HI 🙂
Realisationsprinzip - Gewinne dürfen nur angesetzt werden, wenn sie bis zum Bilanzstichtag realisiert sind
Bsp.: Ware , die in der laufenden Periode für 20.000 € hergestellt wurde und am 31.12. mit 30.000 € Verkaufspreis netto angesetzt werden.
die 10.000 € sind noch nicht realisierter Gewinn und dürfen deswegen nicht ausgewiesen werden.
Imparitätaprinzip - noch nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden; noch nicht realisierte Verluste müssen ausgewiesen werden
Bsp.: für einen Prozess werden 10.000 € Rückstellungen gebildet, 30.000 € sind aber realistisch.
die 20.000 sind drohender Verlust und müssen deswegen ausgewiesen werden.
ich hoff du hast verstanden, was ich geschrieben habe und du bist nicht noch verwirrter 😕 . ich hoff ich konnt dir weiterhelfen.
hab zwar selber noch nicht mit JA angefangen, aber da ich das in der Schule schon hatte konnt ich dir antworten 😀
cu dann
*sarah*