Aufgabe 4

Dr Franke Ghostwriter
in meinem lösungsansatz nach durchschnittswertmethode berechne ich das anlagevermögen mit der hälfte des anschaffungsbetrages sowie das umlaufvermögen mit dem durchschnittlichen bestand, also ( ab + eb ) / 2, somit komme ich auf ein betriebsnotwendiges vermögen von 77000, aber es sollen ja nur 76000 lt. ml sein, weiss jemand, wo ich den fehler gemacht habe?

beste grüsse,

dirk
 
Hmm...ich denke die Probleme kommen daher, dass man das Konto "Kundenanzahlungen" auf den ersten Blick sowohl als Aktivkonto mit Sollsaldo, also ein Bestandskonto wie "Kasse" betrachten kann, als auch, wie es wohl gemeint ist, als Passivkonto mit Habensaldo, wie z.B. "Verbindlichkeiten". Wäre es der Sollsaldo eines Aktivkontos, dann müsste man den Betrag ja dazu addieren, wäre es ein Passivkonto mit Habensaldo, dann muss man es ja abziehen. Denke mal, dass das etwas missverständlich war.
 
Ja, das Konto "Kundenanzahlungen" wird ja auch als Unterkonto des Kontos "Verbindlichkeiten" geführt und ist damit ein Passivkonto. Das man es dann (immer) abziehen muss vom Saldo der Aktivkonten ist dann ja auch klar. Ging jetzt ja auch nur darum, woher die Missverständnisse kamen.
 
Aber dass das Konto Kundenanzahlungen immer unter den Passiva zu bilanzieren ist, und daher wohl als Verbindlichkeit zu zählen ist, das reicht doch dann hoffentlich als Erklärung. Oder, um's ausführlicher zu schreiben: Kundenanzahlungen sind Anzahlungen, die geleistet werden auf Ware, die noch zu erstellen ist. Der Kunde tritt also in Vorleistung, was dazu führt, dass das Unternehmen in Höhe genau dieser Vorleistung eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden hat. Diese ist unter Kundenanzahlungen auszuweisen und zu bilanzieren. Die Gegenbuchung dazu findet auf der Aktivseite unter Kasse/Bank statt, da der Kunde ja Geld zahlt.

Hoffe das hilft besser weiter.
 
Daniel_ schrieb:
Na ja, kopflos addieren.....Möchte halt schon genau verstehen, warum man irgendwas wie macht. Dass man es IMMER so macht, ist ja schließlich keine Erklärung... 😉
Aber gut, Frage geklärt.

Na, sorry, dass ich das so verallgemeinernd hingeschrieben habe, dass man das IMMER so macht...ich dachte, damit jegliche Diskussion ausräumen zu können, dass man es auch anders sehen könnte (denn darauf zielte ja dein Posting ab)...!

Ausserdem steht das nun mal so im Skript, dass zu dem Abzugskapital Kundenanzahlungen und Lieferantenverbindlichkeiten zählen...(da ja beides nicht MEIN gebundenes Kapital sind...weil es MIR ja nicht gehört, sondern eben den Kunden bzw. bei den Lieferantenverbindlichkeiten hab ich was bekommen und es noch nicht bezahlt).
Aber gut, nächstes Mal dann eben:
a) eine wissenschaftliche Erklärung meinerseits
oder
b) keine Erklärung.
:mad
 
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