DII nach DI Rückmeldung

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KatrinFfm

Dr Franke Ghostwriter
bin im Moment noch im DI eingeschrieben und habe alle Leistungen dafür erbracht und die Diplomarbeit für das DII vor einigen Wochen abgegeben. Sollte ich die Diplomarbeit bestanden haben, möchte ich auf jeden Fall ein Diplomzeugnis für das DI anfordern. In diesem Semester möchte ich dann die Klausur für mein SPF schreiben und habe mich dann für das WS um einen Seminarplatz für mein 2. Seminar beworben.

Ist es denn ausreichend mich nun einfach online zurückzumelden (Studiengang DI) und dann in dem Formular, das man für das Zeugnis ausfüllt anzugeben, dass ich nun DII mache oder muss ich nun für das WS einen Statuswechsel bzw. Studiengangswechsel machen?

Vielleicht weiß das jemand spontan aus eigener Erfahrung, sonst werd ich wohl nächste Woche mal das Prüfungsamt fragen.

Lieben Dank im Voraus,

Katrin
 
Der Wechsel von DI nach DII geht nur schriftlich, und das, obwohl man den Wisch nicht mal richtig ausfüllen kann. Es gibt nämlich keine Schlüsselnummer mehr für die Diplomstudiengänge, Du musst also im Klartext draufschreiben, was Du willst.

Ob Du in diesem Semester noch das SPF schreiben darfst, weiß ich nicht. Da müsstest Du das PA fragen.
 
Hmm, ich denke dann komme ich um das Telefonat mit dem PA nicht herum, denn ehrlich gesagt hatte ich nun gar keine Bedenken, dass ich die Klausur nicht schreiben darf. Es ging mir mehr darum, ob ich den Studiengang wechseln muss, mit all den Formalien und Zeugnissen, die man dafür nochmals einreichen muss. Das wäre ja doof :-/.
 
Neee, den ganzen Formalkram brauchst Du nicht. Es reicht die Angabe auf dem Zettel, dass Du den Abschluss ändern willst. Übrigens braucht man in der Regel auch nichts mehr einzureichen, wenn man ein Zweitstudium aufnehmen will.

Wenn Du das Diplomzeugnis beantragst, gibt es da eine Zeile auf der steht "exmatrikuliert mich" oder "will eingeschrieben bleiben im Studiengang XY". Nun ist es so: wenn Du z.B. die Dipl.Kffr. gemacht hast und die Dipl.Vw'in machen willst, darfst Du die VWL-Klausuren zwar noch in dem Semester schreiben, in dem Du in BWL eingeschrieben bist – aber nur, wenn Du vorher das Zeugnis hast.

Mein Verdacht ist, dass es ähnliche Schwierigkeiten auch bei DI/DII geben könnte – ich weiß es aber nicht. Das zweite Seminar konnte ich z.B. selbst auch schon machen, als ich noch im D-I eingeschrieben war. Aber bei den Klausuren gibt es ja eine Mengenbegrenzung.

Deshalb: Frag lieber nach (die sind ja stets sehr nett im PA) – und poste doch die Antwort hier.
 
Jap das stimmt, die Leute im PA haben sich alle immer ein Bienchen für nette, schnelle Hilfe verdient. Poste das Ergebnis, sobald ich mit dem PA telefoniert habe.
 
so, also solange die Klausur nicht die letzte Prüfungsleistung für das DII ist, kann ich wohl die Klausur schreiben, ansonsten wird kein Zeugnis mehr für das DI ausgestellt. Ich hoffe aber, dass ich sowieso das Zeugnis beantragen kann, bevor ich die Klausur im September schreibe.
Werde mich nun ganz normal online zurückmelden (DI) und dann mit Beantragung des Zeugnisses den Studiengang wechseln. (Hoffe nur, ich hab das alles auch richtig kapiert am Telefon 🙂)

LG

Katrin
 
ich hätte da auch ein paar Frage. Und zwar bin ich in DII eingeschrieben, möchte jetzt aber nur DI abschließen. Sollte ich dann bei der Rückmeldung Studiengang wechseln oder kann in DII eingeschrieben bleiben und dabei kleine Diplomarbeit schreiben und kein SPF oder 2.Seminar machen?
Und wenn ich wechseln muss, weiß ich nicht wie. Ich weiß nicht was und wo im Rückmeldeformular soll ich ausfüllen.
Bitte hilft mir!
 
Hallo zusammen,

ich hätte da auch ein paar Frage. Und zwar bin ich in DII eingeschrieben, möchte jetzt aber nur DI abschließen. Sollte ich dann bei der Rückmeldung Studiengang wechseln

Ja, ändern.

oder kann in DII eingeschrieben bleiben und dabei kleine Diplomarbeit schreiben und kein SPF oder 2.Seminar machen?

