Sven,
Die normale Rechnung des lt. HGB stimmt, so wie ich das verstehe, für das "handelsrechtliche" außerordentliche Ergebnis. Im Gegensatz zu 4a) und b) ist bei 4c) d) aber nicht nach dem handelsrechtlichen Betriebsergebnis und außerordentlichen Ergebis gefragt. Es steht dort ausdrücklich "für die Bilanzanalyse definierte"
Also müsste das doch eigentlich nach den Formeln aus KE 4 gehen. Der wesentliche Unterschied ist, das hier das Ordentliche Betriebsergebnis ohne sonstige betriebliche Erträge gerechnet wird. Diese werden stattdessen zum außerordentlichen Ergebnis gezählt.
Damit komme ich aber nicht auf die Beträge aus der Musterlösung. Vielleicht ist meine Musterlösung auch falsch, ich weiß gar nicht mehr so genau, wo die herstammt...
Ich bin mir auch noch bei einem weiteren Punkt unsicher:
Und zwar bei der Ermittlung des Working Capital. In meiner Musterlösung steht da 1500. Aber in der Aufgabenstellung steht doch, dass der Bilanzgewinn zum Fremdkapital gehören soll. Dann müsste man den Bilanzgewinn doch eigentlich zum KFK rechnen, damit käme man allerdings auf 500 als Lösung. Oder bin ich hier völlig falsch gewickelt?
Gruß, Maria