Besteuerung

Dr Franke Ghostwriter
Ich weiss, dass die chancen ziemlich gering sind, dass besteuerung in der Klausur drankommt... aber ich wollte es doch nochmal schnell durchgehn.

Besteuerung OHG:

- gewerbeertragssteuer: 14% auf gewinn der gesellschaft - 25.000 euro freibetrag

dann beim Gesellschafter:

- einkommenssteuer auf alle einkünfte ausser thesaurierung ABZÜGLICH anteilig gezahlte gewerbeertragsteuer

nun weiss ich natürlich nicht mehr, was "anteilig gezahlte gewerbeetragsteuer" bedeuten soll... wie hab ich mir das vorzustellen?

Mfg, Adam
 
Allerdings können Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft die Gewerbesteuer seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2001 auf ihre Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Die Anrechnung erfolgt durch Abzug des 3,8-fachen (bis 2007 des 1,8-fachen) des Gewerbesteuermessbetrags von der tariflichen Einkommensteuer und nur auf den Anteil der tariflichen Einkommensteuer, der auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfällt. Als Obergrenze für die steuerliche Anrechnung ist nun aber die Höhe der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer maßgeblich. Zur tatsächlichen Belastung wird die Gewerbesteuer damit für Einzelunternehmer und Personengesellschaften erst ab einem Hebesatz von 380 % (bis 2007 ca. 180 %).
 
Hab auch noch mal ne Frage zur besteuerung. nur, damit ich das richtig verstanden habe:
Eine PG zahlt nur Gewerbesteuer, die beträgt 20% (Grundlage: JÜ), aber Freibetrag von 50.000
Kapitalgesellschaft: Körperschaftssteuer, 25 % (Grundlage JÜ), Gewerbeertragssteuer 20% (Grundlage, was nach Abzug der KST übrigbleibt). Allerdings wird hier erstmal die Dauerschuld, die vorher ja zu 100% mit besteuert wurde, zur Hälfte wieder dazugetan, bevor besteuert wird, richtig?
Gesellschafter von PG: persönlicher Satz, Grundlage der volle Ausschüttungsbetrag, Freibetrag von 5000,- für Einkünfte aus Kapitalanlagen (da bin ich mir nicht sicher, vorallem nicht, ob dann hier auch das Prinzip gilt, dass der Freibetrag sich vergrößern kann, d.h. wenn der volle Betrag noch nicht ausgeschöpft ist, dann dürfen sie vom dem Restbetrag nochmal das doppelte an Divideneneinkünften haben (die gibts aber doch garnicht bei PG, oder???)
Gesellschafter von Kapitalgesellschaften: "normales" Gehalt ( persönlicher Steuersatz), 5000,- Freibetrag aus Kapitalanlagen, hier gilt auch, dass sie, sollten sie die 5000,- nicht schon komplett verbraucht haben, den Restbetrag verdoppeln dürfen für Dividendeneinkünfte, persönliches Einkommen wird vermindert um 50% der Körperschaftssteuer (ist hier nur der anteilige Betrag der KST gemeint???).
Danke, und liebe grüße...
ps: warum sollte sowas nicht drankommen, die KE wimmelt doch davon?
 
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