• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Bestellungen im Internet?!?

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Bestellungen im Internet??!!??

Hallo Leute,
ich wollte mal Erfahrungen hören, wenn ihr was im Internet bestellt habt. Leider habe ich letztens eine sehr schlechte Erfahrung bezüglich eines neuen PCs gemacht. Ein Teil war fehlerhaft, jedoch ohne mein Einwirken, nun behauptet die Firma das Gegenteil und ich bin jetzt in der Beweislast.😡
Was meint ihr??😕
Gruss aus dem Saarland
 
also ich bestell´sehr viel im Internet (Computer,TFT, Medikamente, Klamotten etc.) und hab bisher noch keine schlechten Erfahrungen gemacht, außer mal bei ebay (Geld bezahlt und keine Ware bekommen). Man hat ja für die bestellten Sachen ein Rückgaberecht und auch 2 Jahre Garantie. Bis jetzt ist auch noch nix kaputt, so dass mir die Erfahrung bisher erspart geblieben ist. Hast du dich nur an den Verkäufer gewandt oder auch direkt an den Hersteller. Ich mein, manchmal stellen die ja einfach auf stur, obwohl es ein Garantiefall ist... Kämpf´für dein Recht
 
Bisher habe ich im Internet immer nur bei seriösen Adressen bestellt, meistens bei amazon.de . Die Mißbrauchsmöglichkeiten und -praktiken im Netz hindern mich wirklich, auch bei unbekannten oder privaten Anbietern zu ordern.
 
Interneteinkauf

Als erfahrerner Ebayer schaue ich häufig erst dort, um bestimmte Bücher, CD´s etc. zu kaufen. Dabei muss man allerdings vorher wissen, was so etwas im Laden kostet, sonst bietet man im Eifer des Gefechts zu hoch. Meistens hat man Glück und kann ein Schnäppchen machen. (habe z.B. ein prima Klavier gekauft, dass mich nur €200 inklusive Transport gekostet hat). Wertvolle Sachen oder Dinge, die qualitativ hochwertig sein müssen, würde ich allerdings lieber im Geschäft kaufen, da ich auch schon eine schlechte Erfahrung gemacht habe. Prima läuft auch der Versand von Geschenken über Amazon.de. Ich würde vorsichtig sein mit der Weitergabe der Kreditkartennummer, man weiss nie, wo die landet.

Angela
 
Marco81 schrieb:
Hallo Leute,
ich wollte mal Erfahrungen hören, wenn ihr was im Internet bestellt habt. Leider habe ich letztens eine sehr schlechte Erfahrung bezüglich eines neuen PCs gemacht. Ein Teil war fehlerhaft, jedoch ohne mein Einwirken, nun behauptet die Firma das Gegenteil und ich bin jetzt in der Beweislast.😡
Was meint ihr??😕
Gruss aus dem Saarland

Innerhalb der ersten 6 Monate ist der VERKÄUFER in der Beweislast, dass Du das Ding kaputt gemacht hast!
 
Und da es sich beim Verkäufer um eine Firma handelt, sind Haftungsausschlüsse, wie unter Privaten nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit vereinbar, nicht möglich!!!

Also schnappe dir die Burschen, und wenn sie sich weigern, dann nimm`dir einen Anwalt und veröffentliche deren Praktiken, wenn du obsiegst, im Netz!!!
 
Leider ist das nicht richtig!!! Durch ein neueres Urteil ist es umgekehrt und der Kunde muss es beweisen. Das bin nun einmal ich. Diese Firma hat sich ja über einen Anwalt bei mir gemeldet, obwohl das schon mehre Monate her ist und ich war sehr verwundert darüber, da sich es nicht mal für nötig gehalten haben, es direkt mit mir zu klären. Das Mainboard, das ich von denen in der ersten Lieferung bekam, war defekt. Sie bzw. der Anwalt sagt, dass das nicht durch die Endkontrolle durchkäme, wenn es kaputt sei.
Also was kann ich tun??
 
ich glaube nicht, dass der Händler mit der Argumentation, ein defektes Teil hätte die Endkontrolle nicht passiert, durchkommt, denn er müsste ja auch beweisen, dass Ausreißer völlig ausgeschlossen sind und dass vor dem Gefahrübergang nicht noch eine Beschädigung entstanden ist. Grundsätzlich ist der Verkäufer in den ersten sechs Monaten beweispflichtig. Deshalb trägt er ja die Geschichte mit der Endkontrolle vor. Die Beweislast kippt meines Erachtens nur dann zu Lasten des Käufers, wenn der Händler sich exkulpiert hat bzw. dies versucht hat.
 
Marco81 schrieb:
Leider ist das nicht richtig!!! Durch ein neueres Urteil ist es umgekehrt und der Kunde muss es beweisen.

wo hast Du denn das her?! Schuldrechtsreform ade?!?! Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, sorry! Genau das wurde mit der Schuldrechtsreform neu geregelt...zugunsten der Kunden! Hat Dir das der Anwalt der Firma erzählt?:confused
 
Ich denke auch, gerade die Tatsache, dass die Firma direkt einen Anwalt auffährt, zeigt, dass sie auf Einschüchterung setzt und in der Sache schlechte Karten hat. Anwälte im Dienste ihrer Mandanten zeichnen sich nicht unbedingt durch Ehrlichkeit gegenüber dem Gegner aus.
 
Antje spricht mir aus der Seele, genau das habe ich auch gedacht: Das hat doch sicherlich der Gegenanwalt erklärt!!! Gehe zu einem Anwalt, erkläre ihm die Lage und bringe das Schreiben mit, in dem der Gegner den Käse schreibt. Wenn sich das als falsch herausstellt, gehst du damit direkt zur Anwaltskammer!!!!!!!!
 
bei uns sind´s immer die Kunden, die wegen 2-3 Tagen Lieferverzögerung zum Anwalt laufen... 😉
Vielleicht käme auch noch die Möglichkeit in Betracht, dass das Teil beim Transport beschädigt wurde? Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, wird er einen Versender mit Transportversicherung haben (die zahlt aber nur bei Schadensmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware).
So oder so, die ersten 6 Monate des Gewährleistungszeitraumes trägt der Verkäufer die Beweislast, dass du das Teil beschädigt hast bzw. dass er es nicht war (inkl. Behandlung der Ware auf dem Transportweg).
Am besten einfach dran bleiben und - natürlich nur, wenn du dir nichts vorzuwerfen hast - dem Verkäufer die Sache und den Schaden noch einmal detailliert erklären und ihm deine weitere Vorgehensweise erläutern...

Gruß,
Steffi
 
Dr Franke Ghostwriter
Wobei das doch schon alles sagt, wenn der Verkäufer gleich mit dem Anwalt aufkreuzt! Da stimmt doch was nicht! Das hat nichts mit Service zu tun, sondern stinkt nach Trickserei und Einschüchterung!
 
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