Betreiber eines Handelsgewerbes, Kaufleute

Dr Franke Ghostwriter
Betreiber eines Handelsgewerbes ist:
- bei OHG: die OHG und alle Gesellschafter
- bei KG: die KG und Komplementäre (nicht jedoch Kommanditisten)
- bei AG: die AG (nicht Vorstand, Aktionäre)
- bei GmbH: die Gesellschaft (nicht Geschäftsführer, Gesellschafter oder
Prokuristen)

Kann das so jemand bestätigen oder widerlegen? Sind das dann auch alles Kaufleute? Ich habe vorhin irgendwo mal gelesen dass der OHG Gesellschafter kein Kaufmann ist?!
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Kurs Handelsrecht, S. 15f.

Gewerbetreibende, deren Unternehmen nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern, haben die Möglichkeit sich in der Rechtsform der KG oder OHG zu organisieren. (§105 Abs.2 HGB bzw.§ 161)

Ob eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt, liegt im freien Ermessen der Kleingewerbetreibenden - mit der Eintragung werden sie zu Kaufleuten i.S. des HGB.

(Das heißt aber nicht, das die OHG auch zwangsläufig ein Handelsgewerbe betreiben muss, die Tätigkeit der OHG kann sich auch auf das Verwalten des eigenen Vermögens beschränken.)

Da alle Gesellschafter in das Handelsregister eingetragen werden müssen (§106 HGB), sind auch alle Gesellschafter Kaufleute.
 
Sehe ich ein wenig anders:
1. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb... (§1, Abs.2 HGB)
2. Handelsgesellschaften/Formkaufleute §6 HGB: Kaufmannsvorschriften finden auf Handelsgesellschaften Anwendung, Handelsgesellschaften sind alle in der obigen Aufgabe aufgeführten Gesellschaften. Somit betreiben OHG, KG, GmbH u. AG als Formkaufmann ein Handelsgewerbe (Rückkoppelung zu §1 HGB), Betreiber sind also die Gesellschaften selbst!
So haben wir diese Aufgabe auch im StZ Minden diskutiert/argumentiert. Zugegeben, das erfordert etwas Gedankenakrobatik!
Gruß
 
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