BOL / MOL -> Staatsexamen Erfahrung zur Anrechnung

Dr Franke Ghostwriter
studiere derzeit noch WiWi an der FeU und bin fast fertig. Ich strebe das Studium der Jura an, jedoch unklar auf welchem Wege.

Da ich mir unterm' Strich die Möglichkeit in den Rechtsanwaltberuf zu wechseln nicht nehmen lassen will, muss hinter dem "Gleichheitszeichen" definitiv das 2. Staatsexamen stehen.

Kann jemand ( mit Erfahrungswerten ) mir sagen, in wie weit der BOL / MOL im Rahmen der klassischen juristischen Ausbildung an einer Präsenzuni angerechnet wird und was dann noch auf mich zu käme ?

Ich stehe auf dem Scheideweg die FeU / meinen Arbeitgeber zumindest teilweise zu veranlassen und das Jura Studium an einer Präsenzuni zu machen oder Jura an der FeU weiterzumachen und irgendwann "nur noch" (bitte nicht lachen) das Staatsexamen hinterherschieben zu müssen.

Für alle Anregungen bin ich dankbar.

Gruß
 
In Jura gibt es doch an Präsenzunis sowieso kaum Anwesenheitspflicht... Wenn du gut damit klarkommst, allein zu lernen, kannst du doch nach der Arbeit zu Hause lernen und dann die Klausuren schreiben? Wenn du erst noch 10 Semester hier studierst, sparst du ja keine Zeit. Außerdem brauchst du 2 Staatsexamina für den Rechtsanwaltsberuf und nach dem MoL müsstest du ja erst die 1. Prüfung machen, dann den Vorbereitungsdienst und DANN noch das 2. Examen. Wäre mir irgendwie zu umständlich 🙄. Ansonsten hat jede Uni ihre eigene Anrechnungspraxis. Mir wären an einer sogar FH-Leistungen angerechnet worden während sich meine jetzige Uni strikt dagegen geweigert hat.
 
vielen Dank. Naja aber richten sich die Lerninhalte nicht stark nach dem Vorlesungsstoff aus ? Verpasse ich damit also nicht klausurrelevante Elemente, wenn ich den Vorlesungen fernbleibe ?
 
Was mich mal interessieren würde:
Man sieht immer wieder (z.B. bei einigen Wissenschaftlichen Mitarbeitern der FU), dass jm. Rechtswissenschaften studiert hat und dann (nach den Referendarien) eine Zulassung zum Anwalt bekommen hat. Weiß jm. was das ist, bzw. wie das funktioniert? Oder hatte sowas nur mit dem Diplom funktioniert?
 
Na ja, in den Vorlesungen wird ja auch nichts anderes behandelt als in den gängigen Lehrbüchern... Richtet sich ja letztlich nach einem Landesgesetz bzw. einer Verordnung, was in den Staatsexamina geprüft wird. Kann natürlich sein, dass in der Vorlesung Tipps gegeben werden, was in der Klausur drankommt, aber letztendlich muss man ja auch alles Andere irgendwann drauf haben 😉.

Anwaltszulassung hat eigentlich mit dem Diplom nichts zu tun... Das Diplom kann man ja meist schon nach dem 1. Staatsexamen beantragen. Für die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer braucht man aber das 2. Examen.
 
Was ist daran ungewöhnlich? Nach dem 1. StEx folgt der Vorbereitungsdienst, vulgo Referendariat, dann das zweiter StEx, dann die Zulassung.

Wenn sie Anwalt sind, haben sie das 2. StEx auch gemacht.

Es gibt allerdings auch Juristen, die nach dem 1. StEx gar nicht weitermachen in Richtung 2. StEx, sondern direkt promovieren. Wenn man eh nur wissenschaftlich arbeiten und publizieren möchte, ist das eingesparte Zeit, die sich lohnen kann.
 
Schau mal bei den Mitarbeiten des Lehrstuhls vom Kubis. Da steht nichts, dass diese jemals ein Staatsexamen oder auch nur Jura studiert haben, sondern dass sie Rechtswissenschaften studiert haben.
 
Quatsch mit Soße.

"Rechtswissenschaften" IST "Jura". Und nachdem da bei "Referendariat" so Dinge wie "Zivilstation" stehen, was sollte das denn deiner Meinung nach sein, wenn nicht der Vorbereitungsdienst?

Und das StEx ist halt nicht erwähnt, weil selbstverständlich. Da steht auch nichts davon, daß sie den Kindergarten oder die Abi-Klassenfahrt besucht haben.
 
Benji! Da ich wegen der Abschlussprüfung einige Mitarbeiter von Herrn Kubis kennenlernen durfte, kann ich Dir sagen, dass alle StEx gemacht haben...
 
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