Aufgabe aus EA

Dr Franke Ghostwriter
Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
(x aus 5)
A) § 305 Abs. 2 BGB nennt die Voraussetzungen, unter denen Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbedingungen werden. Folgende Voraussetzungen müssen
danach kumulativ vorlieqen:
l.) Ein ausdrücklicher Hinweis des Verwenders auf die Geltung von Allgemeinen
Geschäfstbedingungen bei Vertragsschluss.
2.) Die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Vertragspartner.
3.) Das Einverständnis des Vertragspartners.

B) § 310 Abs.4 BGB bestimmt, dass §§ 24l bis 310 BGB nicht auf Verträge auf dem Gebiet des Erbrechts anzuwenden sind.

C) Die Vorschrift des § 307 Abs. 2 BGB enthält eine Auslegungsregel, die bestimmt, wann im Zweifel von einer unangemessenen Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB auszugehen ist.

D) § 305 Abs. I S. l BGB wird durch die Vorschrift des § 310 Abs.3 Nr. I BGB abgewandelt. Bei Verbraucherverträgen wird darauf verzichtet, dass der Untemehmer die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt.

E) Die Vorschrift des § 306 Abs. 1 BGB bestimmt, dass der Vertrag grundsätzlich selbst dann wirksam bleibt, wenn einzelne Klauseln sich als unwirksam herausstellen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann dasjenige, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie von der Unwirksamkeit der Regelung gewusst hätten.

Meiner Meinung nach ist
A falsch, da nicht alle Punkte enthalten sind (z.b. oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist )

B falsch

C Richtig

D falsch, da sich § 310 Abs. 3 Nr. 1 da die AGB`s als vom Unternehmer gestellt gelten, es sei denn, dass sie durch den Verbraucher in den Vertrag eingeführt wurden.

E Falsch, Da der zweite Satz in der Antwort nicht zutrifft.

Wie ist Eure Meinung zu der Aufgabe?

LG

Herby
 
Herby,
A ist falsch, da nicht ein Hinweis auf die Geltung nötig ist, sondern ein Hinweis auf die AGB selbst
B ist meiner Meinung nach auch falsch, weil der Abschnitt §§305-310 gemeint ist.
C ist Auslegung und definiert die unangemessene Benachteilung, also richtig
D ist definitiv falsch
E würde ich eigentlich richtig sagen...aber nein, nicht das tritt ein, was sie sonst vereinbart hätten, sondern die gesetzliche Regelung! Also falsch!
 
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