/eindeutiger.
Hier bilden lediglich die Posten 15 und 16 das außerordentliche Ergebnis, da hier die sonstigen betrieblichen Erträge ja bereits im Rohergebnis (Posten 1-5) berücksichtigt wurden.
Hoffentlich habe ich jetzt hier keinen Mist erzählt.
 
rfc,

ca)
1.140
+ 160 (Außerordentliche Erträge)
- 40 (Außerordentliche Aufwendungen)
- 300 (Steueraufwand)
= 960

ca)
960
- 20 (Verlustvortrag aus dem Vorjahr)
-60 (gesetzliche Rücklagen)
-600 (andere Gewinnrücklagen)
= 280

Hoffe, das hilft weiter...

Gruß
Nathalie
 
Umsatzerlöse 2800€
-Bestandsänderung 30€
+ 14 andere akt. EL 90€
+ 18 Sonst. betr. Ert. 70€
- 7 Aufw. R-H-B-Stoffe 680€
-10 Aufw. für bezogene L. 120€
= Rohergebnis 2130T€

Du kannst das aus dem HGB § 275 abschreiben.

Viele Grüße

Nicole
 
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