Berechnungsmethoden?

J

Jessi

Dr Franke Ghostwriter
Hallöchen,
evtl. könnt Ihr mir ja trotz Eurer Prüfungsvorbereitungen kurz helfen (ich verzweifle noch):
ich suche noch immer nach einer Berechnungsmethode/-grundlage für
a)die Zuführung zur gesetzlichen Rücklage,
b)den Bilanzgewinn,
c)den Bilanzgewinn ohne Zuführung zur gesetzlichen Rücklage.
Für ein kurzfristiges Feedback vielen lieben Dank,
Jessi 😕😕:confused
 
Also ich versuchs nochmal, falls du kein AktG zur Hand hast.
1. gez.Kap. *0,1 = Maximale erlaubte ges. Rücklage
2. Dieses Ergebnis mit der ges. Rücklage vergleichen. Die Differenz, falls es eine gibt ist die maximale Menge, die du in die ges. Rücklage geben kannst.
3. (JÜ-Verlustvortrag)=bereinigter JÜ, dieses *0,05= Rücklage
4. Wenn diese Rücklage kleiner ist, als die zuvor berechnete Differenz, kannst du den vollen Rücklagenbetrag in die gesetzliche zuführen, wenn nicht bis maximal zu der Differenz.
5. bereinigter JÜ/2= Bilanzgewinn ohne Zuführung
6. (bereinigter JÜ-das,wasduindieRücklagegegebenhast)=Bilanzgewinn

gruß, tru
 
Jessi schrieb:
Hallöchen,
evtl. könnt Ihr mir ja trotz Eurer Prüfungsvorbereitungen kurz helfen (ich verzweifle noch):
ich suche noch immer nach einer Berechnungsmethode/-grundlage für
a)die Zuführung zur gesetzlichen Rücklage,
b)den Bilanzgewinn,
c)den Bilanzgewinn ohne Zuführung zur gesetzlichen Rücklage.
Für ein kurzfristiges Feedback vielen lieben Dank,
Jessi 😕😕😕

Hallo,

so kurz vor der Klausur nicht verzweifeln!

Schaue dir als erstes mal die §§ 58, 150 AktG an.

Bsp.:

Gezeichnetes Kaptial = Grundkapital: 8000
Gesetzliche Rücklage: 720
Andere Gewinnrücklagen: 80
Verlustvortrag aus dem Vorjahr: 50
Jahresüberschuß: 490

1.
Grundkaptial x 10 % = 800, d.h., du darfst nicht mehr als 800 in die gesetzlichen Rücklagen zuführen. (720 sind in dem Bsp. bereits zugeführt)

2.
Jahresüberschuss - Verlustvortrag = bereinigter JÜ = 490 -50 = 440
nun bereinigter Jahresüberschuß x 5 % = 22 -> Zuführungsbetrag

Anmerkung: Manchmel ist der Zuführungsbetrag + die bereits eingestellten gesetzl. Rücklagen größer als die 10 % der Grundkapital, dann darfst du nur so viel ansetzen, bis die 10% erreicht sind, Bsp. der Zufürhrungsbetrag würde in dem Bsp. 90 sein, darfst du trotzdem nur 80 ansetzen.

3.
bereinigter JÜ - gesetzliche Rücklage = 440 - 22 = 418
davon werden 50 % in die freien Rücklagen eingestellt, also 209
es verbleiben Bilanzgewinn: 209

4.
bereinigter JÜ (440), davon 50 % in die freien Rücklagen,also 220
es verbleiben Bilanzgewinn, ohne Abzug d. gesetzl. Rücklagen: 220


Ich hoffe es war verständlich😀 . Im wesentlichen steht genau das auch in den o.g. Paragraphen des AktG.

Gruß Zeus
 
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