Berufsaussichten mit 3,... Bachelornote

Dr Franke Ghostwriter
bin derzeit etwas frustriert....
Egal was ich für Klausuren schreibe, wie gut ich meine auf eine Klausur vorbereitet zu sein, irgenwie kommt nie eine 2,.. sondern nur 3,... oder gar 4,0 raus. Jetzt stelle ich mir die Frage ob es Sinn macht mit einem 3,... irgendwas Bachelor Abschluss nach einer Stelle zu suchen? Es gibt soviele Absolventen die gute Noten haben, von Präsensunis...

Zu mir: Ich studiere dies nicht neben voll oder Teilzeit, sondern nur neben Kindererziehung (habe 3 kleine Kiddies). Vorher zwar ne Kfm. Ausbildung, aber es gibt sogesehen keine "Berufserfahrung" die ich vorweisen könnte, und damit die Noten "ausgleichen" könnte...

Ist denn die Note sehr wichtig? Oder kann ich in den letzen Sem. jetzt noch diese Berufserfahrung durch Praktika nachholen? Wenn man Berufserfahrung oder Praktika hat, wird dann immernoch nach den Noten geschaut? Ich meine Theorie ist ja nicht gleich Praxis, oder?

LG
Ratik
(mitlerweile verzweifelt)
 
Also, mich hat bei den Vorstellungsgesprächen kein Mensch mehr nach den Noten gefragt. Wenn Du nicht gerade Anfang 20 bist, wovon ich ´mal ausgehe, dann ist es viel interessanter, was Du vorher beruflich gemacht hast.
Außerdem wurde uns beim Abschlussseminar beim LS Waas damals gesagt, dass ein "befriedigend" in Jura eine gute Note sei.
Wenn Du Dich dann ´mal mit den Stellenausschreibungen z.B. im öffentlichen Dienst bei Ministerien umschaust, dann wirst Du feststellen, dass, wenn überhaupt eine konkrete Note gefordert wird, das meist "nur" ein "befriedigend" ist.

Kopf hoch, denn wir haben doch schließlich ein Fachkräftemangel, da wird es schon eine Stelle für Dich geben, gell!?😉

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Bei Volljuristen ist das "Vollbefriedigend" die tolle Note. Inwieweit das mit den Noten hier vergleichbar ist kann ich nicht sagen. Natürlich spielen die Noten beim Vorstellungsgespräch keine Rolle mehr, aber bei dem Weg dorthin eben schon. Praktika helfen insoweit, als daß man dann den Bewerber bereits kennt und dannach urteilen kann und sich nicht nur auf Papier verlassen muß. Bei anderen Arbeitgebern können Praktika natürlich auch nur hilfreich sein.
 
Stellenausschreibungen z.B. im öffentlichen Dienst bei Ministerien
Für Bachelor of Laws? Kann ich mir nicht vorstellen bzw. hab ich zumindest noch nicht gesehen, dass es sowas gibt... dort kommen soweit ich weiß nur Volljuristen unter, meistens auch nur solche mit Prädikat. Man sollte m.E. keine Illusionen wecken!
 
Danke Leute für die Aufmunterung! Es ist einfach schwer sich vorzustellen, dass mit (knapp) bestandenem Studium sich jemand für dich interessiert.... aber ich hoffe, dass die Personaler nicht NUR auf Noten schauen (obwohl Vorstellungsgespräche ja nur nach Noten u.evtl. SoftKills vergeben werden)...

LG
Ratik

PS: Falls jemand trotz nicht spitzen Noten eine Stelle gefunden hat, wäre es toll, wenn er hier darüber berichten würde. Das wäre auch eine Tolle Aufmunterung!

Vielen Dank an: Franky22_online***maffma***andi2***Zephyr--------hat gutgetan
 
Franky22_online!

Nicht irgendetwas glauben oder vermuten, sondern lesen wie z.B. die Stellenausschreibung der Bundesnetzagentur!😉
Dort werden für den gehobenen Dienst u.a. Wirtschaftsjuristen mit Bachelorabschluss (das sind auch wir) und für den höheren Dienst u.a. LL.M.s gesucht.

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Die Bundesnetzagentur ist kein Ministerium und ich würde fast wetten, dass da letztlich dann auch Master oder Volljuristen genommen werden und sich davon mehr als genug bewerben. Die Landesministerien in meinem Bundesland habe ich durchgeschaut, da werden keine LL.B. gesucht. Man sollte es realistisch betrachten: Im öffentlichen Dienst kommt man mit dem LL.B. (sofern nicht FH im dualen Studium beim Staat) nicht gegen Volljuristen an. Es sei denn, man sucht den politischen Weg in die Ämter natürlich...
 
Warum Du hier noch den LL.B. mit dieser Einstellung studierst, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.😕

Dass ein LL.B. nicht gegen einen Volljuristen ankommt, stimmt so auch nicht.
Der LL.B. qualifiziert zum gehobenen Dienst, der Volljurist zum höheren Dienst, so dass Behörden einen Volljuristen regelmäßig nicht für den gehobenen Dienst nehmen, wenn er sich überhaupt darauf bewirbt.
Machst Du nach dem LL.B. noch einen LL.M. (so wie ich), dann kann ich Dir aus eigener Erfahrung nur raten, den LL.M. nicht beim Vorstellungsgespräch für den gehobenen Dienst zu erwähnen, da es sonst heisst, dass man Dich zwar gerne haben würde, man aber für den Posten mit einem LL.M. laufbahntechnisch leider überqualifiziert ist und die berechtigte Befürchtung seitens des potentiellen AG besteht, dass man nicht lange dort bleibt.

Bei der Stellensuche zum LL.B. google ´mal mit "Diplom-Wirtschaftsjurist", denn der ist jetzt auch ein LL.B., dann wirst Du schon ein paar Stellen finden.
Im Übrigen würde ich mich ´mal unter www.bund.de tummeln und mir Stellenangebote zum gehobenen Dienst durchlesen. Mit der richtigen Wahlfachkombination wirst Du dort auch einige Stellen finden.

Wenn Du mit Deinem Studium noch nicht so weit bist, dann konzentriere Dich einfach auf Dein Studium und warte die Zeit ab, da sich hier schon eine Menge geändert hat und noch in der Zukunft ändern wird! Wenn Du einen relativ neuen Studiengang machst, musst Du nämlich damit leben, dass sowohl universitär als auch beruflich einiges noch im Fluss ist und man mit dem fertigen Studium im Zweifel alles oder gar nichts machen kann.

Frohes Schaffen!
zephyr

P.S.: Nach Aussage von Prof. Dr. Wackerbarth auf unserer Abschlussfeier hat bis jetzt noch jeder einen Job mit seinem Abschluss bekommen, auch wenn die Suche danach vielleicht auch etwas länger gedauert hat und man zu Anfang nicht den Job bekommen hat, den man sich erträumt hat.
Dies kann ich nur bestätigen!
Also, geistig flexibel bleiben!
 
@zephyr: Ich wollte immer Rechtsanwalt werden, das kann ich nun in Deutschland nicht mehr, es sei denn die ändern mal was am Prüfungsrecht. Ansonsten bleibt halt nur LL.B. - es heißt im Sprachgebrauch "Wirtschaftsjurist", weil es für die freie Wirtschaft gedacht ist. In meinem Bundesland zumindest werden für den gehobenen öffentlichen Dienst Leute genommen, die selbst vom Staat an der FH oder Duale Hochschule für den jeweiligen Zweck ausgebildet wurden. Ansonsten für den höheren Dienst Volljuristen mit Prädikat. Mag sein, dass es im Bund irgendwelche Stellen bei Einrichtungen gibt, die quasi zur "mittelbaren" Staatsverwaltung gehören. Mag auch sein, dass alle Bachelor, die Rückmeldung geben, "irgendwas" bekommen haben, sie müssen ja von was leben, aber wohl nur selten beim Staat, wenn sie dort nicht schon vorher waren - das kann der Herr Professor auch nicht wirklich wissen oder prüfen. Er wäre ein schlechter Repräsentant, wenn er sagen würde, da gibts Probleme mit den Jobs bzw. (gutes) Master-Studium ist nötig für Chance gegen Examens-Juristen.

Aber wenn du tatsächlich eine Anstellung als Beamter bekommst, dann freut mich das für dich!
 
Dein Durchfallen durch das Staatsexamen muss offensichtlich noch sehr frisch sein und Du hast das wohl noch nicht verdaut.🙁
Glaub mir, es gibt wirklich Stellen im ÖD für LL.B.s. Meistens wird nämlich bei den betreffenden Stellen formuliert:

"Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, dh. in der Regel Abschluss eines Fachhochschul-/Bachelorstudiums oder eine vergleichbare Qualifikation."

Steht im Anforderungsprofil auch noch, dass "betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse verlangt werden" - was meist der Fall ist, dann bist Du mit "unserem" LL.B. aus Hagen ganz vorne dabei. Dies war zumindestens meine Erfahrung, da ich bei diesen Stellen immer eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen habe, egal, ob vom Bund oder Land!🙂

Also, Kopf hoch und frohes Schaffen!
zephyr
 
@zephyr: Schön, wenn es die irgendwo gibt, in meiner Region gibt es die nicht oder wenn dann nur äußerst selten - und ich hab privat guten Kontakt zu den Behörden. Das was du sagst, würde ja auch bedeuten, dass die Länder an ihren Verwaltungshochschulen zu wenig Leute ausbilden - denn die werden speziell für den gehobenen Verwaltungsdienst qualifiziert. Bekannt ist aber, dass selbst die Leute von da nur mit Mühe untergebracht werden können, und zwar aufs ganze Bundesland verteilt. Wenn ich (aus Sicht des Staates) einzustellen hätte, ich würde keine LL.B. nehmen, wenn ich Volljuristen (stehen als arbeitslos in der Zeitung) oder zumindest Ref. Jurs wie Sand am Meer zur Verfügung hätte. BWL-Kenntnisse beim Staat? Dafür hole ich nicht jemand, der ne Hand voll BWL-Uni-Scheine gemacht hat, sondern jemand, der z.B. Public Management studiert hat - alles was darüber hinaus geht, wird so oder so an private Firmen ausgelagert und nicht "In-House" erledigt bzw. ist nicht mehr Verwaltung. Wenn du solche Stellen scheinbar "zu Hauf" findest, kannst du sie ja mal in den Bereich "Karriere" hier auf Studienservice.de posten, die Kolegen/innen freuen sich bestimmt darüber!

Was mich persönlich betrifft, ist das Nicht-Bestehen im Examen inzwischen nicht mehr wirklich "frisch". Frieden werde ich damit so oder so wohl auf Lebzeit nie machen, wenn da keine rechtliche Änderung kommt, weil es einen Lebenstraum zerstört hat und ich fest überzeugt bin, dass die mündliche Prüfung (in meinem 1. Anlauf) nicht korrekt abgelaufen ist. Der Vorsitzende der Prüfungskommission hatte mich von meinen politischen Aktivitäten und studentischen Protesten her gekannt. Leider kann ich nichts beweisen (es wird ja nichtmals ein einsehbares Prüfungsprotokoll geführt!) und kann/darf daher (wieder wegen dem Staat und bestimmtem hier geltenden "Recht") auch nichts öffentlich behaupten. Das macht es um so schwerer zu ertragen.

Ich bin kein Mathematiker, aber genau das muss ich jetzt gezwungener Maßen im LL.B Studium wegen BWL machen, um dann irgendwann vllt. "Wirtschaftsjurist" zu sein, obwohl ich Rechtsanwalt (im sozialen Bereich, gegen die Wirtschaftsmacht) werden wollte. Der deutsche Staat versperrt mir den Weg, obwohl ich das z.B. in Österreich noch werden könnte (da gibt es in dem Sinn kein "endgültig" an der Hochschule). Dass einem das nicht glücklich macht, ist doch klar!
 
Also, nimm´es mir nicht übel, aber Du solltest Dir vielleicht über Einiges klar werden, bevor Du hier überhaupt weiterstudierst. Du wirst nämlich keine Prüfung anständig hier bestehen, wenn Du nicht von Dir und Deinem Können überzeugt bist und die Ursachen aus Deinem vorangegangenen Tun verarbeitet hast.

Was Du nämlich oben schreibst, deutet darauf hin, dass Du das Geschehene noch in keinster Weise verarbeitet hast. Vielleicht wäre auch professionelle Hilfe von dritter Seite hier angebracht.

Schließlich kann ich Dir mit Deiner Einstellung zu diesem Studium nicht guten Gewissens raten, hier weiter zu studieren. Der LL.B. und der LL.M. ist kein Jura-Light-Studium und wird auch so nicht in der Arbeitswelt gesehen. Wenn Du aus Deinem juristischen Elfenbeinturm herausgetreten bist und in der wirklichen Welt angekommen bist, dann wirst Du auch die Erfahrung machen, dass der Volljurist nicht das Maß aller Dinge ist. In meinen Vorstellungsgesprächen und bei meinen Arbeitgebern bin ich nämlich nur als ganz normaler Kollege wahrgenommen worden.

LG zephyr

P.S.: Der Unterschied zwischen einem erfolgreichen und einem gescheiterten Menschen ist der, dass der erfolgreiche einmal mehr nach einem Niederschlag aufgestanden ist.
 
Aus eigener Erfahrung sehe ich mein LL.B. Studium - trotz gelegentlicher Motivationskrisen zwischendurch - im Rückblick sehr positiv. Meine Bachelornote ist insgesamt auch nicht so prickelnd mit schwachen 2,7, da ich mich während des Studiums selbst finanziert habe. Irgendwo muss man da Abstriche machen, wichtig fand ich es damals, meine Ausbildung doch noch mit einem Uni-Abschluss erfolgreich zu beenden.

