Ausführlichkeit des Rechenwegs in der Klausur

Dr Franke Ghostwriter
ich frage mich gerade, wie ausführlich wir in der Klausur den Rechenweg darstellen sollen.
Z. B. beim Newton-Zins ist das ja recht umfangreich.
Reicht es, wenn man C(r0) und C´(ro) einmal ausführlich hinschreibt und dann bei C(r1) nur noch das Ergebnis etc.?
Wenn man von der Rechenwegs-Ausführlichkeit des Skripts ausgeht, dann wird der Rechenweg ja quasi als bekannt vorausgesetzt und es geht oft nur um die Ergebnisse und nicht so sehr um die ausführlichen Rechenoperationen dazwischen.
Was meint Ihr?
 
Ich mache es so, dass ich formal die Rechenvorschrift, also die Formel an sich, aufschreibe, den Rechenweg für ein Ergebnis etwas ausführlicher notiere, also Zahlen in die Formel einsetzen und ausrechne. Dann schreibe ich für andere Ergebnisse, bspw. verschiedene Kapitalbindungen nur noch die Ergebnisse auf. Das sollte meiner Meinung nach genügen dem Lehrstuhl zu zeigen, dass man es verstanden hat und anwenden kann. Ich denke weiterhin nicht, dass es Punkte auf Zwischenschritte gibt, wenn man bspw. mit einem falschen Ergebnis weiterrechnet.

Viele Grüße
 
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