belegeung

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caro306

Dr Franke Ghostwriter
ich arbeite gerade an meiner belegung für das wintersemester und überlege ob ich recht 1 belege meine Frage dazu wird in recht 1 eine prüfung geschrieben oder ist es wie bei mathe bestehend aus beiden kursen
bitte um euren rat und ist recht 1 machbar dachte mir so als lückenfüller weil ich schnell voran kommen möchte
 
Du sag mal da ja nun alles so umgestellt wird haben wir als diplomanten denn die möglichkeit auch den bachelor zu erlangen auch wenn wir diplom machen bzw im anschluss den master das würde mich noch interessieren
 
du sag mal da ja nun alles so umgestellt wird haben wir als diplomanten denn die möglichkeit auch den bachelor zu erlangen auch wenn wir diplom machen bzw im anschluss den master das würde mich noch interessieren

Die Voraussetzungen des konsekutiven Masters in Wiwi stehen noch nicht 100%ig fest. An anderen Unis ist es aber kein Problem, nach dem Diplom den Master dranzuhängen. Daher denke ich, das wird wohl auch hier der Fall sein.

Wenn du das Diplom hast, brauchst du eigentlich keinen Bachelor mehr zu machen. Das wäre unnötige Zeitverschwendung. Wechseln kannst du immer. Da der Studienplan von Bachelors und Diplomanden nahezu gliech ist, wäre der beste Zeitpunkt wohl nach den B-Modulen (ehem. Wahfächer).
 
Meinung geändert

Benedikt schrieb:
Hat sich mittlerweile geklärt: man kann auch noch im SS 07 mit einer Klausur (Recht 1, 2 oder PWR) den Rechtsteil abschließen. Ab dem WS 07/08 wird nur noch PWR angeboten. 🙂
Wenn dem wirklich so ist, würde ich Recht 1 machen, da hast Du nur das BGB und kannst auf die Erfahrungen der letzten 3 Semester zurück greifen.
Taja schrieb:
Endgültig verwirrt!
Habe heute diese E-mail bekommen:
Sehr geehrte Frau ...,

Sie haben im nächsten Studienjahr die Wahl entweder "Recht I" oder "Recht
II" oder das neue Teilgebiet "Grundzüge des Wirtschafts- und Privatrechts"
zu belegen. Wenn eine dieser drei Klausuren bestanden ist, ist der
rechtswissenschaftliche Teil damit abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinz Hoffmann
Prüfungsamt des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaft

Versteh jetzt gar nichts mehr. Finde das jetzt gar nicht lustig, wollte die mich vera... oder was?:schmoll: Also beleg ich jetzt Recht I und schau was rauskommt.

Benedikt schrieb:
Wie Tiia schon richtig sagte, es gibt kein "einfacher". :ka:
In Recht 1 geht's um die Einführung ins BGB, die Klausur wird im MC-Stil gestellt. Die Fragen basieren sowohl auf dem Lernstoff als auch allgemein auf den Gutachtenstil. Ahnung sollte man also von haben, sonst kann das leicht in die Hose gehen. In Recht 2 befasst man sich mit dem HGB und schreibt in der Klausur ein Gutachten. Zu PRW kann noch niemand genaues sagen. Der Kurs ist komplett neu, Übungsunterlagen existieren noch keine. Allgemeine Infos zum Kurs findest du hier auf den Seiten des Fachbereichs Wiwi: https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/s...le/31061.shtml.

Recht 2 bzw. PWR sollte man übrigens trotz Übergangsregelung durcharbeiten. Im späteren Berufsleben wird das HGB als bekannt vorausgesetzt. 😉 🙂
 
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