Mir ist der Berufseinstieg über ein Praktikum im Personalbereich gelungen, wo ich jetzt seit ein paar Jahren arbeite. Aus meiner Erfahrung ist der LL.B. gerade für diesen Bereich ein gutes Fundament, da du in der Praxis neben umfangreichen rechtlichen Fragestellungen auch einiges an kaufmännischem Verständnis mitbringen musst, damit die Abrechnung korrekt läuft. Das Fach Personalführung und ORganisation (oder wie auch immer das jetzt heißt) nehme ich hierbei jedoch aus: sehr theorielastig, sehr viel auswendig zu lernen, im wirklichen Leben kaum brauchbar für die praktische Arbeit in einer Personalabteilung, es kam mir eher vor wie ein Perso-Kathechismus. Im Tagesgeschäft zählen andere Dinge, breites Wissen über die einschlägigen Tarifverträge und die Abrechnung, ein adäquater Umgang mit den Mitarbeitern (Soft Skills!) und eine schnelle Auffassungsgabe, da sich die Rahmenbedingungen im HR-Bereich mit hoher Schlagzahl von Jahr zu Jahr ändern. Das lernt man m.E. nicht, indem man einen Leitz-Ordner mit Fernuni-Kursen möglichst detailgetreu auswendig wiedergeben kann... Aber wahrscheinlich gibt es hier auch andere Auffassungen.

Den LL.M. hab ich neben dem Beruf nicht mehr abgeschlossen, weil ich einfach genug hatte von der Lernerei und am Anfang auch befristet tätig war (was in der öffentlichen Verwaltung bzw. bei kommunalen Arbeitgebern wie dem Stadtwerk, für das ich arbeite, die absolute Regel ist, da sollte sich niemand etwas vormachen von wegen sicherer Job und leichtes Leben - in den ersten Jahren sollte man Powern und geschenkt wird einem nix).

BWL-Kenntnisse beim Staat? Dafür hole ich nicht jemand, der ne Hand voll BWL-Uni-Scheine gemacht hat, sondern jemand, der z.B. Public Management studiert hat - alles was darüber hinaus geht, wird so oder so an private Firmen ausgelagert und nicht "In-House" erledigt bzw. ist nicht mehr Verwaltung. Wenn du solche Stellen scheinbar "zu Hauf" findest, kannst du sie ja mal in den Bereich "Karriere" hier auf Studienservice.de posten, die Kolegen/innen freuen sich bestimmt darüber!

Für klassische betriebswirtschaftliche Funktionen beim Staat gebe ich Dir Recht. Ich kenne einen Kollegen aus dem Studium bzw. aus dem Forum hier, der nach dem LL.B. einen Master in Public Management gemacht hat und in genau diesem Bereich (großes öffentliches Unternehmen) seit Jahren sehr zufrieden arbeitet. Sicher auch nicht der klassische Karriereweg, aber es zeigt mir mal wieder, das mit dem LL.B. (hier in Verbindung mit einem entsprechenden Master) einiges möglich ist.

just my 2cents
LG Judith
 
Sehe ich auch so!
Mithin zeigt die Erfahrung, dass meistens das eintritt, was man selbst erwartet. Ist man also negativ eingestellt zu einer Sache, wird dies nicht gerade hilfreich sein!
 
ich hab auch das Staatsexamen nicht bestanden. Ich gehe darin konform, dass ich es wohl nie ganz verdauen werde. Da ich immer den Wunsch hatte in der öffentlichen Verwaltung zu arbeiten, wollte ich während des Studiums nie einen der klassischen juristischen Berufe ergreifen. Jetzt, wo es mir verwehrt ist, bin ich deswegen schon sehr geknickt. Ich kann auch nicht sagen, dass ich mich nicht als Jurist zweiter Klasse sehe, mache ich leider oft genug. Zumal viele meiner Freunde und auch meine kleine Schwester eben das Staatsexamen haben und ich immer wieder damit konfrontiert werde. Da grade die Nicht - Juristen keine Ahnung haben ( "Jurist = Anwalt"), fällst mir auch immer schwer, zu erklären, was ich studiere!

Allerdings glaube ich, dass man gerade mit dem LLB sehr gut im öffentliche Dienst unterkommen kann. Ich komme aus dem Saarland. Bei uns werden in den letzten Monaten in den Ministerien immer wieder Juristen, Diplomjuristen oder Bachelorjuristen ausdrücklich gesucht werden. Diese Woche war wieder ne Stelle bei der Saarländischen Ärztekammer ausgeschrieben, zwar kein öffentlicher Dienst, aber Kammer ist doch auch immer gut. Ich hab mich schon zig mal geärgert, dass ich den Bachelor noch nicht in der Tasche hatte. Stellen gibt es, auch gute!

Ein Freund von mir hat nach nicht bestandenem Examen auch den Bachelor gemacht, war im Februar 2011 fertig und hat im April beim Bundesamt für Justiz in Bonn angefangen!

Ich gehe auch davon aus, dass, wenn man mal den Fuß in der Schwelle hat, man sich auch hocharbeiten, so jeder andere im ÖD auch.

Also, ich mach mir weniger Sorgen um einen guten Job, als darum, dass ich mich immer klein fühlen werde, weil ichs nicht geschafft hab, wenns später auch niemanden mehr interessiert.

P.S.: Ich glaub nicht, dass ein nicht bestandenes Examen an politischen Aktivitäten liegt. Wenns im Mündlichen nicht gereicht hat, dann waren ja die Vornoten auch nicht sooo super, denke ich mal!

Ich verfluche meine Korrektoren auch, ist klar. Vieles sehe ich auch ein, bei einigen werde ich aber immer denken, dass es falsch bewertet wurde. Naja, Wiederspruch wurde abgelehnt, es geht im Frühjahr jetzt in die nächste Runde, die Klage! Kann an anderer Stelle ja mal berichten, wie es ausging!
 
Mir ist schon klar, dass im gegenwärtigen Wirtschaftssystem, in dem wir in Deutschland leben, immer gerne von "selber Schuld" gesprochen wird. Für mich ist und bleibt der Prüfungsvorsitzende, der mich damals prüfte, ein Schwein, was er auch schon vor der Prüfung in den Augen vieler Studierender war. Punkt.

Nach meiner Überzeugung trägt der Deutsche Staat (oder Land, wie auch immer mans sieht) als solcher großen Schuldanteil an der Sache, weil er diesen Examensstudiengang in dieser unverantwortlichen Form anbietet. Und weil ich hier, obwohl ich alles selbst zahlen würde, nicht so oft zur Prüfung antreten kann wie ich will. In den USA z.B. wäre das gegen Geld alles kein Thema, und wie gesagt auch in Österreich wäre das machbar. In Deutschland wird sogar bei Berufsausbildung oder Schulabschlüssen der Weg zum Abschluss für immer versperrt, wenn man zweimal nicht bestanden hat. Das kanns eigentlich nirgends geben, wo halbwegs gedacht wird!

Das Studium auf Wirtschaftsrecht war Standardempfehlung der Arbeitsagentur (also auch Staat), die mit dem ganzen Fall eh hoffnungslos überfordert war. Eine gescheite Alternative, die bezahlbar ist, gibts im Moment nicht, abgesehen von Ausland (Österreich) und mal sehen, vielleicht mach ich das ja auch irgendwann noch. An sich finde ich das System Hagen keineswegs schlecht und bin froh, dass es eine Fernuni gibt. Aber mir wäre es lieber gewesen, da irgendwann mal in Teilzeit Politik zu studieren, wenn ich bereits Rechtsanwalt bin, was ich in Deuschland (dank dem Staat) nicht mehr werden kann. Jetzt muss ich da für die Existenz studieren. Am Ende irgendwann wohl auch als Beschäftigter für Wirtschaftskonzerne, für die ich nie arbeiten wollte.
 
Sorry, aber ich denke in erster Linie bist du selber Schuld daran, dass du das Staatsexamen nicht geschafft hast.
Die Umstände (nur einmalige Wiederholungsmöglichkeit) waren vorher klar.

Solange du weiter die Schuld bei diesem bösen, bösen Staat suchst, wirst du wohl nie auf einen grünen Zweig kommen.
 
Mensch, macht den Franky22 nicht so runter. Keiner von Euch war bei seiner Prüfung dabei und es kann sich deshalb auch keiner darüber ein Urteil erlauben.
Grundsätzlich finde ich den Ansatz richtig, dass das Wiederholen einer Prüfung mehr als nur einmal erlaubt sein muss. Es ist unverantwortlich, Leute nach 5 Studienjahren ohne Abschluss in die Welt zu entlassen. Dass das Umdenken, was ja auch zu Bachelor/Master geführt hat, gerade bei Juristen sehr lange dauert, ist schon klar. Typischer Fall von: Warum soll es denen, die nach mir kommen besser gehen als mir - das würde ja meine Leistung nachträglich schmälern...
Andererseits haben die Mitforisten damit recht, dass Du nicht zurück blicken darfst. Die Vergangenheit lässt sich nicht ändern, jeglicher Versuch ist aussichtslos. Schuldzuweisungen sind Versuche, die Vergangenheitssicht zu ändern, aber nur die Zukunft lässt sich ändern. Also kann der Rat nur lauten - such Dir aktiv die Nische, in der Du Deine Ziele verwirklichen kannst. Vielleicht mag das Gewerkschaftsarbeit sein oder Mediation (es gibt hier ein Masterstudium) oder Zuarbeit für einen Sozialanwalt, bei dem Du das Rüstzeug lernst für einen (späteren) Umweg über Österreich.
 
Ich fände es unverantwortlich jemanden den Abschluss zu attestieren, der nicht die geforderten Leistungen erbringt.

Naja, ich denke auch, dass es irendwie anders geregelt sein müsste.
Ich weiß nicht, in wiefern hier das Saarbrücker Modell bekannt ist. Kurze Erklärung:
In SB muss man ingsesamt 45 Vorlesungen hören und in allen nach dem Semester 2stündige Abschlussklausuren schreiben. In den klassischen hauptfächern wie auch in Fächern wie Kriminalsoziologie, Rechtsgeschichte ..., also so Nebenkram. Man muss jedes Semester auch eine gewisse Anzahl bestehen um dann ins nächste Studienjahr versetzt zu werden ( 2 Semester = ein Studienjahr ). Zudem muss man auch noch die drei großen Scheine machen.
Ich hab diese ganze Programm absolviert, hatte durchweg gute Noten, und hab von den ganzen Klausuren vielleicht drei oder vier nicht bestanden und das eben in Fächern wie oben genannt.

Dann kam Schwerpunktbereichsexamen, dass ich mit befriedigend abgeschlossen hab.

Und nach alle dem fall ich dann zweimal im Pflichtfach durch. Man versteht echt die Welt nicht mehr. Und ich seh ja jetzt wieder die Noten, die ich hier schreibe, wieder gut! Deshalb is es nicht so einfach durch die Blume zu sagen, dass man es vielleicht nicht richtig drauf hat! Juristisch doof ist glaub ich niemand, der die Zulassung zum Staatsexamen bekommen hat!

Ich denke, dass man es anders regeln sollte. Mehrere Versuche, vielleicht verbunden mit nem Gespräch nach dem zweiten Versuch oder so was. ( Ich kenn die Regelung ebenfalls aus dem Studium in Saarbrücken: wer das erste Studienjahr nicht packt, der muss, um weiter machen zu dürfen, sich erst mit einem, naja, nennen wir es mal Vertrauensprof, unterhalten )!
 
Ich habe nie behauptet, dass jemand, der die Zulassung zum Staatsexamem bekommt, juristisch doof sei.
Aber nur weil man die Zulassung hat, darf daraus nicht abgeleitet werden, dass man eine Garantie zum Bestehen bekommt.
 
Auch das hat niemand behauptet. Mit "unverantwortlich - entlassen ohne Abschluss" meinte ich, dass diese Studenten nichts in der Tasche haben, weil das Staatsexamen das einzige ist, das zählt und keine der vorher erbrachten Leistungen. Wie kann man als Mitverantwortlicher für diese Ausbildungsmethode nur so dumm sein und das Potential dieser Leute nicht nutzen? Bei anderen Ausbildungen wird schließlich auch abgestuft gewertet. Es wäre auch ohne Bachelor und Master schon möglich gewesen, ein, nennen wir es: "Universitätsexamen" zu haben und ein Staatsexamen - das Staatsexamen nur für reglementierte staatliche Berufe, das Universitätsexamen als Einstieg in die Industrie und Verwaltung.
 
Aber Abstufung gibt es doch...
1. Staatsexamen und 2. Staatsexamen

Wenn man das 1. besteht, das 2. aber nicht, kann man sich (in aller Regel) den Titel "Diplom-Jurist" beurkunden lassen...
 
Willst Du es nicht verstehen? Es geht um Leute, die ein Universitätsstudium erfolgreich abgeschlossen haben und dennoch keinen Berufsabschluss vorweisen können, weil sie eine zusätzliche staatliche Prüfung nicht bestehen. Welchen Sinn ergibt eine solche Regelung? In anderen Ländern gäbe es Volksaufstände.
 
Zum Jura-Studium gehört nunmal das Staatsexamen dazu und damit ist das Studium eben nicht erfolgreich abgeschlossen.
Man kann darüber streiten, ob man das anders gestalten sollte (ich wäre z.B. für eine Umstellung auf 4-jährigen Bachelor + 1-jährigen Master ohne zusätzliche Abschlussprüfung), aber solange das so ist, ist es kein erfolgreich abgeschlossenes Studium und jeder, der das Studium angefangen und nicht bestanden hat, wusste es vorher.
Ich kann ja auch nicht in ein Fußballspiel gehen und mich nach einer Führung und 2 Gegentoren in den letzten 5 Minuten darüber beschweren, dass für ein Spiel 90 Minuten und nicht nur 80 angesetzt werden...
 
