Beurlaubung

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ich habe ein Problem und finde im Moment keine Antwort bei der FU.
Wenn ich mich für das SS10 beurlauben lasse, ist dann die Bearbeitung eines Modules trotzdem möglich - Belegung als Wiederholer - wenn ich die Klausur nicht schreibe?
D.h. ich möchte evtl. zwar die EAs bearbeiten, aber keine Klausur schreiben.
Viell. hat da jemand schon mal Erfahrungen gemacht.
 
Eigentlich braucht die Uni dazu auch nichts zu sagen, weil es logisch ist. Wenn man beurlaubt ist, kann man keine Kurse belegen, was sonst wäre denn der Sinn einer Beurlaubung, wenn man einfach weiter studiert :confused
 
Danke erst einmal für eure Antworten.
@ yhtaikaa: ich dachte auch nicht daran, während einer Beurlaubung weiter zu studieren, sprich am Ende des Semesters eine Klausur zu schreiben, sonder eher daran, evtl. eine Zulassung zu erwerben, also evtl. eine von zwei EAs zu bearbeiten.
Denn die Gründe für eine Beurlaubung sind ja vielfältig. Viel Arbeit kann sich ja heutzutage über Nacht in keine Arbeit verwandeln 🙂 siehe Quelle.
@ Nikki: da steht leider nichts darüber, oder ich kann nicht richtig lesen.
 
@ yhtaikaa: ich dachte auch nicht daran, während einer Beurlaubung weiter zu studieren, sprich am Ende des Semesters eine Klausur zu schreiben, sonder eher daran, evtl. eine Zulassung zu erwerben, also evtl. eine von zwei EAs zu bearbeiten.

Studieren definiert sich ja nicht über die Klausuren, sondern über das Belegen von Kursen (dazu gehört dann auch das Bearbeiten von EAs, ob nun als Wiederholer oder nicht), und genau das darfst du eben nicht. So steht es ja auch in dem Link von Nikki:

Kursbelegung, Erwerb von Leistungsnachweisen/Prüfungen sind im Urlaubssemester nicht möglich

Also keine Belegung. Warum willst du dich überhaupt beurlauben lassen, die 11 Euro Astabeitrag sind ja nun auch nicht die Welt?
 
In dem Link steht aber auch, dass das Wiederholen nicht bestandener Prüfungen möglich ist und zur Vorbereitung - Moodle - der Zugang über das Wiederholer-Kennzeichen ermöglicht ist.
D.h. "studieren" ist auch während einer Beurlaubung möglich.
Der Astabeitrag ist nicht der Grund einer Beurlaubung, sondern die Anzahl der bereits absolvierten Semester.
Da die FU in vielen Dingen sehr kulant und unkompliziert ist, habe ich heute eine email geschickt und warte noch auf die Antwort.
 
Der Astabeitrag ist nicht der Grund einer Beurlaubung, sondern die Anzahl der bereits absolvierten Semester.

Eben. 😉 Deswegen ist es beispielsweise an meiner Präsenzuni so, dass man sich wegen Kindererziehung beurlauben lassen kann und trotzdem Klausuren schreiben kann. Also nur bei diesem Beurlaubungsgrund. Die Fachsemester zählen dann nicht weiter.
 
Das ist ja klasse!!!! Ich erziehe im Moment noch 3 Kinder - ganz zu schweigen von einem Mann 😀 - und arbeite die nächste Zeit noch ein wenig mehr als sonst 😱 und habe eine Anfrage evtl. noch viel mehr zu tun.
Aber die Fernuni hat ganz lapidar auf den Link verwiesen...............
Welche Uni ist denn das?
 
Augsburg...aber das kann wohl jede Uni für sich entscheiden. Und es geht auch nur die ersten 3 Jahre der Kindeserziehung (also quasi die "Elternzeit", die Arbeitnehmer bekommen).
 
In dem Link steht aber auch, dass das Wiederholen nicht bestandener Prüfungen möglich ist und zur Vorbereitung - Moodle - der Zugang über das Wiederholer-Kennzeichen ermöglicht ist.
D.h. "studieren" ist auch während einer Beurlaubung möglich.

Nein, studieren ist eben nicht erlaubt, sondern nur das Wiederholen NICHT BESTANDENER Prüfungen, also Klausuren, die du schon mal geschrieben, aber nicht bestanden hast. Das gilt aber nicht für das Einsenden von EAs und die Zulassung zu komplett neuen Modulen.
 
Ich kenne das so von meiner Präsenzuni, dass man im Urlaubssemseter weder Module bearbeiten noch Klausuren, Nachrprüfungen etc. ablegen kann. Wie das allerdings in Hagen ist, habe ich noch nicht rausbekommen...
 
Nein, studieren ist eben nicht erlaubt, sondern nur das Wiederholen NICHT BESTANDENER Prüfungen, also Klausuren, die du schon mal geschrieben, aber nicht bestanden hast. Das gilt aber nicht für das Einsenden von EAs und die Zulassung zu komplett neuen Modulen.

😀soll das heißen, dass "sich vorbereiten auf nicht bestandene Prüfungen und das erneute Ablegen dieser" nicht studieren ist?😀

Trotzdem nochmal danke für eure Antworten.............
 
mich hat das ganze hier jetzt etwas verwirrt. Im Link steht:
- Kursbelegung, Erwerb von Leistungsnachweisen/Prüfungen sind im Urlaubssemester nicht möglich (Ausnahmen: Wiederholung nicht bestandener Prüfungen (...), Beurlaubung aufgrund Erziehung eines Kindes...)

Sprich, wenn ich vor habe mich im folgenden Semester wegen Erziehung eines Kindes beurlauben zu lassen, ist es sinnvoll im jetzigen Semester ein Modul mehr zu belegen und dies dann im Urlaubssemester zu bearbeiten.
Dem Text nach, wäre es auch möglich sich zur entsprechenden Klausur anzumelden.

Allerdings könnte ich das Modul auch erst im Urlaubssemester neu belegen, denn die Erziehung eines Kindes ist ja die Ausnahme vom Verbot.

Stimmt das tatsächlich? Kursbelegung und Klausurschreiben ist im Kindererziehungs-Urlaubssemester möglich, sofern man vor lauter Windelnwechseln zum lernen kommt? :confused
 
Dr Franke Ghostwriter
Ja das habe ich auch so verstanden..🙂
Zwischen füttern und Windeln wechseln ist eine Klausur möglich, im Zweifel nochmal nachfragen.
 
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