Böses Gesellschaftsdarlehn

K

Kitty

Dr Franke Ghostwriter
wer kann mir in einfachen Worten erklären , was ein böses Gesellschaftsdarlehn ist ?

Danke
Kitty
 
Ok, ich probiers mal...

Wenn ein Gesellschafter "seinem" Unternehmen ein Darlehen gibt, so tritt er im Insolvenzfall als Gläubiger auf. Er kann also das Darlehen aus der Insolvenzmasse zurückbekommen. (Hätte er einfach seine Einlage erhöht, so wäre das Geld im Insolvenzfall verloren!)

Wenn der Gesellschafter das Darlehen in einer Situation gewährt, in der keine Bank mehr bereit gewesen wäre, ein Darlehen zu geben, das Unternehmen also in dem Zeitpunkt schon kurz vor der Pleite steht, dann nennt man das ein "böses Gesellschafterdarlehen". Kommt es dann zur Insolvenz, so tritt der Gesellschafter nicht mehr als normaler Gläubiger auf, sonder als Nachrangiger, d.h. er bekommt erst dann sein Geld, wenn alle anderen Gläubiger ihr Geld zurück haben.

Ist kompliziert zu erklären, hoffe es hilft ein bisschen weiter...

Grüße, Florian
 
Grubi schrieb:
Aja,ich glaub jetzt hab ich es geschnallt.

Vielen lieben Dank Florian.

Da ist eigentlich jeder,der ein "böses Gesellschafterdarlehen" gewährt ein Idiot.Das Geld ist ja sicher verloren........................

wieso ein Idiot? evtl. rettet diese Finanzspritze ja das Unternehmen über die Krise und die eigenen Einlagen gehen nicht verloren, und dass das Gesellschafterdarlehen "böse" ist muss ja auch erst mal bewiesen werden...
 
Dezisionismus schrieb:
wieso ein Idiot? evtl. rettet diese Finanzspritze ja das Unternehmen über die Krise und die eigenen Einlagen gehen nicht verloren,

genau!

Dezisionismus schrieb:
und dass das Gesellschafterdarlehen "böse" ist muss ja auch erst mal bewiesen werden...

Wird das Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (weiß gerade nicht wie lange genau) nach Darlehensgewährung insolvent, so wird einfach ein "böses" Darlehen unterstellt.

Grüße, Florian
 
Florianb1 schrieb:
genau!



Wird das Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (weiß gerade nicht wie lange genau) nach Darlehensgewährung insolvent, so wird einfach ein "böses" Darlehen unterstellt.

Grüße, Florian

Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe ist es in der Frist (glaube ein Jahr) anfechtbar, nicht automatisch böse. Wenn die Frist abgelaufen ist kann es aber auch noch als böse deklariert werden. Bin aber auch kein Fachmann.
 
Grubi schrieb:
Hy,

warum heisst es dann eigentlich böse?

Wo liegt da der Hintergrund?

Ich hoffe,dass Fristen solcher Art nicht gefragt werden,nun ja,der Bitz ist immer für Überraschungen gut.

lg

Hallo,

ich glaube für "böse" wird in den Gesetzestexten eigentlich "kapitalersetzend" verwendet. Das ist "böse" da diese Gesellschafterdarlehen indirekt den Gläubigern schaden, da bei der Finanzierung mit Einlagen sich deren Lage verbessert hätte.
 
Dezisionismus schrieb:
Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe ist es in der Frist (glaube ein Jahr) anfechtbar, nicht automatisch böse. Wenn die Frist abgelaufen ist kann es aber auch noch als böse deklariert werden. Bin aber auch kein Fachmann.

Tschau

Bin mir auch nicht sicher wie das jetzt genau war (ist für die Prüfung sicher auch nicht so wichtig...). Werd aber bei Gelegenheit noch mal die KEs durchforsten.

Gruß, Florian
 
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