Belege bei "Abschluß"- und "Korrektur"-Buchungen?

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe mal eine Frage, die mir so durch den Kopf geht und für die ich noch keine befriedigende Antwort gefunden habe:
Die Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung werden einem drölftausend Mal eingetrichtert und einer der ganz wesentlichen Punkte ist, dass es keine Buchung ohne Beleg geben darf. Das habe ich soweit verstanden.

Aber was ist mit den ganzen "Abschluß-" und "Korrektur"-Buchungen? Um nur mal ein Beispiel herauszugreifen: Das Wareneinkaufskonto wird aufaddiert. Der Saldo ist der Einkaufswert der verkauften Ware und wird auf das Konto "Wareneinsatz zu Einstandspreisen" (410) gebucht. Wie sieht ein Beleg zu dieser Buchung aus? Schreibe ich mir einen Zettel mit der Buchungsnummer und ein bisschen Prosa zu dieser Umbuchung oder wie?

Wie sieht das in der Praxis - also in der Fibu eines echten Unternehmens - aus? Wie sieht das in unserer Vorlesung aus? Habe ich im Skript die entsprechende Stelle übersehen?

Oben habe ich mir nur ein Beispiel rausgepickt, aber meine Frage gilt prinzipiell für alle ähnlichen Fälle.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
 
Wilko, es gibt Buchungsbelege ( Zweckform), da schreibst du den Buchungstext, Soll Konto den dazugehörigen Betrag, Haben Konto und den dazugehörigen Betrag, das Ganze mit Datum und Unterschrift des Buchenden versehen..also nix mit Zettel undProsa, dafür ist sowas vieeel zu trocken 🙂
Wo das im Script steht- keine Ahnung
 
Paros,

vielen Dank für Deine Antwort. Was ist denn genau der "Buchungstext"? - das ist doch die spannende Frage!

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass es reicht, wenn man den normalen Buchungssatz (Soll-Konto / Haben-Konto | Betrag) aufschreibt und dann einfach mit Datum und Unterschrift versieht... dann könnte man sich die Forderung "keine Buchung ohne Beleg" auch sparen. Vielleicht denke ich ja komplett in die falsche Richtung, aber ich habe die Vorstellung, dass aus einem Beleg hervorgehen muss, _worum_ es geht.
 
diese Buchungen sind reine Abschlußbuchungen. Hier gilt der Ausdruck aus dem ERP-System.
Die handels- und steuerrechliche Relevanz wird dann bei einer Betriebsprüfung gescheckt.
Alle anderen Buchungen haben direkt oder inderekt mit der Umsatzsteuer zu tun und müssen immer über einen Beleg nachgewiesen werden.
Grüße
Michael
 
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