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ich finde da immer nur was für Ingangsetzungs- und Erweiterungsmaßnahmen und latente Steuern was zu. Gelten diese Bilanzierungshilfen dann nur für Kapitalgesellschaften?
Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Betriebs § 269 HGB
§§ 269;274 HGB sind keine GoB, sondern handelsrechtliche Spezialvorschriften für Kapitalgesellschaften. Sie gelten somit nicht im Steuerrecht und nicht für Personengesellschaften und Einzelunternehmen
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."