Aufgabe 5

Kumbis schrieb:
Kann jemand das Ergebnis erklären? Ich komme einfach nicht auf den Lösungsweg...

370 5 5 150 280

Die beiden 5er sind klar. Aber die Ab- und Zuschreibungen sind einfach zu viel für mich!!!

Schon mal Danke.
Nathalie

Hallo,

die Lösung müsste heißen 370 5 5 256 280

Die 280 berechnen sich so:

AK 500 T€
Afa -100 T€ (´02 )
Afa - 80 T€ (´03)
- 120 T€ Sonderabschreibung
200 T€ Restbuchwert 2003
- 40 T€ Afa, degressiv, wieder die 20 %
+ 120 T€ Zuschreibung, Wertaufholungsgebot
280 T€ in 2004

Die 256 :aergern: , da rechne ich schon seit ner Stunde mit alle Varaitionen rum und komme nicht drauf ... HILFE !!!


Gruß Zeus
 
Zeus,
Wieso denkst Du denn, dass 256 und 280 richtig sind?
Ich kann die 256 nachvollziehen (das ist der Wert,der ohne die außerplanmäßige Abschreibung erreicht worden wäre).
Dies wäre dann aber der Wert bei möglichst hohem Gewinnausweis, da man ja nicht höher liegen kann als bei planmäßiger Abschreibung.

Daher kann 280 meiner Meinung nach auch nicht stimmen - läge eben höher als 256.
Wenn man aber vom Ausgangswert der außerplanmäßigen Abschreibung ausgeht und dann weiter degressiv 20% abschreibt (200-20%) käme man auf einen Wert von 160.

Es würde also gelten:

370 5 5 160 256

Was hälst Du denn davon?
Gruß
Nathalie
 
Kumbis schrieb:
Hi Zeus,
Wieso denkst Du denn, dass 256 und 280 richtig sind?
Ich kann die 256 nachvollziehen (das ist der Wert,der ohne die außerplanmäßige Abschreibung erreicht worden wäre).
Dies wäre dann aber der Wert bei möglichst hohem Gewinnausweis, da man ja nicht höher liegen kann als bei planmäßiger Abschreibung.

Daher kann 280 meiner Meinung nach auch nicht stimmen - läge eben höher als 256.
Wenn man aber vom Ausgangswert der außerplanmäßigen Abschreibung ausgeht und dann weiter degressiv 20% abschreibt (200-20%) käme man auf einen Wert von 160.

Es würde also gelten:

370 5 5 160 256

Was hälst Du denn davon?
Gruß
Nathalie

Also 160 kann auf keinen Fall stimmen, weil du wieder zuschreiben musst.
Abgeschrieben haben wir nach § 253 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 279 Abs. 1 Satz 2 HGB. Nach § 280 Abs. 1 Satz 1 HGB müssen wir nun wieder zuschreiben, sprich die 120 T€. Unter Einbezug Afa ´04 haben wir enen Buchwert von 160 T€ und dann zuschreiben.

Wie ist deine Meinung ? 🙄

Achso, 256/280 ist die Musterlösung.

Zeus
 
Der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung fällt weg.
Es wird jetzt der Wert in die Bilanz eingegeben, der dort stünde, wenn es die außerplanmäßige Abschreibung nicht gegeben hätte.

Klar, oder??? - soll mal einer sagen, BWL bringt keinen Spaß -
 
Kumbis schrieb:
Der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung fällt weg.
Es wird jetzt der Wert in die Bilanz eingegeben, der dort stünde, wenn es die außerplanmäßige Abschreibung nicht gegeben hätte.

Klar, oder??? - soll mal einer sagen, BWL bringt keinen Spaß -🙂

Ich glaub, da habe ich jetzt en Brett vorm Kopp.😕
Ich kapiers noch nicht wirklich. Gibts ne Rechtsgrundlage dazu ?
 
Zeus schrieb:
Ich glaub, da habe ich jetzt en Brett vorm Kopp.😕
Ich kapiers noch nicht wirklich. Gibts ne Rechtsgrundlage dazu ?
§280 HGB😉 da steht ein "ist" drin (Indiz für "müssen")....dem Buchwert Ende 2003 in Höhe von 200 TEus musst du das weggefallene Risiko von 120 TEus wieder zuschreiben (macht 320) -und dann hast du ganz normal wieder die Wahl zwischen degressiver oder linearer Afa, aber bezogen auf die Restnutzungsdauer 8 Jahre
 
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