Das sehe ich nicht so. Wenn ich ich trotz vorheriger Prüfungen meine Berufsabschlussprüfung nach 3 Jahren versiebe und in der Wiederholung nochmal durchfalle, dann war es das auch mit dem Beruf und ich muss mir etwas neues suchen. Viele meiner Freunde haben während der Studienzeit verhältnismäßig locker gelebt und erst zum Schluss kam der Druck und wenn dann die Zeit nicht reicht oder erst dann merkt, dass man der Materie nicht genügend gewachsen ist. Dann muss man dazu stehen. Was nicht bedeutet, dass dies meine allgemeine Einschätzung zu Präsenzstudenten ist. Wer aber die 1. Staatsprüfung nicht bestanden hat und nur wegen dem Staat oder Prüfer nicht bestanden hat, der müsste ja fast alle ReWi-Module angerechnet bekommen oder aus dem Ärmel schütteln.
Mein Dozent im Regionalzentrum meinte auch, dass erst mit Vorbereitung auf die Staatsprüfung das eigentliche lernen und dann meist im externen Repitorium, losgeht .
 
Dass vieles beim ReWi-Studium an der FernUni angerechnet werden müsste, sehe ich auch so... keine Frage.
Aber das steht ja in keinem Kontext zu dem, was ich oben gesagt habe.

Die Staatsprüfung "nur weden dem Staat oder Prüfer nicht bestanden" kann ich nicht nachvollziehen.
Wie soll der "Staat" in die Prüfung eingreifen, so dass der Prüfling nicht besteht. Die Rahmenbedingungen, die der Staat setzt, sind vor der Prüfung klar.
Wegen einem Prüfer kann man höchstens durchfallen, wenn man sowieso auf der Kippe steht. Hinzu kommt, dass es Zweitprüfer gibt bzw. Möglichkeiten der Zweitüberprüfung gibt und ansonsten ja auch noch ein zweiter Versuch komtm, ggf. bei einem anderen Prüfer.
Am besten dem Prüfer, selbst wenn er einem negativ zugetan ist bzw. gerade dann, einfach keine Angriffspunkte bieten.

Aber ich denke die Diskussion schweift ab.

@Ratik:
nicht verzweifeln, sondern weitermachen.
Dass du neben der Kindererziehung und zusätzlich zu deiner Erstausbildung dieses Studium machst, ist an sich schon ein dickes Plus, denn 1. sammelst du zusätzliches (Fach-)Wissen an und 2. zeigst du wichtige Schlüsselqualifikationen und baust diese auch aktiv aus.
Und das ganze völlig unabhängig von den konkret erzielten Noten.
 
@Tornado
Der Beitrag war nicht auf deinen bezogen sondern auf "weissnochnix ". Dein Beitrag hatte sich nur "zwischengemogelt".
Du hast recht, das Thema schweift ab.
 
Die Pruefung muss sein. Ich halte nichts davon aus Mitleid jemanden bestehen zu lassen, der es noch nicht drauf hat.
Aber es macht wirklich keinen Sinn das sich jemand 3 Jahre Fachwissen aneignet und dann weil er ohne Abschluss ist mit etwas anderem komplett Neuem anfangen zu muss.
Mal theoretisch es wuerde unbegrenzt viele Versuche geben und jemand wuerde es erst mit dem 5. Anlauf schaffen. Der Arbeitgeber wuerde sich gerechtwertig fragen warum der Bewerber solche Probleme hatte. Aber trotzdem haette der Absolvent bewiesen das er letztendlich das vorgeschriebene Niveau erreicht hat. Er haette zu seinem eigenen finanziellen Nachteil laenger fuer das Studium gebraucht, waere am Ende aber genauso qualifiziert. Es wuerde die Qulitaet sichern, waere aber wesentlich "sozialvertraeglicher". Zudem richten Regeln die zu einem Studium ins Leere fuehren und Arbeitszeit verschwenden auch volkswirtschaftlichen Schaden an.
 
Ich gebe dir Recht:
Wer im x-ten Anlauf die Prüfung geschafft hat, hat letztlich die gleiche Qualifikation.
Und natürlich entsteht ein volkswirtschaftlicher Schaden, wenn jemand jahrelang studiert (und in der Zeit de facto vom Staat subventioniert wird), dieser aber die Prüfung nicht besteht.

Die Frage ist aber, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
Wenn jemand immer wieder durchfällt und es einfach nicht packt, dann versperrt er solange den Platz für jemanden, der es (vielleicht) schaffen würde. Und das hat irgendwann den größten Nachteil.
Daher muss man irgendwo die Grenze ziehen.
Ich finde auch, man sollte wenigstens noch eine zweite Wiederholungsmöglichkeit haben. Aber dann muss auch ein Strich gezogen werden.
Meinetwegen kann man auch darüber nachdenken, wenn man die Staatsprüfung nicht besteht (oder bewusst nicht macht), den Abschluss Bachelor of Laws attestiert zu bekommen...
Die Staatsprüfung wäre dann nicht der eigentliche Studienabschluss sondern eher eine Sonder-Qualifikation um Anwalt/Richter werden zu können, ähnlich dem Zugang zum Steuerberater nach vorhergegangenem, entsprechendem, aber von der Steuerberaterprüfung unabhängigem Studium...
 
Ich halte es generell für unsinnig, im Bildungsbereich "Striche" zu ziehen. Dem Staat steht eine Restriktion nicht zu, so lange ich selbst alles bezahle. Zumindest müsste ein Prüfungsausschluss irgendwann erlassen werden und nicht für immer gelten.

Übrigens: Bei der mündlichen Staatsprüfung wird nicht mal Protokoll geführt (!) - jedenfalls in meinem Fall war kein Protokollführer im Saal und ich durfte Mitschriebe der Prüfer auch im Nachhinein nicht einsehen. Da es so einen "Bewertungsspielraum" gibt, war es in meinem Fall fast nicht möglich, gerichtlich was überprüfen zu lassen. Wenn dann noch dazu kommt, dass Mitprüflinge der selben Partei (bzw. deren Jugendorganisation) angehören wie der Prüfungsvorsitzende bzw. sogar für diesen am Institut arbeiten...
 
Ich gebe dir Recht:
Meinetwegen kann man auch darüber nachdenken, wenn man die Staatsprüfung nicht besteht (oder bewusst nicht macht), den Abschluss Bachelor of Laws attestiert zu bekommen...
Die Staatsprüfung wäre dann nicht der eigentliche Studienabschluss sondern eher eine Sonder-Qualifikation um Anwalt/Richter werden zu können, ähnlich dem Zugang zum Steuerberater nach vorhergegangenem, entsprechendem, aber von der Steuerberaterprüfung unabhängigem Studium...

Genau das meinte ich.
 
Es hat IMHO nichts mit der Finanzierung zu tun. Dahinter steckt implizit die Tatsache, dass das Prüfungsergebnis zum Teil vom Zufall abhängt. Wenn man nun unbegrenzt Versuche hat, steigert man die Wahrscheinlichkeit, die Prüfung zu bestehen, obwohl man eigentlich nicht gut genug ist.
 
@ Chris
Sehe ich ich genauso. Irgendwann ist mal ein Treffer mit dem Thema bei, was ich kann. Darin kann nicht der Sinn liegen.
Wo gesagt, schaffe ich meine Abschlussprüfung in der Lehre nicht, dann stehe ich auch ohne Abschluss da und kann von vorne anfangen.
@Franky...
Und das Leute mit Beziehungen und Verstrickungen immer besser wegkommen ist normal. Hat mich früher auch immer geärgert, aber wer ehrlich ist wird zugeben müssen, dass er es in den meisten Fällen auch so machen würde. Vielleicht nicht bei Abschlussprüfungen jedoch bei Stellenvergaben o.ä.
Eigene Erfahrungen haben gezeigt, dass auch Antipathie gegen Fachwissen nicht ankommt. Es wird schwer begründbar gegenüber Beisitzenden (ob schriftlich festgehalten oder nicht)
 
Trotzdem, von lebenslangem Ausschluss von einer Prüfung halte ich nichts. Wenn jemand z.B. Schreiner werden will und besteht die Berufsabschlussprüfung zweimal nicht, muss er das trotzdem noch irgendwann werden können. Vllt. nicht direkt nach dem mehrfachen Scheitern, aber irgendwann muss die Möglichkeit wieder da sein, sofern er das noch will. Es leuchtet nicht ein, warum jemand dafür dann ins Ausland gehen sollte - wo es selbstverständlich weiter möglich ist. Klar wird man nicht Jahre warten, bis man mal wieder antreten kann, aber warum sollte nicht jemand noch mit 60 zu seinem Wunschberuf kommen? Selbst wenn es nur für die Ehre ist - wenn jemand selbst bezahlt (so hohe Kosten entstehen für reine Nachprüfungen ohne Unterricht realistisch nicht!) darf das m.E. kein Problem sein.
 
und was hat das hier mit dem ursprünglichen Thema noch zu tun???😕

LG
zephyr

P.S.: Die Stadt Kassel sucht übrigens einen Personalsachbearbeiter! Da dürfte nach der Stellenbeschreibung ein LL.B. aus Hagen mit der richtigen Wahlfachkombination und mit etwas Berufserfahrung sehr gute Karten haben! Notenvorgaben gibt es nicht!
 
P.S.: Die Stadt Kassel sucht übrigens einen Personalsachbearbeiter! Da dürfte nach der Stellenbeschreibung ein LL.B. aus Hagen mit der richtigen Wahlfachkombination und mit etwas Berufserfahrung sehr gute Karten haben! Notenvorgaben gibt es nicht!

Das kann ich bestätigen 🙂 Wobei m.E. die Module Personalführung und Organisation für die Sachbearbeitung weitgehend nutzlos sind. Steuern (z.B. wg. arbeitgeberseitigem Lohnsteuerjahresausgleich - ja das gibt es wirklich) halte ich da - neben Arbeitsrecht natürlich - für wesentlich sinnvoller.
 
Willst Du es nicht verstehen? Es geht um Leute, die ein Universitätsstudium erfolgreich abgeschlossen haben und dennoch keinen Berufsabschluss vorweisen können, weil sie eine zusätzliche staatliche Prüfung nicht bestehen. Welchen Sinn ergibt eine solche Regelung? In anderen Ländern gäbe es Volksaufstände.

Das erste StEx ist kein reines StEx, sondern eben auch Hochschulexamen. Demzufolge ist das Universitätsstudium erst mit Bestehen des 1. StEx erfolgreich abgeschlossen.

Die Juristen machten das (zumindest bis kürzlich) wirklich extrem ungeschickt, indem sie alle und jeden bis kurz vors Ziel mitnahmen und dann gnadenlos durchfallen ließen, aber das hat sich ja wohl teilweise schon etwas gewandelt (Zwischenprüfungen etc., so wie es die Ingenieurstudiengänge schon lange machen). In der Informatik verjagt man mancherorts locker ein Drittel der Studenten noch im ersten Semester. Das ist wenigstens eine klare Ansage und die Studenten können sich noch gut umorientieren.

Dennoch: Auch als "Fast-Ingenieur" ohne Diplom, nur mit Vordiplom steht man nicht gut da. Der Unterschied zur Juristerei ist eigentlich nur, daß in Jura der Riesen-Popanz "Examen" aufgebaut und gepflegt wird (inklusive dem oft gehörten "ich lern doch noch nicht jetzt im dritten Semester, sondern dann im Rep").

Solch massive Prüfungsangst und existenzielle Sorgen gibts in keinem anderen Studiengang, und das ist tatsächlich nur schwer verantwortbar. Aber es bewegt sich ein bißchen was.
 
Ich kann ja mal berichten, da ich mitten im Bewerbungsprozess für eine juristische Stelle bin:
Bin 28, Abi, gelernte Industriekauffrau, 4,5 Jahre Berufserfahrung (Buchhaltung), ein in 3 Monaten abgeschlossenes Studium zum BoL (Durchschnitt wenns gut läuft 2,4, ansonsten 3,0-hängt von der Benotung der B-Arbeit ab). Wahlmodule: koll. AR (eher schlecht abgeschnitten), Unternehmensrecht II (inkl. Seminar mit Schwerpunkt Wettbewerbsrecht sehr gut (1,3) abgeschnitten), Grundlagen Steuern (etwas über Durchschnitt)

Beworben auf Stellen im ÖD (Sachbearbeiter im gehobenen Dienst), Personalreferent, Steuerassistent, Unternehmensjurist Schwerpunkt Wettbewerbsrecht (würde mir persönlich am meisten zusagen)
ca. 10 Bewerbungen in ca. 2 Monaten: Bundesbehörden, hauptsächlich aber mittelständische Betriebe, kleinere Steuerberatungskanzleien
kein einziges Vorstellungsgespräch

Dachte eigentlich, dass ich mit recht jungen 28 Jahren, einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufserfahrung sowie dem BoL gute Chancen hätte. Aber anscheinend Pustekuchen. Bewerbungsunterlagen sind laut meiner Freundin (leitende Personalreferentin) in Ordnung.
Mein Ziel mit dem BoL ist juristisch tätig zu sein, und rauszukommen aus der Buchhaltung. Ich möchte endlich einen Job haben, der mir Spaß macht und mein im Studium erworbenes Wissen einbringen, zumal man ja noch bis mind. 67 Arbeiten muss (wenn nicht sogar länger in zukunft). Muss aber einschränkend dazu sagen, dass ich mich familärbedingt nicht deutschlandweit bewerben kann. Mein Bewerbungsgebiet ist das nördliche Rheinland-Pfalz/ südliche Nordrhein-Westphalen (Richtung Bonn).

Musste leider feststellen: Firmen antworten zum Teil nicht, Absagen wegen keiner Berufserfahrung im jur. Bereich (speziell Personalbereich) , suchen gezielt nur Volljuristen..... Ich werde den Eindruck nicht los, dass man zumindest in der freien Wirtschaft mit dem Studium nichts anderes als eine Rechtsanwaltsgehilfin oder so gesehen wird, zum einen scheint den BoL kaum einer zu kennen (gerade die kleineren Unternehmen nicht). Beim ÖD ist das viell anders, weil die das zum Teil selbst ausbilden.

