Buchung von Eingangsfrachten auf Bestandskonto

C

CelineJ

Dr Franke Ghostwriter
kann mir bitte irgendjemand unter euch erklären, warum ich beim Einkauf von Handelswaren oder Material die Eingangsfrachten auf das jeweilige Bestandskonto buchen muss? Mit der Aussage: "...damit es periodengerecht zugeordnet werden kann", kann ich nicht viel anfangen, ich muss es einmal für Dummies erklärt haben, bitte. 😱

Wo genau liegt der Fehler bzw. das Problem, wenn die Frachten als Aufwand auf einem Kostenkonto gebucht werden und über die GuV laufen?
 
Frachten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten und berühren damit das Bestandskonto.

Als Vorkonto wäre ein Eingangsfrachtenkonto zwar auch ok, müsste dann aber über das Warenkonto abgeschlossen werden

(Im Kontenplan findest du im Konto 390 sogar die Angabe, dass Eingangsfrachten dort mit berücksichtigt werden sollen)


Verständlich genug Celine?
 
Nicht ganz... 😱 Dass ich so buchen muss, weiß ich ja. Aber ich würde jetzt nach eigener (!) Logik die Frachtkosten halt als Kosten betrachten und entsprechend auf ein Aufwandskonto buchen. Im Skript heißt es aber (oder war es ihm Lehrbuch?), dass ich dann keine periodengerechte Zuordnung habe. Und da setzt mein Hirn aus.

Ich kann es im Prinzip einfach so hinnehmen - wenn die das so wollen, buche ich auf dem Bestandskonto. 😀 Aber ich würde gern den Punkt mit der nicht-periodengerechten Zuordnung kapieren... *seufz* Was wäre denn so verkehrt daran, die Kosten als Aufwand zu buchen?
 
Ich könnte mir vorstellen (was nicht heißt, dass es stimmt😛), dass es an der Definition des Wortes Anschaffungskosten liegt. Es gibt ja einiges neben dem reinen Kaufpreis, wie eben die Frachten oder Montagekosten o.ä., was man in die Anschaffungskosten einberechnen muss.
Um diese gesamten Anschaffungskosten periodengerecht zu verteilen, machst du dann anschließend über die Jahre hinweg deine Abschreibungen auf einem Aufwandskonto. Würden nun die Eingangsfrachten als Aufwand gebucht, hättest du sie komplett im Anschaffungsjahr in der GuV. Nimmst du sie hingegen mit auf das Bestandskonto, kannst du sie periodengerecht verteilen.

LG
Lianea
 
...Um diese gesamten Anschaffungskosten periodengerecht zu verteilen, machst du dann anschließend über die Jahre hinweg deine Abschreibungen auf einem Aufwandskonto. Würden nun die Eingangsfrachten als Aufwand gebucht, hättest du sie komplett im Anschaffungsjahr in der GuV. Nimmst du sie hingegen mit auf das Bestandskonto, kannst du sie periodengerecht verteilen.
Wobei es hier um Handesware geht, da dürfte Abschreibung nicht so relevant sein.

Wenn die Handesware wieder verkauft wird und damit (hoffentlich) ein Gewinn entsteht, dann kann der nur dann richtig ausgewiesen werden, wenn die Anschaffungsnebenkosten mit eingerechnet werden:
Einkauf Jahr 1:
Ware: 100.000
Kauf-NK: 10.000
Verkauf Jahr 2:
Verkaufspreis: 130.000

(A) Wenn du die NK als Aufwand buchst, hast du in Jahr 1 einen "Verlust" von 10.000 und in Jahr 2 einen "Gewinn" von 30.000.
(B) Wenn die NK aber auf die Ware aufgeschlagen werden (110.000) bist du diesbezüglich in Jahr 1 gewinn-neutral und kannst in Jahr 2 einen "Gewinn" von 20.000 ausweisen.
Variante B sieht schon irgendwie richtiger aus, oder?
 
Dein Unternehmen hat den Bilanzstichtag 31.12

Jetzt überleg mal, du bekommst am 30.12. Ware und bezahlst dafür 120€ + 10€ Fracht. Wenn du das Geld erst am 09.01. des Folgejahres überweist müsstest du trotzdem die Aufwendungen und Erträge im alten Jahr mit Buchen! Denn diese sind unabhängig vom Zahlungstag im Jahresabschluss zu berücksichtigen (§ 252 Abs. 1 Ziffer 5 HGB)

Buchst du aber im Warenkonto, sind diese Kosten gleich im alten Jahr (periodengerecht) zugeordnet

siehe auch


Abgrenzung

Mit dem Begriff der Abgrenzung wird das Vorgehen beschrieben, um einerseits von den Einnahme- und Ausgabepositionen des Gruppierungsplanes zu den Positionen des Kosten- und Leistungsartenplanes zu gelangen, andererseits um innerhalb der KLR-Betrachtungsweise nur die betriebsbedingten, periodenrichtigen und normalen Kosten und Leistungen zu erhalten.

siehe auch:
>>> Kosten- und Leistungsrechnung

Begriff:
Abgrenzung ist die unter ökonomischen Gesichtspunkten richtige Zuordnung von Kosten und Leistungen bzw. Aufwand und Ertrag. Man unterscheidet zeitliche, sachliche und wertmäßige Abgrenzung.

a) Zeitliche Abgrenzung (Periodenabgrenzung):
Die Kosten sind verursachungsgerecht auf die Abrechnungsabschnitte (Monate, Quartale) zu verteilen.



oder eben bei Wikipedia


Verständlicher nun?
 
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