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ich finde da immer nur was für Ingangsetzungs- und Erweiterungsmaßnahmen und latente Steuern was zu. Gelten diese Bilanzierungshilfen dann nur für Kapitalgesellschaften?
Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Betriebs § 269 HGB
§§ 269;274 HGB sind keine GoB, sondern handelsrechtliche Spezialvorschriften für Kapitalgesellschaften. Sie gelten somit nicht im Steuerrecht und nicht für Personengesellschaften und Einzelunternehmen