Bescheinigung für Werkstudenten?

Dr Franke Ghostwriter
ich bin seit diesem Semester WiWi Vollzeitstudent, und trage mich gerade mit dem Gedanken eine Stelle als Werkstudent anzunehmen. Jetzt habe ich bei unikosmos(TK) folgendes Gelesen:
Etwas anders sieht es für Studentinnen und Studenten der Fernuniversität Hagen aus: Sie können als Werkstudenten arbeiten, wenn sie für ein Vollzeitstudium eingeschrieben sind und zusätzlich nachweisen können, dass sie ihr Fernstudium tatsächlich als Vollzeitstudium ausüben.
Hat jemand hier Erfahrung damit wie dieser zusätzliche Nachweis aussehen soll?

Oder gibt es Werkstudenten hier, die keinerlei zusätzlichen Nachweis benötigt haben?



-Aceton-
 
Aceton,

ich habe bei der Immatrikulation den Status "Teilzeitstudent" angekreuzt und gehe problemlos, ohne daß ich irgendeinem Nachweis erbringen mußte, einer ganz normale Werkstudententätigkeit nach. Auf den Immatrikulationsbescheinigungen steht z.T. "Teilzeit/ Vollzeit", z.T. steht gar nichts über den Status drauf, soweit ich mich erinnere. Ich würde eine Bescheinigung ohne Statusbezeichnung abgeben, das ist erst mal unverfänglich.
Ich denke, es geht dabei eher um sozialversicherungspflichtige Angelegenheiten. Studiert man nämlich weniger als man arbeitet (meist bei TZ-Studenten), dann muß man bspw. die Krankenversicherung nur noch hälftig zahlen, sowie komplett AV, PV, RV und Steuern sowieso (man ist von der Anzahl der Gehalts-Abzüge einem "normalen" Arbeitnehmer gleichgestellt). Gibt man dagegen an, daß man Vollzeitstudent ist, so ist man nur Steuer- und RV-pflichtig ("klassischer" Student). Die KV zahlt man in dem letztgenannten Fall entweder weiter als Studentenbeitrag, oder wenn man die Altersgrenze für den Studentenbeitrag überschritten hat, hat man den vollen "normalen" Betrag ganz zu zahlen. In der letzten Alternative, in der ich mich befinde (Altersgrenze überschritten, Werkstudent und 50-Einsatzvertrag), ist es wegen der Kosten vorteilhafter, wenn man den Status Teilzeitstudent hat, die Arbeitszeit, also nicht das Studium, überwiegt. So spare ich mir nun etwa die Hälfte der Summe an KV-Kosten. AV, PV, die dann noch dazukommen sind nicht hoch. In Summe komme ich so günstiger weg. Ich habe, als ich den 50-Einsatzvertrag unterschrieben habe, lediglich den Statuswechsel meiner Krankenkasse schriftlich mitgeteilt, nämlich daß ich seit XY mehr arbeite als studiere. Alles Weitere hat sie mit dem AG, bei dem ich Werkstudent bin, geregelt.

Gruß
Lexa
 
Lexa,

danke für deine ausführliche Antwort. Da ich die Altersgrenze bei Krankenversicherungen noch nicht ganz erreicht habe (bin 29) kann ich getrost als Vollzeitstudent eingetragen sein. Ich hoffe mal das ich in drei Semestern mit dem Bachelor fertig bin *daumen drück*, dann würde ich auch gerade noch drunter bleiben.
Rest soll dann auch mein zukünftiger Arbeitgeber mit der Krankenkasse regeln.


-Aceton-
 
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