Besitz vs. Eigentum

Dr Franke Ghostwriter
Was mit bei der ganzen Besitz- und Eigentumsregelung nicht so ganz klar ist:
K erwirbt (und bekommt) in gutem Glauben eine Sache, die V vorher von A entwendet hat. Nach §932 ist K Eigentümer (und Besitzer) und dem A nicht zur Herausgabe verpflichtet.
Mal abgesehen von den Schadensersatzansprüchen des A gegenüber dem V aus §992 in Verbindung mit §832 - hat A überhaupt gar keine Chance, die Sache zurückzubekommen??? Was, wenn es sich bei der Sache bspw. um ein Erbstück mit persönlicher Bindung handelt, das wäre doch ungerecht?!?! 😱

Kann mir mal jemand mein Weltbild geraderücken? :dunce: Bin schon völlig gaga von dem Kram.
Danke!!

frumentum
 
Das is ja genau das Ding: Es greift §932, damit geht das Eigentum auf K über. Hat A irgendeine Chance (bzw. Anrecht), die Sache wiederzubekommen? Laut §936 ja eigentlich nicht, oder?? Dass V dem K nach §823 zu Schadensersatz verpflichtet ist, ist unstrittig. Aber was ist mit dem Eigentumsübergang? Kann der rückgängig gemacht werden, so dass A wieder in Besitz der Sache gelangt (und somit §249, nämlich die Wiederherstellung des Urzustandes) erfüllt ist? Oder geht das nur über Rückabwicklung, ist also abhängig von der Zustimmung des K?

Bin verwirrt ...
 
Ich verstehe es so:
A hat V die Sache überlassen und damit trägt er ein gewisses Risiko, dass sein Vertrauen missbraucht wird. Er kann das Erlangte von V fordern, aber nicht mehr die Sache an sich, außer natürlich mit Zustimmung von K...
§ 936 bezieht sich ja auf Rechte Dritter
 
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