Ich denke, dass Du die Ergänzungsprüfung beim Prüfungsamt
beantragen musst. Allerdings kannst Dich damit nur noch
auf 50 % (4,0) steigern, mehr ist nicht drin, egal wie viel
Du lernst.
Hast Du die Ergänzungsprüfung bereits einmal in Anspruch
genommen, kannst Du das nur noch einmal während Deines
Studiums in einem anderen rechtswissenschaftlichen Fach
tun.
Im Gegensatz zu den Wiwis können wir leider die einzelnen
Prüfungsfächer untereinander nicht ausgleichen.
Ist ein Fach - also drei Prüfungsversuch + mündliche
Ergänzungsprüfung - endgültig nicht bestanden, musst Du
Dich exmatrikulieren und darfst auch in einem anderen
rechtswissenschaftlichen Studiengang einer anderen deutschen
Universität in diesem Fach keine weiteren Prüfungsversuche
mehr unternehmen.
Ein eventuelles Ausweichen auf Diplom-Wirtschaftsjurist (FH)
dürfte jedoch noch möglich sein.
Gruß
Sandra