Mag sein, dass es vielleicht anders aussieht, wenn man ein Zeugnis zum BoL in den Händen hält, aber die Lehrstühle brauchen durchschnittlich 3-6 Monate zum kontrollieren der B-Arbeit.Ich dachte man kann schon so 3 Monate vorher wenigstens mal anfangen mit Bewerbungen.
Ich weiß, dass 80 % der Fernstudenten einen Job haben, aber auch ihr macht das sicherlich zum Teil um euch möglicherweise auch beruflich zu erweitern/verbessern.

Hoffe, dass es nicht so weiter geht. 10 Bewerbungen mögen nicht viel erscheinen, aber a) gibt´s kaum Stellenausschreibungen hier (meist wird eh ein Volljurist gesucht) und b) suche ich ja erst 2 Monate.
Achja, habe auch vor den Master zu machen, wollte aber vorher beruflich erstmal im juristischen Bereich Fuß fassen und den dann parallel in Teilzeit machen. Und nein,ich habe nicht vor daraus noch ein Präsenzstudium Richtung 1. und 2. Staatsexamen zu machen, ich will endlich arbeiten und nicht noch länger studieren.
 
Mein Eindruck ist (ob zu recht oder zu unrecht sei dahingestellt), dass der BoL (und auch der Master) nicht als eigenständige Berufsqualifizierung angesehen wird, sondern "nur" als Ergänzung, so dass Bewerbungen, die sich grundlegend darauf stützen und nicht auf eine andere Ausbildung (und dieses Studium nur als kleiner Bonus) ins Leere laufen...
 
Also ich denke die meisten juristischen Fragestellungen in Unternehmen sind derart komplex, daß man lieber auf Volljuristen setzt (die nunmal länger und zu 100% Rechtswissenschaften studieren) und die es ja zu Hauf auf dem Arbeitsmarkt gibt. Und um zu erkennen, daß ein Thema auch einen juristischen Hintergrund hat und man die Rechtsabteilung einschalten muß braucht man widerrum keinen BOL. Zudem werden Rechtsabteilungen nunmal von Volljuristen geführt die nichts von "Diplomjuristen" (denke das läßt sich auf BOL übertragen) halten. Klassisches Standesgedünkel.

Ich will den BOL nicht schlecht machen, aber denke die meisten Unternehmen sehen das so. Aber vllt. kann einer der 80% von seinen Erfahrungen berichten oder jmd. kennt einen von diesen.
 
So sehe ich es ja auch in etwa.
Das rechtswissenschaftliche Studium an der FernUni ist (grob) im Bereich des Wirtschaftsjuristen einzusortieren.

In der freien Wirtschaft (so ist zumindest mein Eindruck), werden Stellen aber entweder an Volljuristen oder an WiWis vergeben, nicht aber an diejenigen, die sich für die Schnittstelle konkret spezialisiert haben wie Wirtschaftsjuristen, selbst wenn es um eine Schnittstellenposition geht.
Die Ausbildung zum Wirtschaftsjurist wird dann nur als Pluspunkt gesehen, ein "richtiges" Jura-Studium oder ein WiWi-Studium bleibt aber notwendige Voraussetzung.
 
@ superwoman
Danke für den Bericht, der war doch mal etwas aufschlussreich.
Ich vermute aber auch, dass die meisten den Bol als zusatzqualifikation studieren oder so noch den Sprung zum Staatsexamen schaffen wollen. Oder bei versiebten Staatsexamen wenigstens einen alternativabchluss.
Trotzdem viel Glück bei der weiteren Berufssuche. Vielleicht öffnen sich mit der Zeit noch neue Berufsfelder.
 
So sehe ich es ja auch in etwa.
Das rechtswissenschaftliche Studium an der FernUni ist (grob) im Bereich des Wirtschaftsjuristen einzusortieren.

In der freien Wirtschaft (so ist zumindest mein Eindruck), werden Stellen aber entweder an Volljuristen oder an WiWis vergeben, nicht aber an diejenigen, die sich für die Schnittstelle konkret spezialisiert haben wie Wirtschaftsjuristen, selbst wenn es um eine Schnittstellenposition geht.
Die Ausbildung zum Wirtschaftsjurist wird dann nur als Pluspunkt gesehen, ein "richtiges" Jura-Studium oder ein WiWi-Studium bleibt aber notwendige Voraussetzung.
Ich schließe mich an: die Wirtschaftsjuristen (also noch die FH-Dipl.Juristen, LL.B. oder B.A. Jura) die ich im persönlichen Umfeld kenne (sind allerdings nur 4 Personen), üben Tätigkeiten aus, die eigentlich kein Studium benötigen.
Der LL.B. ist eine tolle Ergänzung zum Wiwi-Studium und bringt da wertvolle Pluspunkte. Mein neuer Arbeitgeber fragte mich im Gespräch, ob ich neben dem wiwi-Fachwissen (habe an der FU die beiden Wiwi-dipl gemacht) auch Ahnung von Recht habe - als ich sagen konnte "ich mache nebenbei LL.B. und schreibe gerade Wiwi-Masterarbeit im Handels- und Gesellschaftsrecht" war das Ding durch. 🙂

@superwoman: Berufserfahrung hast Du (da du aus der Buchhaltung raus willst) leider keine im relevanten Bereich. Aber egal ob die einen Volljuristen suchen oder nicht: bewerben. Das sind oftmals Wunschvorstellungen. Ich selbst lasse auch Stellen mit hohen Qualifikationen ausschreiben - aber muss dann auch nehmen, was mir in den Bewerbungen angeboten wird. 😉 Natürlich schrecke ich damit schon pot. Bewerber ab. Aber wer es schafft gut zu begründen, weshalb er sich trotzdem bewirbt, obwohl er nicht die gesuchte Qualifikation hat, bekommt (so sehe ich es zumindest) schon mal Pluspunkte für Mut, Selbstbewusstsein und Argumentation. Also nicht unterkriegen lassen!
 
Dem kann ich mich nur anschließen. Ich würde mich auf jeden Fall auf Volljuristenstellen bewerben. Hatte ich damals auch gemacht (trotz "nur" BOL, MOL) und die Stelle bekommen, ohne Gehaltsabstriche.
 
Willst Du es nicht verstehen? Es geht um Leute, die ein Universitätsstudium erfolgreich abgeschlossen haben und dennoch keinen Berufsabschluss vorweisen können, weil sie eine zusätzliche staatliche Prüfung nicht bestehen. Welchen Sinn ergibt eine solche Regelung? In anderen Ländern gäbe es Volksaufstände.

Also auch wenn das jetzt etwas älter ist und ich nur zufällig darüber stolpere kann ich das so nicht stehen lassen.

Der Studiengang Jura(Staatsexamen) ist verstehen mit einer Abschlußprüfung (Offiziell: Erste Prüfung - Umgang: 1. Staatsexamen).
Das Universitätsstudium hast du nur erfolgreich abgeschlossen wenn du diese Prüfung bestehst und nicht vorher!
Ist doch wie überall anders auch: Die Bachelers haben ihre Bachelorarbeit (Nicht bestanden = Kein Abschluß) die Diplomer ihre Diplomarbeit (Nicht bestanden = Kein Abschluß)...

Sogar die Zweistufigkeit in der Ausbildung gibt es genau wie du es gern hättest. Zugang zu den klassischen Juristenberufen nach 2. Examen und davor hast du das 1. StEx mit dem du dann ja in der Wirtschaft dein Glück versuchen kannst...

Just my 2 words
 
Ich schließe mich an: die Wirtschaftsjuristen (also noch die FH-Dipl.Juristen, LL.B. oder B.A. Jura) die ich im persönlichen Umfeld kenne (sind allerdings nur 4 Personen), üben Tätigkeiten aus, die eigentlich kein Studium benötigen.
Der LL.B. ist eine tolle Ergänzung zum Wiwi-Studium und bringt da wertvolle Pluspunkte. Mein neuer Arbeitgeber fragte mich im Gespräch, ob ich neben dem wiwi-Fachwissen (habe an der FU die beiden Wiwi-dipl gemacht) auch Ahnung von Recht habe - als ich sagen konnte "ich mache nebenbei LL.B. und schreibe gerade Wiwi-Masterarbeit im Handels- und Gesellschaftsrecht" war das Ding durch. 🙂

Dann solltest du mal dein Umfeld überdenken. Ich kenne viele Wirtschaftsjuristen. Sie arbeiten WP-Gesellschaften, Wirtschaftskanzleien, Insolvenzverwalterkanzleien, Rechtsabteilungen, Personalabteilungen. Jeder mit einem Fernuni llb kann mit entsprechenden Praktika alles oben genannte machen. Man muss nur wollen.

Ich sehe eher das Problem, dass sowieso die meisten schon einen Abschluss haben und den llb draufsatteln. Da fehlt dann natürlich die Vergleichbarkeit. Es läuft im Grunde auf die gescheiterten Examenskandiaten hinaus, welche am Ende den llb als einzigen Abschluss haben. Fachlich sind sie aber mindestens genauso gut wie die klassischen Wirtschaftsjuristen. Man darf halt nicht vergessen, dass es neben dem fachlichen auch auf die people skills ankommt. Da nutzt dann auch ein llb nichts wenn man z.b. ein nerd ist. Und da wird man auch mit 1000 Bewerbungen nicht weit kommen. Auf der anderen Seite kommt man mit Persönlichkeit sehr weit. Gerade auch mit Einsatz, Fleiß und dem unbedingten Willen es zu schaffen.

Ich bin mal gespannt wie das dann wird bei uns allen...
 
Dann solltest du mal dein Umfeld überdenken. Ich kenne viele Wirtschaftsjuristen. Sie arbeiten WP-Gesellschaften, Wirtschaftskanzleien, Insolvenzverwalterkanzleien, Rechtsabteilungen, Personalabteilungen. Jeder mit einem Fernuni llb kann mit entsprechenden Praktika alles oben genannte machen. Man muss nur wollen.

Ich sehe eher das Problem, dass sowieso die meisten schon einen Abschluss haben und den llb draufsatteln. Da fehlt dann natürlich die Vergleichbarkeit. Es läuft im Grunde auf die gescheiterten Examenskandiaten hinaus, welche am Ende den llb als einzigen Abschluss haben. Fachlich sind sie aber mindestens genauso gut wie die klassischen Wirtschaftsjuristen. Man darf halt nicht vergessen, dass es neben dem fachlichen auch auf die people skills ankommt. Da nutzt dann auch ein llb nichts wenn man z.b. ein nerd ist. Und da wird man auch mit 1000 Bewerbungen nicht weit kommen. Auf der anderen Seite kommt man mit Persönlichkeit sehr weit. Gerade auch mit Einsatz, Fleiß und dem unbedingten Willen es zu schaffen.

Ich bin mal gespannt wie das dann wird bei uns allen...
Da gibt es nichts "im Umfeld" zu überdenken. Das sind ja nun mal die Beobachtungen die ich bei den Dipl. Wirtschaftsjuristen bzw. LL.B.-Absolventen gemacht habe. Die Bewerbungen liegen ja regelmäßig auf meinem Tisch.
Und natürlich kann man mit einem LL.B. viel machen - nur ob die Qualifikation auch dementsprechend monetär hinterlegt wird, ist ne andere Geschichte.

Den LL.B. sehe ich, genau wie Du beschrieben hast, als "klassische" Zusazqualifikation, die einem neue Möglichkeiten und Gebiete eröffnet, bzw. in bestehenden Gebieten mehr "Standing" gibt. Auch hinsichtlich der sog. Softskills gebe ich Dir Recht: Der Abschluss ist nur die Eintrittskarte, erst danach beginnt das Spiel. Und in diesem Spiel sind weitere Abschlüsse manchmal ein schöner Trumpf.
 
Da gibt es nichts "im Umfeld" zu überdenken. Das sind ja nun mal die Beobachtungen die ich bei den Dipl. Wirtschaftsjuristen bzw. LL.B.-Absolventen gemacht habe. Die Bewerbungen liegen ja regelmäßig auf meinem Tisch.
Und natürlich kann man mit einem LL.B. viel machen - nur ob die Qualifikation auch dementsprechend monetär hinterlegt wird, ist ne andere Geschichte.

Den LL.B. sehe ich, genau wie Du beschrieben hast, als "klassische" Zusazqualifikation, die einem neue Möglichkeiten und Gebiete eröffnet, bzw. in bestehenden Gebieten mehr "Standing" gibt. Auch hinsichtlich der sog. Softskills gebe ich Dir Recht: Der Abschluss ist nur die Eintrittskarte, erst danach beginnt das Spiel. Und in diesem Spiel sind weitere Abschlüsse manchmal ein schöner Trumpf.

Vielleicht wäre es sinnvoll den LL.B. von der FU Hagen und Wirtschaftsrecht Diplom (FH) erstmal auseinanderzuhalten. Du scheinst tatsächlich nur über den LL.B. von der FU Hagen zu sprechen. Da scheint es tatsächlich so zu sein, dass der LL.B. nur als Zusatzqualifikation studiert wird. Dieses Thema interessiert mich aber gar nicht so sehr, weil diese Zusatzqualifikation unstrittig ein Bonus im Lebenslauf ist.

Mir geht es um den Wert der Ausbildung zum Wirtschaftsjuristen als Erststudium. Und da ist es mitnichten so, dass man in Schwarzweißkategorien diesen Studiengang mal so als unbrauchbar abtun kann. Ich habe beispielhaft weiter oben genannt als was der Wirtschaftsjurist arbeiten kann. In diesen Bereichen ist der Hochschulabschluss einfach nur als Grundvoraussetzung nötig. Danach kommt es nur auf deine fachliche Qualifikation an. Die hat man im Idealfall durch Schwerpunktmodule und/oder Praktika erworben. Ein Wirtschaftsjurist ist eben nicht nur für jene Schnittstelle in Unternehmen geschaffen, sondern in sehr vielen Bereichen einsetzbar. Solche Schnittstellenjobs gibt es (noch) nicht so viele. Wie oben genannt sind die Klassiker Human Resources, WP-Gesellschaft, Rechtsabteilung, Insolvenzverwalterkanzleien. Stark im Kommen ist auch Compliance.
Jeder Absolvent der FU Hagen mit LL.B. kann mit entsprechenden Praktika in diesen Bereichen anfangen.
 