Nein.

Und wenn ich wechseln muss, weiß ich nicht wie. Ich weiß nicht was und wo im Rückmeldeformular soll ich ausfüllen.
Bitte hilft mir!

Kreuz bei 4. "Änderung meines bisherigen Studiengangs" an und lies die Anleitung:

Rückmeldung mit Änderung - Rückmeldung/Beurlaubung - Studium - FernUniversitt in Hagen

Die ist sogar Wiwi-sicher geschrieben.

BTW: Ich glaube sogar man kann für das Diploom I eine große DiplomII-Arbeit schreiben, so müsste man später für das Nachholen des Diplom II keine zweite Arbeit schreiben.
 
Kreuz bei 4. "Änderung meines bisherigen Studiengangs" an und lies die Anleitung:

Rückmeldung mit Änderung - Rückmeldung/Beurlaubung - Studium - FernUniversitt in Hagen

Die ist sogar Wiwi-sicher geschrieben.

Den neuen Studiengang musst Du im Klartext dahinschreiben, denn für die Diplomstudiengänge gibt es keine Codenummern mehr.

BTW: Ich glaube sogar man kann für das Diploom I eine große DiplomII-Arbeit schreiben, so müsste man später für das Nachholen des Diplom II keine zweite Arbeit schreiben.

So ist es.
 
ich bin im Moment noch im DI eingeschrieben, ich würde gerne DII machen. Ich habe hier gelesen, dass man schon das zweite Seminar machen kann obwohl DI.
Könnte ich auch die SPF in SS2010 anfangen (also Prüfungen schreiben)? Bislang habe ich nur als WPF 1 Modul Marketing und 2 Module Controlling geschrieben. Auf Seminare habe ich noch wenig Chance und auf ABWL und AVWL würde ich lieber bis WS2010/11 warten...
 
Das Seminar kannst Du machen, das Schwerpunktfach aber nicht. Das liegt daran, dass Du im D-I nur zwei Wahlpflichtfächer schreiben darfst. Du könntest Dich zwar in einem dritten Fach prüfen lassen, müsstest das aber als bei der Anmeldung als "Zusatzfach" deklarieren. Ich bin nicht sicher, ob Du Dir das im D-II als SPF anrechnen lassen kannst.

Mach doch erstmal das unangenehme Zeugs, also ABWL und AVWL.
 
Hey Danke! ich habe es dann doch falsch vertanden, ich dachte AVWL würde sich im WS2010/11 wieder ändern...😱
Also dann...Augen zu und durch 😱 😉

Buenas noches!
 
Ja, die Prüfungsmodalitäten ändern sich. Aber wenigstens zwei der drei Module, die da geprüft werden, gibt es schon: die von Endres und Wagner. Ob sich hinter dem dritten Modul "Allkotionstheorie und Fiskalpolitik" die bekannten Kurse verbergen, weiß ich natürlich nicht (neuer Prof.), aber vermutlich schon.
 
Hallo,

ich bin im Moment noch im DI eingeschrieben, ich würde gerne DII machen. Ich habe hier gelesen, dass man schon das zweite Seminar machen kann obwohl DI.
Könnte ich auch die SPF in SS2010 anfangen (also Prüfungen schreiben)? Bislang habe ich nur als WPF 1 Modul Marketing und 2 Module Controlling geschrieben. Auf Seminare habe ich noch wenig Chance und auf ABWL und AVWL würde ich lieber bis WS2010/11 warten...

LG und vielen Dank!


hallo! mich würde mal interessieren, warum man vom DI zum DII wechseln will (oder andersherum)???? ich dachte, das ist nur für leute als beamter wichtig und in der freien wirtschaft völlig egal, ob DI oder DII?!!! ich mach selbst den DI und dachte, dass muss passen...irre ich mich an irgendeinem punkt???
 
Es kommt ein bisschen drauf an. In der Regel braucht man ein DII, wenn man promovieren möchte oder in den höheren Dienst bzw. eine äquivalente nicht-beamtete Stelle im öffentlichen Dienst. Wie immer gibt es Ausnahmen, aber im Allgemeinen ist das so. Es mag sicher auch Leute geben, die das DII machen, weil sie sich für ein weiteres Thema interessieren, in das sie sich als Schwerpunktfach einarbeiten wollen. Ein Schwerpunktfach wie Controlling mag vielleicht auch das Interesse bei potenziellen Arbeitgebern erhöhen.

Ansonsten ist es in der "freien" Wirtschaft in der Tat zumeist schnuppe - den Unterschied zwischen DI und DII kriegt man eh niemandem erklärt, weil das DI eine Besonderheit ist. Das mag auch einige Fälle erklären, wo Leute mit DI in den HöDi gekommen sind...
 
