Definition Kosten

Dr Franke Ghostwriter
mal eine Frage zur Definition von "Kosten": im vierten BWL-Skript auf S. 6 heißt es "Im internen Rechnungswesen nennen wir [...] betriebsbedingte Abnahmen des Reinvermögens Kosten.". Soweit, so schön 😉. Auf S. 8 heißt es dann allerdings noch mal "Kosten sind definiert als bewerteter Güterverzehr zur Erstellung betrieblicher Leistungen".

Nach meinem Verständnis sind die beiden Definitionen doch nicht deckungsgleich, oder? Die erste Definition hat doch einen Bilanzbezug über das Reinvermögen, der in der zweiten nicht unbedingt gegeben sein muss. Oder hab ich einen Denkfehler?

Danke schon mal im voraus!

gruß,
Christian
 
Ich würde der 2. Aussage den Vorzug geben, da im internen Rechnungswesen ja auch z.b. kalkulatorische Kosten erfasst werden, die aber in der Bilanz bzw. beim Reinvermögen keine Rolle spielen. Der Kostenbegriff ist doch weiter/anders gefasst als der der Aufwendungen...*denk*
 
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