Wie oben genannt sind die Klassiker Human Resources, WP-Gesellschaft, Rechtsabteilung, Insolvenzverwalterkanzleien. Stark im Kommen ist auch Compliance.

Naja, ich denke etwas relativieren muss man das schon... "Human Resources" ist m.E. ein fragwürdiger Begriff, hinter dem sich meist Leiharbeit verbirgt, Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater ist man mit dem LL.B. noch lange nicht, Rechtsabteilungen gibts nur bei großen Unternehmen in großen Städten, die sich vor Volljuristen/innen kaum retten können, weil die oft auch nicht mehr die Welt verdienen und keine Absicherung haben. Insolvenzverwalter oder gar Inkasso zahlen oft schlecht und es ist letztlich meist nur (mitunter gefährliche) Zuarbeit für einen Anwalt und "Compliance" dürfte letztlich wieder Wirtschaftsprüfer sein (?)...

"Wertlos" ist ein Uni-Abschluss sicherlich nie, aber mit 30 erst ein LL.B. u. vorher ein versenktes Staatsexamen - ich denke zu viel sollte man davon nicht erwarten. "Praktika" wird man in dem Alter kaum noch machen können, sofern nicht die Arge zahlt - von irgendwas muss man ja schließlich auch leben.
 
Naja, ich denke etwas relativieren muss man das schon... "Human Resources" ist m.E. ein fragwürdiger Begriff, hinter dem sich meist Leiharbeit verbirgt, Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater ist man mit dem LL.B. noch lange nicht, Rechtsabteilungen gibts nur bei großen Unternehmen in großen Städten, die sich vor Volljuristen/innen kaum retten können, weil die oft auch nicht mehr die Welt verdienen und keine Absicherung haben. Insolvenzverwalter oder gar Inkasso zahlen oft schlecht und es ist letztlich meist nur (mitunter gefährliche) Zuarbeit für einen Anwalt und "Compliance" dürfte letztlich wieder Wirtschaftsprüfer sein (?)...

"Wertlos" ist ein Uni-Abschluss sicherlich nie, aber mit 30 erst ein LL.B. u. vorher ein versenktes Staatsexamen - ich denke zu viel sollte man davon nicht erwarten. "Praktika" wird man in dem Alter kaum noch machen können, sofern nicht die Arge zahlt - von irgendwas muss man ja schließlich auch leben.

Human Resources bedeutet Personalabteilung. Ich weiß nicht was du mit Leiharbeit meinst. Wahrscheinlich kennst du den Begriff nicht. Als Berufsanfänger würde man als WP-Assistent anfangen. Niemand hat behauptet, dass man mit nem LLB gleich Wirtschaftsprüfer wird. Bei Steuerberater ist es dasselbe. Bei Rechtsabteilungen hast du Recht, dass die meisten größeren Unternehmen Volljuristen suchen. Es gibt aber Unternehmen, welche für ihre Vertragsrechtsabteilung explizit Wirtschaftsjuristen suchen. In den gängigen Stellenbörsen sind FAST IMMER solche Stellen dabei.

Als Insolvenzsachbearbeiter verdient man zwischen 20.000 - 49.000. Mittlerweile steigen solche Sachbearbeiter auch zu Insolvenzverwalter auf. Dies war bisher nur Volljuristen und den klassischen Betriebswirten vorbehalten. In jeder größeren Insolvenzverwalterkanzlei gibt es Wirtschaftsjuristen. Das einzige Manko ist, dass fast nur Leute mit Berufserfahrung gesucht werden. Man muss daher tatsächlich ein Praktikum in diesem Bereich machen.

Praktika sind generell in all den von mir genannten Bereichen Pflicht. Ich habe auch bewusst solche high potentials-Stellen genannt um zu zeigen, dass es eben auch andersrum geht. Wenn man anderen Leuten hier glauben will, dann sind Wirtschaftsjuristen nur bessere Rechtsanwaltsgehilfen. Oder nichts wert ohne vorheriges BWL-Studium. Je nach Profil und Einsatzwillen des Bewerbers ist eine Karriere in beide Richtungen möglich. Sowohl nach unten als auch nach oben. Wer behauptet, nur das eine sei wahr, der vertritt eine extreme Meinung und kann nicht ernst genommen werden.
 
Ich sag nur, dass man sich das nicht zu schön reden soll alles. Ich kenne auch so einige Leute und im Insolvenz-/Inkasso-Bereich möchte ich bei den meisten Firmen dieser Branche nicht arbeiten, da sind schon viele dran zu Grunde gegangen. Das Problem von Leuten, die das Examen versiebt haben, ist ihr hohes Alter. Wer kann es sich leisten, mit 30 noch Praktika zu machen? Wer will einen 30-jährigen Praktikanten noch einstellen? In der Tat kann man nach Wirtschaftsjurist in allen Datenbanken suchen und wird immer was finden - den Job zu bekommen ist aber etwas völlig anderes. Zudem muss man davon ausgehen, wohl in eine Metropole zu müssen. Dort kostet teilweise die Miete mehr als man mit so einem Job leisten kann. Übrigens wird der Begriff "Human Resources" sehr wohl oft von Leiharbeitsfirmen verwendet.
 
Ich sag nur, dass man sich das nicht zu schön reden soll alles. Ich kenne auch so einige Leute und im Insolvenz-/Inkasso-Bereich möchte ich bei den meisten Firmen dieser Branche nicht arbeiten, da sind schon viele dran zu Grunde gegangen. Das Problem von Leuten, die das Examen versiebt haben, ist ihr hohes Alter. Wer kann es sich leisten, mit 30 noch Praktika zu machen? Wer will einen 30-jährigen Praktikanten noch einstellen? In der Tat kann man nach Wirtschaftsjurist in allen Datenbanken suchen und wird immer was finden - den Job zu bekommen ist aber etwas völlig anderes. Zudem muss man davon ausgehen, wohl in eine Metropole zu müssen. Dort kostet teilweise die Miete mehr als man mit so einem Job leisten kann. Übrigens wird der Begriff "Human Resources" sehr wohl oft von Leiharbeitsfirmen verwendet.

Man kann sich das Leben auch schlecht reden. Ich habe ein Jahr damit verbracht mein Leben zu verfluchen. Man sollte versuchen positiv an die Dinge ranzugehen. Das kommt auch im Vorstellungsgespräch ganz anders an. Hast du denn immer mit dem gescheiterten Examen zu kämpfen? Ich muss ab und zu noch sehr schlucken, wenn ich daran denke. Kann es daher gut verstehen, wenn für dich die Welt gerade nicht rosig erscheint. Aber es kann nur besser werden als jetzt oder nicht?

Was Human Resources angeht sollte klar sein in welchem Kontext ich diesen Begriff benutzt habe.

Ich habe übrigens gar nicht von gescheiterten Examenskandidaten gesprochen, sondern eher von klassischen FH-Juristen. Meine Argumentation geht aber dahin, dass der llb der FU Hagen fachlich gleichwertig ist und man mit entsprechenden Praktika auch gut unterkommen kann. Mit Anfang 30 ist man auf keinen Fall schon abgeschrieben. Man ist doch dann kein Renter. Der Umzug in eine Metropole sollte ja wohl drin sein, wenn man was erreichen will. Oder willst du Wirtschaftsjurist auf dem Land werden?

Ich für meinen Teil kann thematisch schon gar nichts mit diesen Hochglanzfirmen anfangen. Ich werde in die Richtung Insolvenzsachbearbeiter oder Öffentlicher Dienst gehen. Das werde ich auch als scheinfreier Jurist + llb wohl noch hinkriegen.
Es ist aber durchaus möglich in den genannten Bereichen durchzustarten. Ein Freund von mir hat bei Ernst&Young als WP-Assistent angefagen nachdem er den llb gemacht hatte. Er war auch vorher Jurist ohne Examen. Und das mit 33 Jahren. Hatte vorher halt 2 Praktika in diesem BEreich gemacht.
 
Mit dem LLB kann man zum Beispiel sicherlich sehr gut bei einer der Big 4 im Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung einsteigen. Karrieremöglichkeiten gibt es viele. Man muss nur wissen, was man will, wie man das erreicht und was man dafür benötigt.
 
Nach meiner Meinung hat die FU-Hagen mit dem Studiengang LL.B. sehr genau gewusst, was sie tut. Auch ist das nicht als Zusatzqualifikation gedacht, sondern als eigenständiges Studium.
Mit dem LL.B. aus Hagen konkurriert man bspw. im ÖD mit den ehemaligen FH- Diplomverwaltungsjuristen, die wir mit dem Wissen wohl locker ausschalten können.
So habe ich 2009 meinen LL.B. in Hagen mit Schwerpunkten im Arbeitsrecht bestanden und dann einige Zeit bei einer Anwaltskanzlei in diesem Bereich gearbeitet. Jetzt wurde ich bei einer Bundesbehörde für die Personalabteilung angenommen.
Im Vorstellungsgespräch wurde ich zwar mächtig "auseinandergenommen", da die mich mächtig im Arbeitsrecht ausgefragt haben, muss aber wohl mit meinem Wissen die anderen Bewerber in der Endrunde wohl deutlich hinter mir gelassen haben, da die sich jetzt schon nach weniger als der halben Zeit zur Entscheidung, wer nun den Posten bekonmt, bei mir gemeldet haben und mich unbedingt haben wollten.🙂
Im Nachhinein muss ich jetzt an die Ansprache von Prof. Wackerbarth bei unserer Abschlussfeier denken:​
Dort sagte er, dass bis jetzt alle Absolventen einen Job bekommen haben, auch wenn sie eine Weile suchen und sich orientieren mussten. Das kann ich nun zu 100% unterschreiben!​
Mein Tipp: Wer in den ÖD will, sollte nach dem LL.B. nicht gleich den LL.M. fertig machen, sondern sich damit Zeit lassen. Vielmehr sollte er mit dem LL.B. vielleicht nicht relevante Berufserfahrung sammeln und dann sich auf eine Stelle im gD bewerben. Wenn man dann fest drin ist, kann man auch in Ruhe den LL.M. fertig machen und sich intern für den hD bewerben. Das ist wesentlich einfacher als wenn man von außen kommt. Im hD. sind die Stellen rar gesäht, da die Pyramide ja bekanntlich oben spitz zuläuft, die Bewerber aber im Verhältnis mehr sind.​
Frohes Schaffen!​
zephyr​
P.S.: Nach der Abschlussnote hat mich übrigens kein Schw.... gefragt. Mit dem Vorstellungsgespräch wussten sie ja dann, was ich kann!
 
FU-Hagen sucht übrigens einen Personalsachbearbeiter für eine unbefristete Stelle im gD!
Also, wer will..........🙂

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Mit dem LL.B. aus Hagen konkurriert man bspw. im ÖD mit den ehemaligen FH- Diplomverwaltungsjuristen, die wir mit dem Wissen wohl locker ausschalten können.

Da wäre ich vorsichtig, dass zu pauschalieren.
Diplom-Verwaltungswirte (die meinst du wahrscheinlich) haben ein vertieftes Wissen im Bereich öffentliches Recht und auch die Wirtschaftsfächer sind auf den öffentlichen Dienst ausgelegt. Das ist für diese natürlich ein Vorteil.
 
Sehe ich ein bisschen anders.
Ich hatte auch ein paar Kommilitonen im Studiengang LL.B., die als Diplom-Verwaltungswirte glaubten, vertiefte Rechtskenntnisse zu haben und sich damals beschwert haben, nicht gleich für den LL.M. zugelassen worden zu sein.
Nach ein paar Semestern wussten sie dann, sofern sie das Studium nicht geschmissen haben, dass der LL.B. ein "etwas" anderes Niveau hat.
Nichts anderes habe ich jetzt auch von meiner zukünftigen Dienststelle mitbekommen. In der letzten Runde waren nur noch drei Diplomverwaltungswirte und meinereiner.

Frohes Schaffen!
zephyr

P.S.: Woher kennst Du dich eigentlich so gut mit dem Curriculum des LL.B. aus? Du studierst doch den BSc.. Hast Du vorher den LL.B. hier in Hagen gemacht?
 
Sehe ich ein bisschen anders.
Ich hatte auch ein paar Kommilitonen im Studiengang LL.B., die als Diplom-Verwaltungswirte glaubten, vertiefte Rechtskenntnisse zu haben und sich damals beschwert haben, nicht gleich für den LL.M. zugelassen worden zu sein.

Ich habe lediglich gesagt, dass Diplom-Verwaltugnswirte im öffentlichen Recht vertiefte Kenntnisse haben. In allen anderen Rechtsbereichen sind die Kenntnisse, wenn überhaupt, nur marginal vorhanden. Daher erfolgt die Zulassung zum LL.M. aus meiner Sicht zu Recht nicht.


Woher kennst Du dich eigentlich so gut mit dem Curriculum des LL.B. aus? Du studierst doch den BSc.. Hast Du vorher den LL.B. hier in Hagen gemacht?

Habe vorher einen Diplom-Studiengang absolviert, der jetzt als LL.B. fortgeführt wird.
 
@Zephyr: Glückwunsch zu der Stelle! 🙂 Wie alt bist du denn (ungefähr) und was hast du denn sonst noch an beruflicher Qualifikation oder alleine das Studium? Die Abschlussnote werden sie doch aber trotzdem gekannt haben durch die Bewerbungsunterlagen, ist ja eigentlich klar, dass sie dann nicht fragen, oder musstest du die gar nicht angeben...?
 
Ich will es ´mal so formulieren:

Für diese Stelle war wesentliche Voraussetzung diese Art des Studiums und man bekommt auch weit jenseits der 30 eine vernünftige Stelle!

