Bereicherungswegsfall

Dr Franke Ghostwriter
Mal so interessehalber gefragt, wenn einer einen Gegenstand aus Eingriffskondiktion unentgeltlich verschenkt und somit ein Bereicherungswegfall eintritt, tritt dann bezüglich des Beschenkten eine Leistungskondiktion ein?
Also weil der Beschenkte ja etwas erhalt was der Schenkende eigentlich nicht besitzt. Irgenwie müsste der rechtmäßige Besitzer ja in seinem Eigentum geschützt werden.
 
Das regelt §822:

"Wendet der Empfänger [also der unrechtmäßig Bereicherte] das Erlangte unentgeltlich eeinem Dritten zu, sp ist, soweit infolgedessen die Verpflichtung des Empfängers zur Herausgabe der Bereicherung ausgeschlossen ist, der Dritte zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn er die Zuwendung von dem Gläubiger ohne rechtlichen Grund erlangt hätte."

Bei entgeltlicher Übereignung gilt dann das, was bzgl. des Verkaufs von Besitz gilt.
 
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