Aufrechnung § 395

Dr Franke Ghostwriter
ich befürchte ich habe bei der Klausurvorbereitung falsch mitgeschrieben. Folgender MC-Ausschnitt:

Frage: In welchen Fällen ist eine Aufrechnung grundsätzlich zulässig (Geg.+Fäll.+Gleich. sind unterstellt)?

Antwortmöglichkeit:
mit einer Forderung aus einem Werkvertrag gegen eine Gebührenforederung einer kleinen Gemeinde die nur eine Kassenstelle hat.

Ich habe diese Antwort als falsch mitgeschrieben, meine aber aus § 395 zu lesen, dass es doch aufzurechnen geht, weil es nur eine Kassenstelle gibt.

Wer weiß was?
 
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