kann mir evtl. jemand erläutern, warum in der Aufgabe 5 d) in Klausur 03/2002 eine Bewertung der Rohstoffe mit dem Anschaffungspreis möglich sein soll (so in der kursierenden ML)? Eigentlich müsste doch gem. § 253 Abs. 3 Satz 1 der niedrigere Marktpreis angesetzt werden (also kein Wahlrecht).
Oder liege ich hier falsch?
Vielen Dank.
Oder liege ich hier falsch?
Vielen Dank.