Bearbeitungszeit

B

BibiSchmidt

Dr Franke Ghostwriter
in der Prüfungsordnung Nr. 1 heißt es, dass man als Vollzeitstudent 8 Wochen Bearbeitungszeit hat.
Ich studiere Wirtschaftswissenschaften und habe gestern mein Einschreiben für die Bachelorarbeit erhalten. Darin heißt es jetzt, dass ich 3 Monate Zeit habe.
Studiert noch jemand in Vollzeit und schreibt gerade die Bachelorarbeit?
Meint Ihr dem Prüfungsamt ist ein Fehler unterlaufen oder wurde das System geändert und sowohl Teilzeit-, als auch Vollzeitstudenten haben 3 Monate Zeit um die Bachelorarbeit zu schreiben?
Kann mir jemand helfen?
 
BibiSchmidt,

die neueste Prüfungsordnung sagt folgendermaßen:

(4) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt für Vollzeitstudierende acht Wochen; für Teilzeitstudiernde verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.
.

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/ordnungen/ba_wiwi_po.pdf

Von 3 Monaten ist hier nicht die Rede und von einer Vereinheitlichung auch nicht.

Morgen hole ich mein Einschreiben von der Post, war gestern leider nicht zu Hause, dann kann ich dir mehr schreiben.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo BibiSchmidt,

die neueste Prüfungsordnung sagt folgendermaßen:

.

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/ordnungen/ba_wiwi_po.pdf

Von 3 Monaten ist hier nicht die Rede und von einer Vereinheitlichung auch nicht.

Morgen hole ich mein Einschreiben von der Post, war gestern leider nicht zu Hause, dann kann ich dir mehr schreiben.

Gruß

Du bist nicht auf dem neuesten Stand der Dinge. Siehe Seite 27 ff. (§ 15)

https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/arbeiten/satzungen/2013/amtl_mit_9_2013.pdf
 
Oh man und ich musste mich mit 20 Wochen begnügen... Hab's zum Glück aber rechtzeitig geschafft 😀... Naja - ohne jemandem zu Nahe zu treten - aber bei einer so langen Bearbeitungszeit sollte der Output schon besser sein. Die Frage ist nur, wie trennt man dies nun zwischen Voll- und Teilzeitstudenten hinsichtlich der Bewertung...???
 
Ja, für die MA ist die Bearbeitungszeit ab dem 1.10. sechs Monate (https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/arbeiten/satzungen/2013/amtl_mit_9_2013.pdf , S. 43). Das begeistert mich überhaupt nicht... 😡

Warum nicht? weil du noch weniger Zeit hattest?


Oh man und ich musste mich mit 20 Wochen begnügen... Hab's zum Glück aber rechtzeitig geschafft 😀... Naja - ohne jemandem zu Nahe zu treten - aber bei einer so langen Bearbeitungszeit sollte der Output schon besser sein. Die Frage ist nur, wie trennt man dies nun zwischen Voll- und Teilzeitstudenten hinsichtlich der Bewertung...???

Naja, warum sollte der Output besser sein? Die Kommission hat gesagt, dass man bisher zu viel in der kurzen Zeit verlangt hat. Daraufhin wurde nun die Zeit verlängert, um das Verhältnis wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
Wenn man jetzt dafür einen besseren Output verlangt, würde es ja wieder in ein Ungleichgewicht fallen.

Eine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeit gibt es nicht mehr.
 
@Tornado: Nein, weil ich mein Semester mit 14 Wochen Bearbeitungszeit geplant habe (bin Vollzeitstudent und fange nächste Woche mit der MA an). Jetzt ist meine ganze Semesterplanung über den Haufen geworfen worden, nur weil mal eben die Bearbeitungszeit fast verdoppelt wurde.
Außerdem vermute ich, dass das Anspruchsniveau bzw. der Erwartungshorizont steigt. Auch wenn du das nicht so siehst.
 
Ts. Als Diplomer kann man sich da auch nur wundern. Die Arbeit ist genauso lang wie die Masterarbeit, man hab aber deutlich weniger Zeit dafür. Grandios.
Das war interessanterweise schon vor der Umstellung so: Egal ob Vollzeit oder Teilzeit, für die Masterarbeit gabs bei gleichem Umfang jeweils 2 Wochen mehr Zeit. Und jetzt in Vollzeit 6 Monate, wenn es fürs Diplom in Teilzeit 18 Wochen sind?
 
@Tornado: Nein, weil ich mein Semester mit 14 Wochen Bearbeitungszeit geplant habe (bin Vollzeitstudent und fange nächste Woche mit der MA an). Jetzt ist meine ganze Semesterplanung über den Haufen geworfen worden, nur weil mal eben die Bearbeitungszeit fast verdoppelt wurde.
Außerdem vermute ich, dass das Anspruchsniveau bzw. der Erwartungshorizont steigt. Auch wenn du das nicht so siehst.

Ich vermute es auch, aber ich würde es für nicht richtig halten, weil man dann die Akkreditierungsauflage ad absurdum führt.
 
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