Bilanzierung von bebauten Grundstücken

Gute Frage,
ich weiß leider keine Merkregel.
draußen bleiben:
Versicherungen
NK der Finanzierung
Grundsteuer / Grundbesitzabgabe
Beurkundungsgebühr für Grundschuld
Gerichtsgebühr für Eintragung der Grundschuld

Wenn jemand nochwas weiß oder Merkregel/§ kennt...

danke, tru
 
In der Regel bilanzierst Du Grundstück und gebäude getrennt, da ein Grundstück nicht planmäßig abschreibst.
Als kleine Hilfe für die aktivierungsfähigen Anschaffungskosten:
-sie müssen dem jeweiligen Vermögensgegenstand einzeln zuzurechnen sein und in diesem Zusammenhang auch nur einmalig auftreten,
-regelmäßig wiederkehrender Aufwand ist i.d.R. nicht bilanzierungsfähig,
- keine kalkulatorischen Kosten
- keine Umsatzsteuer
- keine Kosten der Finanzierung für diesen Vermögensgegenstand
- es können auch Kosten dazukommen, die erst nachträglich entstehen z.B. wenn eine Mschine ein stabileres Fundament braucht (wird auch manchmal gefragt)
Mehr weiß ich leider nicht, aber vielleicht kannst Du was damit anfangen.
Kerstin
 
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