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Silvia77
mit dem Rechtstand 2008 hat sich ja nun doch einiges geändert. Früher war es meiner Meinung nach so, dass ich die ESt nach dem § 32 a EStG berechnet habe. Sofern in der Aufgabenstellung angegeben war, dass in bestimmten Ausschüttungen ein GewSt-Meßbetrag enthalten war, musste ich diesen mit 1,8 multiplizieren und hatte dann die Steuerermäßigung nach § 35 EStG. Diese musste von der Est subtrahiert werden, anschließend noch die Kapitalertragsteuer und ggf. Vorauszahlungen. Addieren musste ich noch die Kirchensteuer (9 % auf das ESt) und den Soli (5,5 % auf den um die Steuerermäßigung nach § 35 geminderten ESt).
Ist es richtig, dass ich jetzt lediglich statt 1,8 den neuen Satz 3,8 nehmen muss und alles andere so bleibt?
Viele Grüße
Silvia
Ist es richtig, dass ich jetzt lediglich statt 1,8 den neuen Satz 3,8 nehmen muss und alles andere so bleibt?
Viele Grüße
Silvia