Buchung von Erbschaften

Dr Franke Ghostwriter
wenn der Kaufmann ein Grundstück geerbt bekommt und im Brief vom Steuerberater steht: Wert 20.000: In dieser Höhe ist ein Bilanzansatz zweckmäßig.

Buche ich das dann aufs Eigenkapital oder aufs Privatkonto??

Das ist Aufgnr. 180 in der SA WS 08/09 KE 3
 
Mir liegt leider die betreffende SA nicht vor, daher kann ich nur raten. Sofern es sich bei dem vom Steuerberater ermittelten Wertansatz um eine Wertfindung für erbschaftliche Zwecke nach dem Bewertungsgesetz (bspw. Grundbesitzwert) handelt, dann gilt es zu überprüfen, ob dieser dem für bilanzsteuerrechtliche Zwecke maßgebenden Teilwert entspricht. In § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG heißt es "Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen..."

Im Buch wurde die Sacheinlage wie folgt gebucht: unbebaute(?) Grundstücke an Privat 006/190
 
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