Meine Abschlussnote war zwar ganz ordentlich, wurde aber trotzdem von mir nicht mit eingereicht, da ich nur die Urkunde in Kopie meinen Bewerbungsunterlagen beigefügt habe. Dort steht die Note nicht ´drauf! Beim jetzt auszufüllenden Personalbogen ist die Angabe der Abschlussnote nur fakultativ. Also, wer sie nicht angeben will, muss das auch nicht.

Im Übrigen sind meine Erfahrungen, dass nicht K.O.-Kriterien das Alter - wegen AGG-Gesetz eh´mit sehr großer Vorsicht vom AG zu behandeln, noch irgendwelche vorangegangenen erfolgreichen oder nicht erfolgreichen Studien- oder Ausbildungsgänge ausschlaggebend sind, sondern wie der Kandidat damit umgeht!
Also, wer z.B., wie hier oft diskutiert, das Juraexamen versemmelt oder aus anderen Gründen nicht zu Ende gebracht hat, sollte nach einer gewissen "Trauerzeit" sich damit abfinden und sich zu 100% auf dieses Studium zum LL.B. konzentrieren und auch die Überzeugung haben, dass dieses Studium genausoviel wert ist, wie irgendein anderes. Denn wer davon überzeugt ist, dass er durch dieses Studium etwas gelernt hat, was auch auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt wird, der schreibt seine Bewerbungen auch dementsprechend und tritt auch so im Vorstellungsgespräch auf. Der zukünftige AG, der eine Stelle ausschreibt, hat nämlich ein Problem als deren Lösung man sich ihm präsentieren sollte und nicht als weiteres Problem, wenn man auftritt wie eine zu betreuende Heulsuse, weil man an sich und sein Können nicht glaubt!

Wer das aus irgendwelchen Gründen nicht kann und seinen vermeintlichen verpassten Chancen weiter hinterhertrauern möchte, der soll das tun, aber dann lieber gleich den LL.B. abrechen und auch keine andere Ausbildung aufnehmen, denn er wird es nicht schaffen! Daran ist aber dann nicht der LL.B.-Studiengang schuld, sondern die eigene Einstellung dazu!

So, deutlicher konnte ich es jetzt nicht sagen. Vielleicht war es hier in Teilen etwas drastisch formuliert, aber mir geht dieses "`Runterreden" des LL.B.-Studiengangs von Leuten, die teilweise diesen Studiengang gar nicht studiert haben und ihn als Zusatzqualifikation hinstellen, langsam auf die Nerven! Die reden wie die Blinden von der Farbe und geben "tolle" Ratschläge zu einem Thema,von dem sie selber keine Ahnung haben! Ich kann nur im Nachhinein aus meiner Erfahrung sagen, dass die FU-Hagen offenichtlich sehr genau wusste, was sie tat, als sie diesen Studiengang entwickelte! Außerdem habt Ihr, die Ihr noch diesen Studiengang studiert, gegenüber den älteren Absolventen den Vorteil, dass dieser Studiengang bei Eurem zukünftigen Abschluss noch wesentlich bekannter sein dürfte als jetzt.

Also, Dummschwätzer dumm schwätzen lassen und sich auf das Studium konzentrieren. Es lohnt sich!🙂


Frohes Schaffen!

zephyr

P.S.: Superwoman 83:
Zehn Bewerbungen in zwei Monaten zu schreiben und keine Reaktion darauf zu bekommen, ist zwar frustrierend, aber beim heutigen Arbeitmarkt normal. Das ging mit zu Anfang auch so.
Ich habe rückblickend zwar eine Quote von 1:8 in Bezug auf Vorstellungsgespräche zu Bewerbungen, allerdings kamen die meisten Vorstellungsgespräche erst zum Schluss. Ich glaube das liegt daran, dass man auch in der Bewerbungsphase eine gewisse Art der Entwicklung wie im Studium durchmacht.
Also, einfach weiter bewerben und nicht an sich zweifeln. Das liegt meist nicht an einem selbst. Zu einer erfolgreichen Bewerbung gehört auch eine Menge Glück, denn man muss zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein!
Wieviel Bewerbungen es dazu braucht und wo der Median ist, dass kannst Du ja dann noch aus Deinen Statistik-Unterlagen herauslesen, wenn Du das Fach belegt hattest!
 
@Zephyr: Tolle Einstellung! Ich lese immer wieder sehr gerne Deine Beiträge. Ein Feedback von Studierenden, die den LL.B. in Hagen absolviert haben und damit ihr täglich Brot verdienen ist rar und einfach super interessant.

In diesem Sinne - ebenfalls frohes Schaffen...
 
Tornado!

Also, demnach bist Du Diplom-Verwaltungswirt FH, den Du wahrscheinlich an einer FH des Bundes gemacht hast.

Dieser Studiengang ist aber nur seeeeehr bedingt mit dem LL.B. der FU-Hagen vergleichbar wie auch schon einige ehemaligen Kommilitonen feststellen mussten. Insofern unterstützt das ja auch meine Ausführungen von oben.
Ob Du allerdings damit in der Lage bist, den LL.B. von Hagen hinsichtlich seiner Arbeitsmarktfähigkeit zu beurteilen, wage ich ´mal zu bezweifeln.

Sollte Du Dich jetzt zu sehr angegriffen fühlen, dann bedenke bitte, dass Du mit Deinen bisherigen Ausführungen verunsicherte Kommitlitonen noch mehr verunsichert hast, ohne wirklich Erfahrungen in diesem Gebiet vorweisen zu können. Ich unterstelle Dir keine böse Absicht, doch deine Ausführungen sind im Eifer des Gefechts zumindest "unglücklich" zu nennen, auch wenn sie gut gemeint sind.So ein Forum wie hier hat nun einmal einen wesentlichen weiteren Einzugskreis, als wenn man sich nur unter Freunden bei einem Bier über so ein Thema unterhält. Dort kennt man sich und man weiss, wie der andere das meint. Dem ist hier unter Umständen nicht so und kann somit nur falsch verstanden werden.

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Habe inzwischen dank des BoL eine befristete Stelle im gehobenen Dienst beim Bund bekommen. Gehalt ist zwar mehr als mau, insbesondere da meine vorherige Berufserfahrung nicht anerkannt wird, aber ich arbeite im Justitiariat/Innenrevision und kann somit mein Wissen, was ich im Bachelor vermittelt habe, einbringen. Ich hab leider keine Ahnung, ob meine Abschlussnote eine Rolle gespielt habe, hatte eine 2,x (befriedigend). da ich zudem noch eine Frau bin und eine 80 GdB Schwerbehinderung habe, musste man mich vermutlich sowieso bevorzugt einstellen. Erstmal 2 Jahre Berufserfahrung sammeln, gleichzeitig den Master an der Fernuni abschließen und dann sich neu orientieren.
 
Hallo Tornado!

Also, demnach bist Du Diplom-Verwaltungswirt FH, den Du wahrscheinlich an einer FH des Bundes gemacht hast.

Dieser Studiengang ist aber nur seeeeehr bedingt mit dem LL.B. der FU-Hagen vergleichbar wie auch schon einige ehemaligen Kommilitonen feststellen mussten. Insofern unterstützt das ja auch meine Ausführungen von oben.
Ob Du allerdings damit in der Lage bist, den LL.B. von Hagen hinsichtlich seiner Arbeitsmarktfähigkeit zu beurteilen, wage ich ´mal zu bezweifeln.

Ich habe mich da nicht zur Arbeitsmarktfähigkeit des LL.B. geäußert, sondern nur zum Verhältnis des LL.B. zum Diplom-Verwaltungswirt bezogen auf Stellen im gehobenen Verwaltungsdienst.
Und auch da habe ich nur widersprochen, dass der LL.B.'ler hier "locker" den Diplom-Verwaltungswirt voraus ist und habe dies z.B. damit begründet, dass dieser gegenüber dem LL.B.'ler ein vertieftes Wissen im öffentlichen Recht hat und wenn du das bestreiten möchtest, bin ich auf die Begründung gespannt.

Es geht mir in keiner Wise darum den LL.B.-Studiengang zu diskreditieren, im Gegenteil, ich finde ihn ja gut. Nur deshalb hab ich mich ja selber auch mit ihm weiter auseinandergesetzt. Ich habe nur das Gefühl, dass du diesen Studiengang nicht nur angemessen verteidigst, sondern über das Ziel dabei hinausschießt, indem du anderes nieder machst.
 
Superwoman83:
Na bitte, geht doch! Herzlichen Glückwunsch zur neuen Stelle, auch wenn es wahrscheinlich nur die E9 Stelle ist. Macht aber nichts, denn das ist die Eingangsstelle.
Wenn Du weiter im öD bleiben willst und dort Karriere machen willst, würde ich aus taktischen Gründen mir viel Zeit mit dem LL.M. lassen und den auch möglichst gut abschliessen wollen. Dann hast Du die reelle Chance vom gehobenen Dienst in eine unbefristete Stelle im hD zu kommen. Von Außen bekommst Du nur im hD erst ´mal eine befristete Stelle.


Tornado,
also so wie du reagierst, habe ich wohl ins "Schwarze getroffen"! Meine Ausführungen bezogen sich nicht nur auf Deine Aussagen zum Verhältnis LL.B. Hagen zum Diplomverwaltungswirt, sondern auch z.B. über Dein Urteil in Deinen Beiträgen z.B. #45 und #47 über die Wertigkeit des LL.B.-Hagen. Ihn dort "niederzumachen" als keinen eigenständigen Abschluss und sich danach bei verbalem Gegenwind zurückzuziehen, hat was mit der Sportart Biathlon gemeinsam:
Erst wild ballern und dann Fersengeld geben! (kleiner Scherz😉)

Dass der LL.B. Hagen den Diplomverwaltungswirt locker aussticht, war nicht als Allgemeinpol, sondern als Gegenpol zu Deinen oben genannten Ausführungen zum LL.B. Hagen gemeint.
Fakt ist, dass wissen wir wohl beide, dass wichtig ist, was man aus der jeweiligen Ausbildung macht.
Ich habe bei meiner Endrunde einer Bundesoberbehörde zum Schluss wohl drei Mitbewerber, die den Diplomverwaltungswirt studiert haben, wohl nach den Reaktionen der Bewerbungskommission locker ausgestochen und es ging fast ausschließlich um vertieftes Verwaltungsrecht.

Mein Anliegen an Dich und andere Gleichgesinnte hier ist nur, erst etwas zu verurteilen, wenn man es wirklich beurteilen kann und nicht mit Allgemeinplattitüden hier in Bezug auf diesen Studiengang zum LL.B. verunsicherte Leute noch weiter zu verunsichern, obwohl es dafür gar keinen Grund gibt.
Dir ist zu Gute zu halten im Gegensatz zu anderen, dass Du wenigstens die oben genannte "Biathlon-Mentalität" an den Tag legst.😛

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Mein lieber Zephyr!

Also jetzt hast du dich glaube ich ein wenig vergaloppiert! Ich verfolge die Diskussion hier schon von Anfang an und fand die bisherigen Beiträge inhaltlich sehr informativ und von gegenseitigem Respekt geprägt. Dazu zähle ich auch ausdrücklich deine Beiträge. Auch ich möchte ich dir zu deiner erfolgreichen Bewerbung gratulieren. Bloß deine letzten Beiträge gegenüber dem Nutzer Tornado stammen meines Erachtens ziemlich stark aus der Ecke: Ich habe den LLB erfolgreich hinter mich gebracht, daher sind sämtliche eigentlich gleichwertigen Studiengänge - in diesem Fall der Diplom Verwaltungswirt (FH) - als minderwertig einzustufen.

Wie du an meinem Forumsnamen sicherlich schon bemerkt hast, stamme auch ich wie sicherlich viele andere Fernuni-Studenten aus dem öffentlichen Dienst und habe demzufolge einen Diplom (FH) - Studiengang absolviert. In meinem Fall war es der Diplomfinanzwirt (FH). Und ich kann dir absolut versichern, dass die öffentlichen FH - Studiengänge kein Kindergeburtstag sind und in ihren speziellen Bereichen den LLB niveautechnisch um Längen schlagen. Dies wird beim Nutzer Tornado auf die Fächer Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht zutreffen und bei mir auf die BWL - Fächer plus die steuerrechtlichen Wahlfächer. Recht hast du mit deiner Vermutung sicherlich in Bezug auf die BGB - Fächer,Arbeitsrecht, IPR wobei diese sicherlich von dem Rechtspflegerstudiengang (FH) in den Schatten gestellt werden dürften. Des Weiteren haben die Diplom Studiengänge (FH) auch den Vorteil der praxisnahen Orientiertheit, wohingegen der LLB aus sturem theoretischem Gepauke - wenn auch auf hohem Niveau - besteht. Allein schon wenn ich mir meine Prüfungszeiten an der staatlichen FH anschaue und diese mit der Fernuni vergleiche, komme ich innerhalb von 3 rein theoretischen Semestern auf 35 dreistündige Klausuren, eine Diplomarbeit, 6 fünfstündige Inspektorenprüfungen sowie eine einstündige mündliche Prüfung vor 4 Prüfern. Bei der Fernuni hat man in sieben bis acht Semestern gerade einmal 19 zweistündige Prüfungen, eine mickrige Seminararbeit und eine Bachelorarbeit (hingegen keine Abschlussprüfung!!!).

Also bitte, bitte nicht diese beiden Studiengänge miteinander vergleichen und dann abwertend über die selbst nicht belegten Studiengänge urteilen, sonst ist man keinen Deut besser wie die zuvor Kritisierten. Der LLB hat seine Daseinsberechtigung, sonst würden ich und viele andere auch ihn nicht studieren. Er stellt aber sicherlich nicht das Maß aller Dinge dar. Auch sollte man nicht glauben damit nun die Wirtschafts - oder Beamtenwelt von hinten aufrollen zu können. Das wird in über 90 % der Fälle nicht gelingen. Das juristische Staatsexamen mit dem Prädikat vollbefriedigend oder besser bleibt da nach wie vor das Maß aller Dinge und sonst gar nichts, außer vielleicht noch der Nasenfaktor und Vitamin B. Der LLB kann nur eine solide Grundlage schaffen. Etwa für eine Stelle im geh. Dienst und später noch den LLM oder BWL obendrauf. Aber selbst wenn man diese Zusatzabschlüsse irgendwann einmal in der Tasche hat, wird man feststellen, dass einem nach wie vor die Volljuristen vorgezogen werden. Also realistisch bleiben! Solange das Juristische Staatsexamen in der derzeitigen Form über allem anderen thront wird sich nicht viel ändern. Erst wenn dieses Bildungsmonopol fällt und dann noch mind. weitere 10-15 Jahre und mit ihnen auch die letzten Betonkopf - Altjuristen ins Land gegangen sind, kann mit dem LLB + LLM richtige Karriere machen.
 
