Susanne,
in Recht 2 lernt man spezielleres Recht als in Recht 1. Okay, das ist nicht so verständlich, ich werde dann mal etwas weiter ausholen. In Recht 1 hast du ja gelernt, wie man normale Alltagsgeschäfte abwickelt. Wenn Du dir zum Beispiel einen Fernseher im Supermarkt kaufst, dann hast du zum Beispiel automatisch einen Kaufvertrag abgeschlossen.
In Recht 2 geht man dann von echten BWLern aus, das heißt, jetzt schließen wirklich auch Kaufmänner einen Kaufvertrag. Zum vorherigen Beispiel wäre dass dann so, dass ein Verteter von Media Markt bei einem Großhändler sehr viele Fernseher bestellt. Hier gelten natürlich auch alle Regeln die man bereits in Recht 1 gelernt hat. Diese Regeln für das alltägliche Miteinander gelten aber nur insoweit, als nicht speziellere Normen für Kaufmänner gelten. Und genau um diese Normen geht es in Recht 2. Hier geht man zum Beispiel davon aus, dass Kaufmänner viel genauer wissen, was sie tun als normale Leute. Bei normalen Geschäften gibt es ja zum Beispiel beim Kauf über Internet eine 14tätige Rückgabemöglichkeit. Und diese Rückgabemöglichkeit gibt es für Kaufmänner nicht. In der Regel geht man eben davon aus, dass professionelle Kaufleute sich nicht so leicht über's Ohr hauen lassen 🙂
Es gibt dann noch einen weiteren Part Gesellschaftsrecht, dort stehen spezielle Regeln für Aktiengesellschaften, GmbHs, weiter gibt es noch Wettbewerbsrecht, dort stehen Regeln, die meist einem Monopol entgegenzuwirken versuchen und anschließend gibt es Arbeitsrecht.
Wichtig ist dass du ganz gute Kenntnisse in Recht 1 hast, die Regeln für die ersten beiden Kurseinheiten (Handelsrecht und Gesellschaftsrecht) bauen nämlich auf diesen Kenntnissen auf.
Viele Grüße aus dem Schwarzwald
Thomas