Darf UV auch wieder aufgewertet werden?

Dr Franke Ghostwriter
Darf man bei UV auch Zuschreibungen machen:

Bsp.
AHK = 16 Euro / Kilo Ware
Bilanzstichtag: Marktpreis der Ware = 14 Euro / Kilo Ware --> UV unterliegt strengstem Niederstwertprinzip und muss deswegen abgewertet werden. Ansatz mit 14 Euro / Kio

Jahr 2: UV befindet sich noch im Lager, Marktpreis ist jetzt aber wieder 16 Euro. Darf ich wieder auf AHK aufwerten und mit 16 Euro zum 2. Bilanzstichtag ansetzen?
 
§253 (3) HGB: Bei Vermögensgegenständen des UV sind Abschreibungen vorzunehmen, wenn...
§253 (5) HGB: Ein niedriger Wertansatz gemäß [...] darf beibehalten werden, auch wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.

...schonmal ein Ansatz
 
Sonst würde im genannten Paragraphen ja "muss aufgewertet" stehen.

Wie ich gerade noch merkte, gilt das erstmal nur für Personengesellschaften: Für Kapitalgesellschaften schlägt (nicht nur beim UV) der §280 zu - Wertaufholungsgebot.
 
Kannst du mir noch schnell sagen, wie es ist, wenn ich z.b. eine Maschine anschaffe im April, im März dafür aber schon ein Fundament angefertigt wurde. Beginnt die Abschreibungszeit dann im April bei Inbetriebnahme der Maschine oder bereits im März oder muss man es getrennt ausrechnen?
 
Schein so, als ob es in der Aufgabe auch so gewertet wird. Wie ist es aber, wenn das Fundament ein halbes Jahr vorher gelegt wird, dann hätte es doch schon mehr Zeit, sich abzunutzen, oder? Naja, hoffe mal, dass nicht so korintenkackeraufgaben dran kommen
 
Abnutzung (Aufwand = Wertverzehr!) beginnt bei Inbetriebnahme.
Ich würde das (Fundament + Maschine) mal als Sachgesamtheit betrachten und deshalb erst ab Nutzungsbeginn abschreiben. Was soll dem Fundament vorher auch an Wert verloren gehen?!

Gruß
Steffi
 
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