Bilanzkurs

Dr Franke Ghostwriter
bei einer nominellen Kapitalerhöhung mit Nennwertaktien sinkt ja zwingend immer der Bilanzkurs. (Keine EK-Erhöhung aber Ausgabe von Gratisaktien). Gilt natürlich nur für Nennwertaktien!!

Ist das auch zwingend immer bei einer KA gegen Einlage der Fall? Ich meine zwar nein- weil die Erhöhung des EK durch Ausgabe der neuen Aktien kompensiert wird bleibt der Bilanzkurs immer gleich.
Bin mir aber nicht so ganz sicher ob ich das so generalisiert sagen kann. Oder wäre hier eine Anwort " kann sein/muss aber nicht" also "?" richtiger. Hoffe das mir hier einer weiterhelfen kann!!

Gruß
Michael
 
M. E. ist "kann sein/muss aber nicht" richtig. Es kommt im vorliegenden Fall darauf an welche Anzahl von neuen Aktien zu welchem Kurs ausgegeben wird, sprich das Verhältnis der beiden Größen zueinander. Es kann also der Fall eintreten, dass der Bilanzkurs gleich bleibt, das dürfte aber eher die Ausnahme sein.
 
Oben