Ein genereller Anspruch auf Bildungsurlaub ist das eine, die Anwendung auf die Fernuni das andere. Das führt in der Regel dazu, dass "Töpfern in der Toscana" oder "Radfahren am Deutsch-Deutschen Grenzweg" oder "Rhetorik" bei einem anerkannten Träger als Bildungsurlaub gilt, "Rhetorik" an der Fernuni oder Klausren hingegen nicht.
Unbefriedigend, aber leider die Rechtslage.