Darf man bei UV auch Zuschreibungen machen:
Bsp.
AHK = 16 Euro / Kilo Ware
Bilanzstichtag: Marktpreis der Ware = 14 Euro / Kilo Ware --> UV unterliegt strengstem Niederstwertprinzip und muss deswegen abgewertet werden. Ansatz mit 14 Euro / Kio
Jahr 2: UV befindet sich noch im Lager, Marktpreis ist jetzt aber wieder 16 Euro. Darf ich wieder auf AHK aufwerten und mit 16 Euro zum 2. Bilanzstichtag ansetzen?
Bsp.
AHK = 16 Euro / Kilo Ware
Bilanzstichtag: Marktpreis der Ware = 14 Euro / Kilo Ware --> UV unterliegt strengstem Niederstwertprinzip und muss deswegen abgewertet werden. Ansatz mit 14 Euro / Kio
Jahr 2: UV befindet sich noch im Lager, Marktpreis ist jetzt aber wieder 16 Euro. Darf ich wieder auf AHK aufwerten und mit 16 Euro zum 2. Bilanzstichtag ansetzen?