Die Conjoint-Analyse wird bei standardisierten Leistungen eingesetzt, die Kundennutzenrechnung kann bei individuellen und bei standardisierten Leistungen eingesetzt werden. Bei der Conjoint-Analyse geht man davon aus, dass sich der Gesamtnutzen aus einzelnen Teilnutzen zusammensetzt. Dabei werden unterschiedliche Merkmalsausprägungen für eine Leistung erfasst, die unterschiedlichen Ausprägungen kombiniert und diese in eine Rangfolge gesetzt. Das ist bei standardisierten Leistungen gut möglich, wenn auch schnell sehr aufwendig! Bei der Kundennutzenrechnung wird der Nutzen für eine Leistung in einzelne Elemente zerlegt und quantifiziert. Es wird ein Nutzenmodell erstellt und anschließend durch Kundenangaben geprüft. Trifft das Modell zu, muss die Varianz, also die Streuung, der quantifizerten Nutzenelemente bestimmt werden. Da sich aber die Nutzenbewertung von Kunde zu Kunde unterschiedet, muss die Kundenutzenrechnung pro Kundensegment durchgeführt werden.