Bewertung von Einlagen

Dr Franke Ghostwriter
schaue grade die Bewertung von Einlagen an (nix besseres zu tun 🙄)
§ 6 I Nr. 5 S. 1 Nrn. b und c lasse ich mal außen vor.
Unklar ist mir momentan die Bewertung von abnutzbarem AV bei der Einlage. Sehe ich das so richtig:

  • Anschaffung/Herstellung des abnutzbaren Wirtschaftsgut erfolgte mehr als 3 Jahre vor Einlage: Bewertung zum Teilwert
  • Anschaffung/Herstellung des abnutzbaren Wirtschaftsgut erfolgte weniger als 3 Jahre vor Einlage: Bewertung erfolgt zu den AHK des Wirtschaftsgutes zum Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung abzüglich der AfA für den Zeitraum zwischen Anschaffung/Herstellung und Einlage.
 
Oben