BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus!

Dr Franke Ghostwriter
Hallo Zusammen,

ich habe bis September 2013 mein BAföG bewilligt bekommen und damit meine
Förderungshöchstdauer erreicht. Ich schaffe es leider nicht in dieser Zeit mein Abschluss zu machen.
Im BAfÖG-Gesetz steht jedoch das eine Förderung darüber hinaus möglich ist, wenn man sich Beispielsweise für die Uni engagiert!
Habt ihr irgendwelche Ideen oder Erfahrungen was ich in dieser Situation machen kann???

Vielen Dank...

Lieben Gruß
 
Ich habe wegen Kindererziehung um 3 Semester verlängert, aber das geht natürlich nur wenn du Kinder hast...? Ich glaub wegen Krankheit geht auch (aber dann muss man wahrscheinlich schon etwas länger krank gewesen sein), irgendetwas mit erstmaligem nicht bestehen einer Abschlussprüfung und irgendwelche Tätigkeiten für die Uni(' Mitwirkung in gesetzlich vorgeschriebenen Hochschulgremien (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG)'), ansonsten weiß ich auch nix... Was aber mit diesem Mitwirkung in gesetzlich vorgeschriebenen Hochschulgremien gemeint ist weiß ich auch nicht. Viel Erfolg noch
 
Ich habe wegen Kindererziehung um 3 Semester verlängert, aber das geht natürlich nur wenn du Kinder hast...? Ich glaub wegen Krankheit geht auch (aber dann muss man wahrscheinlich schon etwas länger krank gewesen sein), irgendetwas mit erstmaligem nicht bestehen einer Abschlussprüfung und irgendwelche Tätigkeiten für die Uni(' Mitwirkung in gesetzlich vorgeschriebenen Hochschulgremien (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG)'), ansonsten weiß ich auch nix... Was aber mit diesem Mitwirkung in gesetzlich vorgeschriebenen Hochschulgremien gemeint ist weiß ich auch nicht. Viel Erfolg noch

Hi, wie funktioniert das denn? Wann muss man denn dann den Nachweis erbringen bzw. wenn man um 3 Semester verlängert, muss man dann den Leistungsnachweis für das 4. Semester 3 Semester später abgeben?

Bin gerade in ähnlicher Situation und weiß nicht so recht wie das dann weiter funktionieren wird.

LG
Ratik
 
Ratik: Du musst den leistungsnachweis um 2 Semester später abgeben (2 Semester Verlängerung bis zum Leistungsnachweis und dann noch mal ein Semester für die Zeit nach dem Leistungsnachweis). Du musst dann, wenn du eigentlich den positiven Leistungsnachweis abgibst, einen negativen abgeben und Verlängerung beantragen. Eventuell bekommst du direkt einen positiven Leistungsnachweis weil die fernuni den recht früh positiv ausstellt, dann musst du bei der Beantragung des Leistungsnachweises dazu sagen das du dringend einen negativen brauchst! Wenn du ein mal den positiven Leistungsnachweis abgegeben hast, kannst du für die ersten Semester die 2 Verlängerungen nicht mehr bekommen! Also: negativen Leistungsnachweis bei der Uni beantragen, den beim Bafög Amt anstelle des positiven Nachweises samt Antrag auf Verlängerung mit Begründung einreichen. Wichtig ist das die Verzögerung auch wirklich durch die Kindererziehung oder Schwangerschaft und Geburt begründet ist. Nach ablauf der 2 Semester Verlängerung brauchst Du dann den positiven Leistungsnachweis, dann geht es mit dem normalen Bafög weiter und am Ende dann wieder Verlängern. Das Bafög das du durch die Verlängerung wegen Kindererziehung bekomsts ist übrigens ohne Darlehn Anteil, also komplett Zuschuss! Erkundige dich da mal im internet, es gibt relativ gute Seiten zu dem Thema!

Rybio: Du kannst schon nur noch um ein Semester verlängern weil Du für die ersten zwei Semester Verlängerung den Leistungsnachweis hättest verspätet abgeben müssen (zwei Semester verlängerung für die Verzögerung in den ersten 4 Semestern müssen zusammen mit dem negativen Lesitungsnachweis beantragt werden). Du kannst aber ein "Studium-Abschluss-Darlehn" bekommen... Das gibt es von der kfw und vom Asta...
 
Rybio: So wei ich weiss kannst du schon nur noch um ein Semester verlängern weil Du für die ersten zwei Semester Verlängerung den Leistungsnachweis hättest verspätet abgeben müssen (zwei Semester verlängerung für die Verzögerung in den ersten 4 Semestern müssen zusammen mit dem negativen Lesitungsnachweis beantragt werden). Du kannst aber ein "Studium-Abschluss-Darlehn" bekommen... Das gibt es von der kfw und vom Asta...
 
misslena,

ich bin jetzt in der gleichen Situation, mir fehlt nur noch eine Klausur, die ich dieses Semester auch bestehen werde. Allerdings muss ich dieses Semester eine Verlängerung wg Kindererziehung beim Bafögamt stellen. Ich habe 50 ECTS von den geforderten 60ECTS bereits, jedoch teilte mir die Uni mit, dass ich niemals einen positiven Leistungsnachweis erhalten werde, da ich bereits das 4.Semester vollendet habe, ohne die geforderten 60 ECTS. Mit dem Bafögamt hätten Sie nichts zu tun und einen positiven Leistungsnachweis können Sie nicht mehr ausstellen. Aber genau den fordert das Bafögamt doch, nachdem ich diese 60ETCS erreicht habe und regulär weiter Bafög gefördert werden will. Wie kamst du an diesen positiven Leistungsnachweis nach deiner Verlängerung?

LG Tammy
 
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