Pensionsanwärter,

also, wenn Du meine Beiträge genau gelesen hättest, dann hättest Du auch bemerkt, dass es mir nicht darum ging, den LL.B. Hagen als das "Non-Plus-Ultra" darzustellen, sondern als eine Ausbildung, die keine Zusatzqualifikation, sondern eine echte grundlegene akademische Ausbildung ist wie jede andere auch!

Dass der LL.B. Hagen es locker mit dem Diplomverwaltungswirt aufnehmen kann, bezog sich auf mein Stellenprofil und resultiert aus meiner Erfahrung mit der Bewerberkommission und ist nicht allgemeingültig, da es immer auf die individuellen Stärken und Schwächen des Bewerbers ankommt. Es gilt hier nur, verunsicherten Leuten Mut zu machen und diese nicht weiter zu verunsichern. Der LL.B. Hagen ist ein sehr gutes Rüstzeug und in Teilen sogar ein moderneres als das I. Staatsexamen (z.B. mit dem Pflichtfach IPR).

Woher Du Deine Weisheiten in Bezug auf den Volljuristen hast, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn Du hier Beispiele aus eigener Erfahrung darlegen würdest, wäre es bestimmt hilfreich.

Meine Erfahrung mit Volljuristen im Arbeitsrecht stammen aus 2,5jähriger Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei und dem Weiterstudieren des LL.M.s. Als Resümee kann ich nur sagen, dass wir uns materiellrechtlich grundsätzlich vor keinem Volljuristen verstecken müssen. Das Einzige, was wir hier auf jeden Fall vertiefen müssen, sind prozessuale Kenntnisse, die aber mit der Zeit in der Praxis kommen. Was ich hier in der praktischen Arbeit in einer Anwaltskanzlei gelernt habe, ist, wie man Druck auf die Gegenseite macht oder eben diesen von der Gegenseite aushält oder erwidert. Sich auf den Kern der Streitigkeit zu fokussieren, führte dabei deutlich eher zum Erfolg, als irgendwelche prozessuale Spielchen der Gegenseite, auch wenn die stolze Fachanwälte für Arbeitsrecht waren.

Und bevor sich hier jemand als Volljurist auf den Schlips getreten fühlt:
Ja, ich habe nach einer kurzen Einarbeitung die Mandate selbständig bearbeitet und wurde durch Leistung als normaler Kollege akzeptiert und
nein, ich halte den LL.B. + LL.M. Hagen nicht für eine Ausbildung, die locker die volljuristische Ausbildung schlagen kann, sondern nur für eine, die ein gutes Rüstzeug in allen drei Kerngebiten des Rechts gibt und
ja, und deshalb, aber nur deshalb (mit dem LL.M zusammen und etwas praktischer Erfahrung) besser ist als irgendein hier diskutiertes FH-Studium, weil sie dadurch die Einheit der Rechtsordnung vermittelt und man deshalb einen ganz anderen Überblick hat als mit besagten FH-Studien.

So, ich hoffe, dass ich dies es erschöpfend dargestellt habe, da ich es jetzt selbst bin!😕
Wer andere Meinung ist, der kann das gerne bleiben, sollte aber endlich damit aufhören, mit nicht bewiesenen Allgemeinplattitüden hier die Leute zu verunsichern!

Frohes Schaffen!
zephyr

P.S.: Wer sich über den Schwierigkeitsgrad des LL.M. informieren will, der sollte die Diskussionen dort verfolgen. Dort kann man auch sehr gut verfolgen wie Volljuristen, die teilweise Richter oder Rechtsanwälte sind, nach eigenen Erfahrungen diesem Studiengang Respekt zollen.
Dagegen kann man andere sehen, die dermaßen mit ihrem volljuristischen Standesgedünkel beschäftigt sind und glaubten, den LL.M. für die Visitenkarte "nebenbei" abzuräumen, dass sie jetzt mangels ehrlicher Lernbereitschaft dann doch lieber mit Klagen drohen, da sie die Prüfungen nicht bestanden haben.

Vor beschriebener ersterer Fraktion habe ich eine Menge Respekt und die scheinen offensichtlich auch die fachlich wesentlich besseren Juristen zu sein, wenn man deren Beiträge liest.
Zweitere Fraktion scheinen sich bloß auf ihre Examen etwas einzubilden und fachlich nicht so der Renner zu sein. Dass sind dann für mich solche Leute, die diese Studiengänge wie den LL.B. und LL.M. runtermachen, um ihr eigenes Versagen zu beschönigen. Respektieren muss ich solches Verhalten hoffentlich nicht.:cool
 
Zur sachlichen "Beruhigung" der Diskussion vielleicht: Soweit ich das hier überblicke hat niemand sagen wollen, dass die akademische Ausbildung in Hagen "schlecht" wäre, das wäre ja auch Quatsch, aber man muss schon unterschiedliche Blickwinkel auf die Beschäftigungschancen gestatten. Ein Anwalt kann letztlich überall arbeiten - in seiner eigenen Kanzlei auch auf dem Land, als Freiberufler. Der Wirtschaftsjurist wird in den meisten Fällen in die Großstadt müssen und irgendwo als Assistent anfangen. Was da jeweils verdient wird (auch bei Anwälten oft nicht mehr die Welt) ist eine andere Sache. Was den öffentlichen Dienst betrifft, sehe ich das doch weiterhin eher skeptisch - wobei ich schon für möglich halte, dass die Chancen bei Bundesbehörden vllt. besser sind, weil die keine eigenen Verwaltungshochschulen unterhalten oder eben nur in ganz spezifischen Bereichen, wo man es schon nicht mehr mit "Verwaltung" überschreiben kann. Auf der Landesebene wird der Eingang schwerer sein, weil die teils schon Probleme haben, die Leute, die an der eigenen Verwaltungs-FH studiert haben, in angemessene Dienststellen unterzubringen - ebenfalls auf das ganze Bundesland verteilt.

PS: "Mandate selbstständig bearbeitet" würde mich doch mal näher interessieren... es gibt ja das anwaltliche Rechtsberatungsmonopol, das dürfte also nur in eingeschränktem Maße durch einen LL.M. möglich gewesen sein, soweit ich weiß gibt es da nur ganz enge Ausnahmen für Verbände und bestimmte Branchen. Vielleicht war aber auch die rein schriftliche Fallbearbeitung (Akte) gemeint, die machen etwa auch Fachangestellte.
 
Superwoman83:
Na bitte, geht doch! Herzlichen Glückwunsch zur neuen Stelle, auch wenn es wahrscheinlich nur die E9 Stelle ist. Macht aber nichts, denn das ist die Eingangsstelle.
Wenn Du weiter im öD bleiben willst und dort Karriere machen willst, würde ich aus taktischen Gründen mir viel Zeit mit dem LL.M. lassen und den auch möglichst gut abschliessen wollen. Dann hast Du die reelle Chance vom gehobenen Dienst in eine unbefristete Stelle im hD zu kommen. Von Außen bekommst Du nur im hD erst ´mal eine befristete Stelle.

zephyr

Meine Stelle im gD ist befristet, soll aber wohl unbefristet werden nach 2 Jahren. Ich habe nicht die Absicht da zu bleiben, wenn überhaupt, dann im hD, daher will ich binnen der Regelstudienzeit den MoL abschließen und mir gerade nicht viel Zeit lassen. Jedoch will ich nach 2 Jahren eigentlich dann was anderes machen, ggf zurück in die Wirtschaft. Heute wurde mir auf der Arbeit vermittelt, ich solle mein Hirn bitte am Eingangstor abschalten und stur das einhalten, weil es schon immer so gemacht wurde, nur weil ich nach einer gesetzlich Grundlage für eine Sache gefragt habe, auf Grund derer eine Behörde ja tätig wird. Ich glaube im Behördenleben werde ich auf Dauer nicht glücklich, wenn noch öfters solche Anweisungen kommen.
 
also so wie du reagierst, habe ich wohl ins "Schwarze getroffen"! Meine Ausführungen bezogen sich nicht nur auf Deine Aussagen zum Verhältnis LL.B. Hagen zum Diplomverwaltungswirt, sondern auch z.B. über Dein Urteil in Deinen Beiträgen z.B. #45 und #47 über die Wertigkeit des LL.B.-Hagen. Ihn dort "niederzumachen" als keinen eigenständigen Abschluss und sich danach bei verbalem Gegenwind zurückzuziehen, hat was mit der Sportart Biathlon gemeinsam:
Erst wild ballern und dann Fersengeld geben!

Also ich fühle mich nicht irgendwie getroffen. Kann auch nicht wirklich nachvollziehen, wie du darauf kommst, da ich ja, meiner Meinung nach, ziemlich sachlich geantwortet habe, was Pensionsanwärter ja auch bestätigt.
Außerdem weiß ich nicht, auf wen ich geballert haben soll und wie du darauf kommst, dass ich mich zurückziehe bei Gegenwind? Ich bin doch hier???

Ich habe den Abschluss nicht niedergemacht bzw. es war nie meine Absicht.
Falls ich mich missverständlich ausgedrückt haben sollte, dann entschuldige ich mich dafür und möchte noch einmal klar stellen, wie meine Meinung ist.

1.)
Ich halte den LL.B. für eine sehr gute Zusatzqualifikation, insbesondere für WiWis, die auch verstärkt mit Rechtsfragen konfrontiert sind, bzw. Volljuristen, die auch mit wirtschaftlichen Fragen beschäftigt sind.
Damit sage ich aber nicht, dass es als eigenständiger Studiengang nur zweitklassig sei.
Ich sage sogar, dass die Wirtschaftsjuristen i. w. S. (dazu zähle ich jetzt den LL.B. der FernUni einfach einmal) bei den Schnittstellenpositionen zwischen BWL und Jura, z.B. Personalbereich, (bei entsprechender Profilbildung) besser geeignet sind als ein originärer BWLer oder Volljurist (oder auch im öD die Diplom-Verwaltungswirte).
Wenn es aber z.B. um den öffentlichen Dienst im Allgemeinen geht, bin ich mir ziemlich sicher, dass Diplom-Verwaltungswirte tendenziell nicht im Nachteil sein (um es zurückhaltend auszudrücken), schließlich sind sie dort die Spezialisten. Genauso wie der BWL eher Spezialist in Sachen Wirtschaftlichkeitsrechnung ist. Und ebenso ist der Wirtschaftsjurist, wie o.g., Spezialist in dem Schnittstellenbereich zwischen BWL und Jura.

2.)
Meine rein subjektive Meinung, die aber sicherlich über einfaches Stammtisch-Niveau hinaus geht, da ich mich sowohl privat als auch beruflich und sowohl in meinem Erst- als auch in meinem Zweitstudium mit Personalmanagement beschäftigt habe und beschäftige, ist, dass "Schnittstellen"-Studiengangs-Absolventen es tendenziell schwerer haben auf dem Arbeitsmarkt, da viele Personaler (im Regelfall zu Unrecht!) lieber einen origniären BWLer oder Volljuristen einstellen, obwohl es sich um eine Schnittstelle handelt und hier der Wirtschaftsjurist hier tendenziell besser qualifiziert wäre in meinen Augen.
Das gleiche gilt z.B. auch für Wirtschaftsinformatiker.


Dass der LL.B. Hagen den Diplomverwaltungswirt locker aussticht, war nicht als Allgemeinpol, sondern als Gegenpol zu Deinen oben genannten Ausführungen zum LL.B. Hagen gemeint.
Fakt ist, dass wissen wir wohl beide, dass wichtig ist, was man aus der jeweiligen Ausbildung macht.

Ich denke, man braucht hier im Forum nicht aus (verhandlungs-)taktischen oder politischen Gründen irgendwelche Gegenpole formulieren, sondern kann einfach seine eigentliche Meinung äußern. Ich sage ja auch nicht zu meiner Freundin, dass ich an der Nordsee Urlaub machen möchte, wenn sie gern nach Italien will, damit man sich danach auf Schwarzwald einigt.
Dass es natürlich darauf ankommt, was man aus seiner Ausbildung macht, ist natürlich richtig. Wäre dem nicht so, müssten 95% der Geisteswissenschaftler ja auch arbeitslos sein.


Mein Anliegen an Dich und andere Gleichgesinnte hier ist nur, erst etwas zu verurteilen, wenn man es wirklich beurteilen kann und nicht mit Allgemeinplattitüden hier in Bezug auf diesen Studiengang zum LL.B. verunsicherte Leute noch weiter zu verunsichern, obwohl es dafür gar keinen Grund gibt.

Ich muss ehrlich sagen, dass das Wort "Gleichgesinnte" eine gewisse Intention zumindest vermittelt (auch wenn es nicht beabsichtigt sein sollte), die ich "unschön" finde. Aber sei es drum...
Es geht hier in einem Forum immer nur um Meinungen. Niemand (egal wie tief er in der Thematik drin ist) hat die einzig gültige Wahrheit für sich gepachtet. Die Meinungen derer, die etwas tiefer im Thema sind, sind sicherlich fundierter. Deshalb sind andere Meinungen ja aber noch längst nicht illegitim.
Und wenn du eine Aussage über das Verhältnis von LL.B. und Diplom-Verwaltugnswirt machst, kann ich mir, denke ich, rausnehmen, dass ich zumindest eine genauso fundierte Meinung hierzu äußern kann.

