Meine aktuellen Erfahrungen mit dem Bildungsurlaub
Im Land Baden Württemberg ist 01.07.2015 das Bildungszeitgesetz in Kraft getreten. Voraussetzung ist u.a., dass die Bildungseinrichtung, an der das Seminar oder der Lehrgang angeboten ist, als Bildungsträger beim Regierungspräsidium anerkannt ist.
Ich habe einen Antrag auf Bildungszeit mit Anmeldebestätigung zur Prüfung, Modulbeschreibung und dieser schriftlichen Erklärung der FernUni an meinen Arbeitgeber geschickt (Bestätigung_Uni.pdf).
Mein Arbeitgeber meldete mir, dass die FernUni nicht in der vom Regierungspräsidium vorgegebenen Liste der anerkannten Ausbildungsstätten erfasst ist. Demnach kann der Antrag nicht bewilligt werden. Ich soll einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Frau Pfeiffer vom RP erklärte mir, dass sie zwar einige Anträge von Studenten der FernUni vorliegen hat. Ihr liegt aber kein Antrag auf Prüfung der Anerkennung von der FernUni vor.
Bei der FernUni ist Frau Zank für diese Thema zuständig. Da sie derzeit im Urlaub ist, hat mir Frau Saarmann zurückgerufen. Aufgrund meiner Anfrage hat sie bereits geprüft, ob es ausreichend ist einen Antrag an das RP zu senden. Um als anerkannte Ausbildungsstätte zu gelten, muss diese eine entsprechende Zertifizierung haben. Die FerUni hat keine vom RP vorgegebene Zertifizierungen, da sie eine staatliche Einrichtung ist. Frau Saarmann wird sich mit dem RP in Verbindung setzen und prüfen, ob die staatliche Kontrolle ausreichend als Qualitätssiegel ist.
Auf meine Frage, wie das die Studenten in anderen Bundesländern mit Bildungsgesetzen handhaben, erklärte sie mir, dass die Studenten in NRW bspw. keinen Bildungsurlaub beantragen können.
Da dürfen wir wohl gespannt bleiben.
Im Land Baden Württemberg ist 01.07.2015 das Bildungszeitgesetz in Kraft getreten. Voraussetzung ist u.a., dass die Bildungseinrichtung, an der das Seminar oder der Lehrgang angeboten ist, als Bildungsträger beim Regierungspräsidium anerkannt ist.
Ich habe einen Antrag auf Bildungszeit mit Anmeldebestätigung zur Prüfung, Modulbeschreibung und dieser schriftlichen Erklärung der FernUni an meinen Arbeitgeber geschickt (Bestätigung_Uni.pdf).
Mein Arbeitgeber meldete mir, dass die FernUni nicht in der vom Regierungspräsidium vorgegebenen Liste der anerkannten Ausbildungsstätten erfasst ist. Demnach kann der Antrag nicht bewilligt werden. Ich soll einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Frau Pfeiffer vom RP erklärte mir, dass sie zwar einige Anträge von Studenten der FernUni vorliegen hat. Ihr liegt aber kein Antrag auf Prüfung der Anerkennung von der FernUni vor.
Bei der FernUni ist Frau Zank für diese Thema zuständig. Da sie derzeit im Urlaub ist, hat mir Frau Saarmann zurückgerufen. Aufgrund meiner Anfrage hat sie bereits geprüft, ob es ausreichend ist einen Antrag an das RP zu senden. Um als anerkannte Ausbildungsstätte zu gelten, muss diese eine entsprechende Zertifizierung haben. Die FerUni hat keine vom RP vorgegebene Zertifizierungen, da sie eine staatliche Einrichtung ist. Frau Saarmann wird sich mit dem RP in Verbindung setzen und prüfen, ob die staatliche Kontrolle ausreichend als Qualitätssiegel ist.
Auf meine Frage, wie das die Studenten in anderen Bundesländern mit Bildungsgesetzen handhaben, erklärte sie mir, dass die Studenten in NRW bspw. keinen Bildungsurlaub beantragen können.
Da dürfen wir wohl gespannt bleiben.