Bilanzgewinn der AG

Dr Franke Ghostwriter
kann mir jemand erklären, woraus sich ergibt, dass der Bilanzgewinn ohne Zuführung in die gesetzliche Rücklage 50% des Jahresüberschuss beträgt?Also woraus ergibt sich, dass es 50 und nicht 100% sind?
 
das ergibt sich aus § 58 AktG (Verwendung des Jahresabschluss). Hierin steht, dass - wenn Vorstand und AR - den Jahresabschluss feststellen, diese einen Teil des Jahresüberschuss, höchstens jedoch die Hälfte, in die anderen Gewinnrücklagen einstellen dürfen.
Per Satzung können Sie auch zu einem höheren/niedrigeren Satz ermächtigt werden.

Deine Regel 50% des JÜ = Bilanzgewinn ist nur dann richtig, wenn kein Verlust/Gewinnvortrag vorhanden ist.

Hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Gruß
 
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