Bilanzrechtsreform § 279 - 283

Dr Franke Ghostwriter
Bilanzrechtsreform § 279 - 283

Hallo,

ich habe noch Unterlagen von 04.2008. Hier wird in Falle von Kapitalgesellschaften auf die §§ 279-283 HGB verwiesen, die in der Bilanzrechtsreform in 05.2009 wegefallen sind. Muß ich das Beachten oder kann ich mit meinen Unterlagen weiter lernen??

Vg, Quincy
 
aktuelle tabelle 2009 für kapitalgesellschaften

eintrag geändert bzw. überarbeitet:

...müsste für jetztige Klausur so aussehen, laut § 267: oder?

klein mittelgross gross
Bilanzsumme < = 4,840 > 4,840 & < = 19,25 > 19,25
Umsatzsumme < = 9,680 > 9,680 & < = 38,50 > 38,50
Arbeitnehmer < = 50 > 50 & < = 250 > 250
 
Ich bin ehrllich gesagt nciht ganz sicher was Du mit Deiner Frage meinst. Wenn Du die Unterscheidung von Kapitalgesellschaften anhand ihrer Größenmerkamle meinst, dann hab ich ne Antwort:

Die Gräßenklassen ergeben sich aus § 267 HGB. Betrifft die Bilanzrechtsreform - soweit ich weiß - nicht. Die Reform bezieht sich nur auf §§ 279ff. HGB

Is Dir damit geholfen oder hab ich da was mißverstanden??

Vg, Quincy
 
@ Quincy
normalerweise würde ich dir sofort zustimmen. Lt. HGB § 267... Fakt ist nur, dass ich mir extra deshalb (weil ich online gesehen habe, dass die Zahlen sich geändert haben) ein neues HGB (Beck, 48. Auflage 2009) bestellt habe - und siehe da... Die dort eingearbeiteten Zahlen sind immer noch die alten... Tja, nun die Frage, was tun? Welche Zahlen müssen wir denn nun in der Klausur berücksichtigen. Finde es eine Sauerei, dass ich diese Zahlen jetzt doch wieder auswendig lernen muss, ganz zu schweigen von der Tatsache, dass ich jetzt wieder ein Gesetzbuch unnütz da liegen habe.
Ich glaube, darum die Frage...
Gruß
Regina
 
Ähm, ich muss jetzt nocheinmal doof fragen..das neue HGB darf ich also nicht berücksichtigen zur Klausur? Sprich ich muss mit den alten Zahlen und Paragraphen lernen? Ehrlich gesagt bin ich davon ausgegangen dass das neue HGB zählen wird...ich hätte auch nirgends gelesen wo stehen würde, dass wir uns an die alten Richtlinien halten müssen?! Sorry 😕 Bin auch schon voll durchn Wind..

Schöne Grüße

snowcat
 
Also laut Michael Holtrup ist es aber wohl so, dass noch das alte HGB für die Klausuren relevant ist, also jene Version, die aktuell war, als das BilMoG noch nicht durch war.

Diese Info hat er mal im Moodle-Lernsystem gepostet soweit ich weiss.

Der Kurs stammt ja noch von Prof. Schneeloch und erst wenn der quasi "weg" ist, wird das alles erneuert. Das ist mein aktueller Stand der Dinge
 
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