• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Bitte um Hilfe - Frage zur SA 00029 Jahresabschluss Kurseinheit 2

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Bitte um Hilfe - Frage zur SA JA KE2

Hallo!

Ich habe die Diskussionen um die SA verfolgt.

Mir ist allerdings nicht klar, warum ihr bei Buchungssatz
200 auf 1 1 80 80 kommt.
MUSS man denn eine im nächsten Jahr bevorstehende Reparatur in der Bilanz ansetzen? Ich dachte man DARF!

Könnt ihr mir bitte den entsprechenden Text in der KE (Seite) geben? Ich find und find nix.
 
Christine D schrieb:
Mir ist allerdings nicht klar, warum ihr bei Buchungssatz
200 auf 1 1 80 80 kommt.
MUSS man denn eine im nächsten Jahr bevorstehende Reparatur in der Bilanz ansetzen? Ich dachte man DARF!

Siehe dazu auch §249HGB:

"Ferner sind Rückstellungen zu bilden für:

1. im Geschäftajahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten... nachgeholt werden

[...]

Rückstellungen dürfen für Aufwendungen für Instandhaltung auch gebildet werden, wenn die Instandhaltung nach Ablauf der Frist nach Satz 2 Nr. 1 innerhalb des Geschäftsjahrs nachgeholt wird."

Bedeutet im Klartext:
Wenn du im lfd. Geschäftsjahr eine Reparatur unterlassen hast (weil die Auftragslage keine Stillstandszeit duldete) und holst die Reparatur innerhalb der *ersten drei monate* des neuen GJ nach (sie muss innerhalb dieser nicht nur begonnen, sondern auch abgeschlossen sein!) dann *musst* du eine Rückstellung bilden.

Holst du die Reparatur später nach (oder beginnt sie zwar noch innerhalb der ersten 3 Monate, ist aber vorraussichtlich erst ausserhalb dieser Frist abgeschlossen) so *darfst du, musst aber nicht.

Alles klar?

Volker
 
Verdammt! Ich habe nur mehr bei den Großreparaturn nachgelesen und hier steht nichts von muss - dabei habe ich diese Frist total übersehen!!!😡

Vielen Dank Volker!
 
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