Bestehensregelung BoL

Dr Franke Ghostwriter
Weiss jemand, ob man das BOL Studium beenden muss, wenn man 3x die BGB 1 Klausur nicht bestanden hat, oder ob man dann noch eine Chance auf eine Ersatzprüfung oder so hat???
Bitte antworten
LG Miriam
 
Beitrag verschoben

Hallo Miriam,

ich habe Deine Frage von Fernstudium A-Z zu den Informationen verschoben, da es m.E. hier besser passt. Dadurch wird es hoffentlich auch von mehr Interessenten gelesen und Du bekommst mehr und bessere Antworten.

Grüße
Jona
 
Miriam,

du kannst innerhalb des BoL-Studiums insgesamt zweimal an einer mündlichen Nachprüfung teilnehmen, wenn du alle drei schriftlichen Versuche schon weg hast. Wie das genau funktioniert, kann ich dir aber auch nicht sagen. Das Prüfungsamt sollte dir da aber mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Übrigens scheinen alle der Meinung zu sein, dass sie durch die letzten BGB-I-Klausur gefallen sind. Gib die Hoffnung also nicht auf, bevor die Ergebnisse da sind. Alles wird gut! 😉

Viele Grüße

Pinky
 
Ich denke, dass Du die Ergänzungsprüfung beim Prüfungsamt
beantragen musst. Allerdings kannst Dich damit nur noch
auf 50 % (4,0) steigern, mehr ist nicht drin, egal wie viel
Du lernst.

Hast Du die Ergänzungsprüfung bereits einmal in Anspruch
genommen, kannst Du das nur noch einmal während Deines
Studiums in einem anderen rechtswissenschaftlichen Fach
tun.

Im Gegensatz zu den Wiwis können wir leider die einzelnen
Prüfungsfächer untereinander nicht ausgleichen.

Ist ein Fach - also drei Prüfungsversuch + mündliche
Ergänzungsprüfung - endgültig nicht bestanden, musst Du
Dich exmatrikulieren und darfst auch in einem anderen
rechtswissenschaftlichen Studiengang einer anderen deutschen
Universität in diesem Fach keine weiteren Prüfungsversuche
mehr unternehmen.

Ein eventuelles Ausweichen auf Diplom-Wirtschaftsjurist (FH)
dürfte jedoch noch möglich sein.

Gruß

Sandra
 
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