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Duddits schrieb:Hallo,
Bei 350 der Tischkopierer hat einen außerordentlichen Abschreibung durch den Preisverfall. Deswegen kann nur 20.000 angesetzt werden.
Duddits
Duddits schrieb:Noch eine Ergänzung - Normalweise kann man noch von diesem Betrag regulär abschreiben - Dies ist aber gem. Aufgabenstellung nicht gewünscht.
Deswegen nur die Pflicht zur außerordentlichen Abschreibung.
Grundlage :
§ 253 II, IV HGB
Duddits
Hi Andrea,boogiegirl schrieb:Warum kann man denn von diesem Betrag noch regulär abschreiben (hab' die Begründung im HGB nicht gefunden)? Ich finde auch in der Aufgabenstellung keinen Hinweis, dass das nicht gewünscht ist (vielleicht sollte ich mal meine Brille aufsetzen....?)😕
wienpa schrieb:Was mir nicht klar ist, warum gibt es eine Unterschied zwischen Drucker(Wahlrecht?) und Tischkopierer(pflicht!):
Buch-Nr. 350 1? 16 16 18
Grüße,
Pang
wienpa schrieb:Ich habe leide die veralte Script von Glenn Schott, wo nur die Geringwertige über DM 100,-- unter DM 800 erwähnt, kein Wort von EINZELPREIS :-(
Das heißt aber, der Tischkopierer stellte auch eine Falle, da dessen Preis später auch unter 410 € verfällt. Wo sollt man im Gesetz hinschauen?
Pang
Duddits schrieb:Kopierer
600 EUR je Stück.
600*50 = 30.000
30.000
Laufzeit 10 Jahre
Zum 31.12 Preisverfall der Drucker.
auf 400 EUR je Stück ( Achtung keine GWG )
Anlagevermögen, wegen Preisverfall Abwertungspflicht (!)
400*50 = 20.000
20.000 20.000
da HGB 253,IV nicht gilt, keine weitere Abschreibung möglich
( hierzu wird aber noch diskutiert)
Duddits
neanderix schrieb:Bis hierher korrekt.
Falsch, denn die normale AfA darfst du selbstverständlich *immer* ansetzen, auch dann, wenn schon eine aAfA wegen Preisverfalls oder was-auch-immer getätigt wurde.
Und das bedeutet: für die Kopierer ist 16 18 die korrekte Lösung.
Volker
Duddits schrieb:Hallo Volker,
ich würde dann gerne eine Begründung dafür haben, dass es falsch ist.
Schließlich ist dieser Punkt gerade in der Aufgabenstellung ziemlich klar ausgeschlossen worden. Wäre dies nicht der Fall, würde ich Dir recht geben.
Aber so benötige ich ich vernünftige (nachvollziehbare) Erklärung.
Denn eine Behauptung sollten im allgemeinen belegbar sein.
Duddits
strahlie schrieb:Meiner Meinung nach ist die "1" bei Buchungs-Nr.350 falsch.
Soweit ich weiß, sind Drucker keine selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter und können demnach nicht im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.
Dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil:
Urteil des FG München vom 13.05.1997
13 K 1488/96
Es sei denn, das bezieht sich wieder nur aufs Steuerrecht und nicht aufs Handelsrecht....andererseits "umgekehrte Maßgeblichkeit"...
was meint Ihr?
Der Steuerberater, der die Präsenzveranstaltung zum Jahresabschluß in Hagen moderiert hat, meinte auch, dass Drucker keine GWG seien.
strahlie schrieb:Helm ab!🙂
Wäre nett, wenn Du es hier mitteilen würdest, sobald Du was Näheres weisst...
Bis dann
Simone
neanderix schrieb:(und das Wissen um die Tatsache, das PC-Zubehör i.d.R nicht selbständig nutzbar ist, gilt in Hagen als "spezielles Wissen")
Volker
neanderix schrieb:Das Verbot beziehts sich abseits der Regelungen zur Abschreibung auf §254 IV - und der redet selber von _zusätzlichen_ Abschreibungen (also _zusätzlich_ zu Jahres- und Sonder AfA)
Der Satz schliesst im Gegenteil umgekehrt aus, dass du zusätzlich zu Sonder- und Jahres-AfA noch solche zusätzlichen Abschreibungen tätigst.
Im übrigen sprechen die Lösungen, die ich hier rein stelle, für sich, denn die stammen von unserem Mentor und sind obendrein offizielle Musterlösungen der FeU.
Volker
Duddits schrieb:Eine späte Erkenntnis ist auch eine Erkenntnis 😉
Duddits
Kumbis schrieb:Buchungssatz 360
Wieso ist die Antwort 990 und nicht 960???
Das wäre eine Abschreibung von 1 Prozent??!!! Ich dachte, mimimum wären 4 %...
Yvy schrieb:Hat vielleicht jemand die Musterlösung zur Klausur???
Hallo,
leider stehe ich momentan bei Aufgabe 5a total auf dem Schlauch. Kann mir jemand den Lösungsweg für diese Aufgabe darstellen? Ich komme mit den Prozenten so überhaupt nicht klar :-(
Vielen Dank für die Super-Erklärung!!! Ich war die ganze Zeit davon ausgegangen, dass die 60.000 direkt die 250% sind. Den "Nominalwert" hatte ich total ausgeblendet. Da hats bei mir direkt schon am Anfang gehapert...