Aussage S. 12 KE 1 Schattenpreis

Dr Franke Ghostwriter
ich habe bereits beim Lehrstuhl nachgefragt, jedoch bisher keine Antwort erhalten. Kann jemand etwas mit der Aussage "Da ein knapper Faktor nur einen Dualwert (Schattenpreis) besitzen kann, müssen x5 und x7 der Zielfunktionswert von v5 (= 1,8) und x6 und x8 der von v6 (= 04,) zugeordnet werden." in der KE 1 auf S. 12 2 Absatz Satz 4 etwas anfangen?
 
Der gesamte Satz erschließt sich mir nicht. Er ist dort irgendwie aus dem Zusammenhang gegriffen aufgrund dessen, dass ich dort keinen Sinn hinein bekomme.

Ein Schattenpreis beschreibt in der linearen Programmierung die Opportunitätskosten. Nun ersetzen wir Schattenpreis mal durch Opportunitätskosten.

"Da ein knapper Faktor nur einen Dualwert (Opportunitätskosten) besitzen kann [...]". Damit komme ich auch nicht so recht weiter.
 
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