Es geht nicht darum Leute zu verunsichern. Es geht aber auch nicht darum nur positiv zu reden und alle anderen Meinung als nicht legitim abzuweisen.
Es geht schlicht darum seine Meinungen zu äußern, um ein annähernd realistisches Gesamtbild zu bekommen.
Von einer "ich habe recht - wer etwas anders sagt,hat keine Ahnung"-Mentalität, die du hier zuletzt ein wenig vermittelt hast (auch wenn dies nicht beabsichtigt war), haben die "Betroffenen" auch nichts.

nein, ich halte den LL.B. + LL.M. Hagen nicht für eine Ausbildung, die locker die volljuristische Ausbildung schlagen kann, sondern nur für eine, die ein gutes Rüstzeug in allen drei Kerngebiten des Rechts gibt und
ja, und deshalb, aber nur deshalb (mit dem LL.M zusammen und etwas praktischer Erfahrung) besser ist als irgendein hier diskutiertes FH-Studium, weil sie dadurch die Einheit der Rechtsordnung vermittelt und man deshalb einen ganz anderen Überblick hat als mit besagten FH-Studien.

Du kannst aber nicht auf die eine Seite den LL.B. + LL.M. + Berufserfahrung stellen und auf die andere den Diplom-Verwaltungswirt "alleine" lassen. Da vergleichst du dann ja völlig unterschiedliches.
Wenn, dann müsstest du an die Seite des Diplom-Verwaltungswirtes auch einen entsprechenden Master und ebenfalls Berufserfahrung stellen. Und dann wüsste ich nicht, warum das eine generell besser sein sollte als das andere.
Richtig: der eine hat sicherlich etwas breiteres Wissen. Der andere hat dafür spezialisierteres Wissen.

Und um das nochmal ausdrücklich zu sagen: Das können alles nur Tendenz-Aussagen sein.
Ich hatte bisher 2mal selber in meinem Privatleben rechtlichen Kontakt mit Fachanwälten. In beiden Fällen stellte sich im Nachhinein (rechtlich bestätigt) heraus, dass ich im Recht war und der Fachanwalt weit daneben lag.
Daraus würde ich mir aber nicht das Bild machen, dass ich mit meiner Ausbildung grundsätzlich juristisch mehr drauf habe als ein Volljurist.
Mit anderen Worten: Ich sage nicht, dass der Diplom-Verwaltungswirt immer besser in Verwaltungsfragen ist, der BWLer in Wirtschaftsfragen, der Wirtschaftsjurist in Schnittstellenpositionen zwischen BWL und Jura und der Volljurist bei rein rechtlichen Belangen.
Ich sage aber, dass es tendenziell so ist.
 
Also, ich habe leider nur die Note 2,7, bin seit einem Jahr fertig und arbeite immer noch als Lagerhilfskraft. Ich bekomme sogar Absagen als Küchenhelferin und Regalauffüllerin. Altersarmut - ich komme.
 
Bin noch nicht fertig, arbeite aber seit Anfang des Jahres bei einem großen Insolvenzverwalter als juristischer Sachbearbeiter. Davor sah es ähnlich aus wie bei aliud aber man muss kämpfen, kreativ sein und sich ordentlich bewerben. Viel Erfolg allen!
 
habe allerdings ein Juradtudium (scheinfrei) und einige Praktika hinter mir. Mit nem L.LB von Hagen hat man beste Chancen auf Wirtschaftsjuristen- und Verwaltungsstellen. Also auf ins Getümmel!
 
Ein scheinfreies Jurastudium habe ich auch. Außerdem ein halbes BWL-Studium 90 von 180 ECTS und dann den abgeschlossenen LL.B.
Seit 2012 habe ich keine einzige Einladung zu einem Gespräch bekommen und seit dem bei einer Zeitarbeitsfirma als Lagerhelferin beschäftigt.
Man hat irgendwann keine Kraft mehr zum bewerben.
 
@Aliud:

Auf was für Stellen bewirbst du dich denn? Bzw was wüdest du denn gerne machen?
Schau doch mal bei Ikea, da werden auch oft Leute gesucht und die achten nicht so sehr auf gute Noten oder einen 1A Lebenslauf.
Die Stellenausschreibungen sind teilweise wirklich interessant und man kann sich auch gut hocharbeiten.
Oder im Einzelhandel für die Bereichs-/Bezirksleitung. Da wird meist ein betriebswirtschaftliches oder vergleichbares Studium gesucht.
Falls das was für dich sein sollte...ist ja nicht so jedermanns Sache.

Ich arbeite momentan im Einzelhandel und hätte mit meinem Abschluss die Chance, in die Bereichsleitung zu wechseln. Ist zwar auch nicht mein Traum, da ich lieber einen "Bürojob" hätte, am liebsten im Bereich HR, aber für den Anfang oder den Übergang wär das sicher nicht die schlechteste Variante.
Hab übrigens auch ein scheinfreies Jurastudium hinter mir, kann deine Situation daher gut nachvollziehen. Irgendwann will man einfach mal fertig sein und einen guten Job haben :-/

Ich drücke dir auf jeden Fall weiterhin die Daumen, dass du bald einen Job findest, der dir Spaß macht und für den sich das Ganze gelohnt hat.
 
@Aliud:

Die Absagen als Küchenhilfe etc. würde ich mir aber nicht zu sehr zu Herzen nehmen, auch wenns schwer fällt. Aber für solche Stellen bist du überqualifiziert und das sehen die AG sicher genauso.

Also lass den Kopf nicht hängen und lass dich davon nicht entmutigen! (y) :thumbsup
 
Mir ist es echt total unverständlich wie man sich auf Stellen als Küchenhilfe bewerben kann?
Bürokraft, Bürohilfe...????
 
Also ich hab mal ab Seite 1 gelesen.Ich bin dankbar wenn ich mit meinem LLB und meinem anderen BA studium, Berufserfahrung in Kanzleien gearbeitet hab eine Stelle im öD bekommen würde. Für mich muss es nichtmal 9 sein. Keine Ansprüche nur an mich selber.
Finde das man dankbar sein muss für alles was kommt.
 
Mir ist es echt total unverständlich wie man sich auf Stellen als Küchenhilfe bewerben kann?
Bürokraft, Bürohilfe...????

Weil man Geld braucht und nicht ohne Krankenversicherung da stehen kann? Man muss dankbar sein, in diesem von Arbeitslosigkeit geprägten Land, überhaupt eine Arbeit zu bekommen.
 
Übertreib es weiterhin.

Das außen ist schlecht, wenn alles in einem selber schlecht ist. vllt verstehst du es so besser: wie man in den Wald hineinruft so schalt es zurück....Ich wünsche dir das du mit dir ins Reine kommst. Das wünsche ich dir aus ganzem Herzen
 
@Aliud: Warum arbeitest du im Einzelhandel wenn du einen LLB hast? Im Einzelhandel arbeitet man wenn man ne Ausbildung hat und nicht wenn man Akademiker ist. Kann da nur mit dem Kopf schütteln. Ich habe neben dem Studium auch alles mögliche gemacht von Supermarkt, Pizzabote bis zu Arbeitsrechtsabteilung eines Konzerns aber mit dem Ziel einen juristischen Job irgendwann zu erhalten! Gib nicht auf!
 
Man muss ausstrahlen dass man ein fertiger Jurist ist. Die Attitüde des Looserjurastudenten muss begraben werden ansonsten strahlt man das aus in den Bewerbungen, sowohl schriftlich als auch mündlich.
 
@Aliud: Warum arbeitest du im Einzelhandel wenn du einen LLB hast? Im Einzelhandel arbeitet man wenn man ne Ausbildung hat und nicht wenn man Akademiker ist.

Ich bin die, die im Einzelhandel arbeitet. Und ehrlich gesagt gibts schlechtere Jobs...Bin da nach meinem gescheiterten Jurastudium mit Glück reingerutscht. Eigentlich wollte ich den Job auch nur übergangsweise machen, um die Zeit bis zu einem möglichen Ausbildungs- oder Studienbeginn zu überbrücken. Nur aus diesem Grund wurde ich auch eingestellt, da mir schon im Vorstellungsgespräch gesagt wurde, ich sei auf jeden Fall überqualifiziert und er (der Personaler) hätte noch nie jemanden mit Abi eingestellt.
Nun ja...das ist jetzt 3 Jahre her und ich bin nich immer dort. Hab mich mittlerweile schon etwas hochgearbeitet und verdiene für den EH gutes Geld. Außerdem habe ich nach meinem Abschluss die Aussicht auf eine höhere Position, für die man eben ein abgeschlossenes Studium braucht. Warum also wechseln?!
Einen rein juristischen Beruf möchte ich eh nicht mehr anstreben.

Ich hab aber trotzdem immer mal wieder Bewerbungen geschrieben und hatte auch Vorstellungsgespräche. Also so schlecht, wie Aliud es darstellt, ist es nun wirklich nicht.
Man sollte nicht so negativ eingestellt sein, dann klappts auch!
 
Übertreib es weiterhin.

Das außen ist schlecht, wenn alles in einem selber schlecht ist. vllt verstehst du es so besser: wie man in den Wald hineinruft so schalt es zurück....Ich wünsche dir das du mit dir ins Reine kommst. Das wünsche ich dir aus ganzem Herzen

Sorry, aber das ist daneben.
Ich wüsste nicht, wo Aliud gesagt hätte, dass die Welt schlecht ist und andere Schuld sind.
Ja, die Situation wurde beklagt, aber es gab keine Schuldzuweisung.

Und wenn jemand bereit ist, um zu arbeiten, Geld zu verdienen usw., auch eine Arbeit zu machen, die unter den eigenen Qualifikationen liegt, dann finde ich das mehr als löblich.
Wie groß ist denn (zurecht) das Geschrei, wenn jemand sagt "ich lebe lieber auf Kosten des Staates als eine Arbeit unter meiner Würde zu machen"...


Aliud, was ich dir als Tipp geben kann:
Bewirb dich im öffentlichen Dienst gezielt auf die Stellen in den Jobcentern (ruhig auch als Initiativbewerbung). Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist da zwar in den letzten Jahren etwas zurückgegangen, aber da bestehen immer noch Chancen, insbesondere da dort auch völlig Fachfremde (z. B. Biologen) aus der Not heraus eingestellt wurden.

Ansonsten bestätigt es meine Meinung: Es ist mit dem LL.B. auf dem Arbeitsmarkt nicht so einfach. Völlig unabhängig davon, ob es gerechtfertigt ist oder nicht.

Aliud, wenn es die Zeit zulässt, wäre es eine Möglichkeit für dich dein BWL-Studium noch zu beenden? Damit würdest du m. E. bessere Chancen haben und der LL.B. wäre dann ein dickes Plus quasi als Zusatzqualifikation.
 
Tornado dich kenn ich ja bereits aus den Foren.
Ein Komilitonen hat mal von dir "Tipps" bzgl des LLB erhalten heut arbeitet er in einer Bundesbehörde.
Deine Ausführungen zum LLB kenne wir.
Wer will der bekommt. Kenne zuviele Leut die super Jobs damit haben.

Vllt fragst du erstmal was für mich schlecht ist....schlecht ist es,,,negative Einstellungen zu haben und die hat Alliud. Du verstärkst es mit Sätzen auf dem Arbeitsmarkt nicht so einfach bestätigt meine Meinung. So hilfst du ihm nicht..
Dann die Bspe mit dem Biologen? der Hammer ist das bsp. er soll sein BWL Studium beenden? Nicht mehr bewerben? Die nächsten 1 1/5 Jahre sicherlich noch...Nochmehr Zeit in seinem Leben verlieren, obwohl er schon einen Abschluss hat, und ein scheinfreies Jurastudium?

Asianguy ist doch ein super bsp...und alle anderen.....Er soll weitermachen, sich bewerben, arbeiten, studieren...so wie es aaaaaaaaaaallllllllllllllllllllllleeeeeeeeeeeeeee machen. Du doch auch!

Für mich bist du jemand der positive Einstellungen verstärkt! Es kommt ganz bestimmt zurück zu dir.
 
Aliud, was ich dir als Tipp geben kann:
Bewirb dich im öffentlichen Dienst gezielt auf die Stellen in den Jobcentern (ruhig auch als Initiativbewerbung). Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist da zwar in den letzten Jahren etwas zurückgegangen, aber da bestehen immer noch Chancen, insbesondere da dort auch völlig Fachfremde (z. B. Biologen) aus der Not heraus eingestellt wurden.

Ich bin gelernte Verwaltungsfachangestellte und komme sozusagen aus dem öffentlichen Dienst. Bisher klappte keine Bewerbung, da wieder reinzukommen.

Aliud, wenn es die Zeit zulässt, wäre es eine Möglichkeit für dich dein BWL-Studium noch zu beenden? Damit würdest du m. E. bessere Chancen haben und der LL.B. wäre dann ein dickes Plus quasi als Zusatzqualifikation.

Wenn ich Geld hätte, würde ich das BWL-Studium an der privaten Fernhochschule sofort zu Ende machen.
 
@Aliud: wir haben unter einer anderen Überschrift (Wo wollt ihr hin?) schon miteinander geschrieben.
Also ich kann nur bekräftigen, was ich dort geschrieben habe. Die Landeshauptstadt München respektiv das Stadtjugendamt sucht HÄNDERINGEND Menschen wie dich und mich und alle anderen, die den LLB haben!!! Einstellung erfolgt im gehobenen Dienst als Tarifbeschäftigte/r mit allen Vorteilen des öD. Ich bin jetzt seit August dabei und momantan suchen wir auf dieser Ebene noch mind. 50 !!!!! neue Sachbearbeiter!!!
Ok, München ist vielleicht nicht für jeden etwas, aber ich bin von Niedersachsen hergezogen und fühle mich sehr wohl. Und meine Kollegen/innen sind übrigens auch Juristen mit 1. StEx oder LLM oder auch Volljuristen 😉
Bei Fragen gerne melden! Gilt für alle, die Interesse hätten.
LG Ötzi
 
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