Hallo,
ich habe mir folgende Aufstellung erstellt (zudem orientiere ich mich an den Abbildungen in der KE).
Anlagevermögen:
Aktivierungswahlrecht:
Ohne Entgelt erworbene Sach- u. Finanzanlagen (z.B. Schenkung, Erbvorgang)
Alle originären immateriellen VG d. AV (gem. § 248 Abs. 2 S. 1 HGB) mit Ausnahme d. unter § 248 Abs. 2 S. 2 HGB genannten selbst geschaffenen immateriellen VG für diese besteht Aktivierungsverbot
Aktivierungsgebot:
Gesamte Sachanlagen u. Finanzanlagen (unabhängig, ob VG entgeltlich erworben o. selbst hergestellt)
Entgeltlich erworbenen Geschäftswert, d.h. derivative Geschäfts- bzw. Firmenwert muss aktiviert werden (gem. § 246 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
Entgeltlich erworbene immaterielle VG
Aktivierungsverbot: Originären Geschäfts- u. Firmenwert
Umlaufvermögen
Umfassendes Aktivierungsgebot f. alle bilanzierungsfähigen VG des Umlaufvermögens (aus Vollständigkeitspostulat gem. § 246 Abs. 1 HGB; Voraussetzung ist Kriterium d. Unternehmenszugehörigkeit)
Keine expliziten Bilanzierungsverbote- o. –wahlrechte f. bestimmte VG
Aktivierungsgebot auch f. selbst erstelltes immaterielle Umlaufvermögen
Ausnahme: Aktivierungswahlrecht für unentgeltlich erhaltene VG d. UV