Ich habe auch das problem, dass ich am liebsten konzerncontrolling machen wollen würde + steuern, das würde beudeuten, dass ich den DII machen müsste, aber ich dachte noch an die alternative den VWL I auf den BWL DI drauf zu machen.. am ende schau ich mir an, ob ich BWL DI, DII oder zu dem BWL DI noch zusätzlich VWL I mache.. das wird wohl von meiner laune abhängen und vielleicht von dem, was der arbeitsmarkt so hergibt (also ob ich noch zusätzliche qualifikationen brauche).

hatte grad einen thread eröffnet und gefragt, ob ich für promotion DI oder DII brauche, damit beantwortet - danke!!

@ krid: lese grade deine FAQ zur VWL 🙂 du bist echt hilfreich! DANKE!!
 
Das Seminar kannst Du machen, das Schwerpunktfach aber nicht. Das liegt daran, dass Du im D-I nur zwei Wahlpflichtfächer schreiben darfst. Du könntest Dich zwar in einem dritten Fach prüfen lassen, müsstest das aber als bei der Anmeldung als "Zusatzfach" deklarieren. Ich bin nicht sicher, ob Du Dir das im D-II als SPF anrechnen lassen kannst.

Mach doch erstmal das unangenehme Zeugs, also ABWL und AVWL.

AVWL im Sommer abgehakt! Krid danke für die Empfehlung!!
 
also nachdem ich das forum jetzt schon mehrmals gelesen habe und auch der neue Vorstitzende des Prüfungsamtes mir geschrieben hat, bin ich mir immernoch nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe:

also wenn man D I ist und D II in der zukunft anstrebt, wie genau ist das prozedere? ich muss alle scheine inkl. seminar & diplomarbeit haben, darf aber ein weiteres seminar als Dipl. Ier machen, aber KEINE weiteren prüfungen für schwerpunktfach/weiteres wahlfach, bevor ich nicht mein D I Zeugnis beantragt habe??

wie soll das denn gehen? :aergern:

sagen wir mal, ich habe alles nötige für D I, schreibe gerade meine DA, muss auf die korrektur warten und erst DANACH kann ich das D I zeugnis beantragen und auch erst DANN weitere prüfungen für D II schreiben??? ein weiteres seminar darf ich als D Ier machen, aber KEINE weiteren prüfungen, während ich als D I eingeschrieben bin?

kann mir das mal jemand BITTE klarstellen? :
 
Es ist, wie Du schreibst: Du machst alles, was Du für das D-I brauchst. Dabei kannst Du eine lange DA für das D-II machen, außerdem (wenn Du einen Platz bekommst) kannst Du ein zweites Seminar absolvieren.

Nachdem Du das Diplom bekommen hast, kannst Du Dich dann füpr die Prüfungen zum Schwerpunktfach anmelden.

Der Grund ist einfach: Du darfst ohnehin nur eine bestimmte Anzahl an Prüfungen machen. Wenn Du im D-I bist, darfst Du nur die Klausuren für Deine Pflicht- und die beiden Wahlfächer machen. Du darfst Dich nicht quer durch die Landschaft prüfen lassen, bis Dir eine Note gefällt.

Es gibt lediglich ein Entgegenkommen: nehmen wir an, Du schreibst Deine DA, und die Korrektur ist erst im Laufe des nächsten Semesters fertig. Dann kannst Du die Prüfungen für das D-II trotzdem in diesem angebrochenen Semester schreiben, auch wenn Du eigentlich als D-I eingeschrieben bist.
 
@ krid: DANKE!

also, wenn ich ein platz in einem weiteren seminar bekomme, dann darf ich das machen als Diplom Ier, richtig?

und, solange ich mein D I nicht fertig habe (inkl. zeugnis), darf ich KEINE prüfungen für D II machen, es sei denn meine DA wird grad korrigiert, richtig?
 
und, solange ich mein D I nicht fertig habe (inkl. zeugnis), darf ich KEINE prüfungen für D II machen, es sei denn meine DA wird grad korrigiert, richtig?

Nein, wenn Deine DA noch korrigiert wird, kannst Du ja noch nicht das Diplom haben. Erst wenn Du das Diplom hast, darfst Du die Klausuren für das D-II schreiben.

Wenn Du aber das Diplom im Laufe eines Semesters bekommst, in dem Du noch als D-I eingeschrieben bist, darfst Du trotzdem antreten.
 
ist es nicht einfacher, mich gleich auf D II umschreiben zu lassen? aber dann kann ich kein Diplom I Zeugnis beantragen 😡

nun gut, ich werde dann ja sehn, was sache ist.. und vielleicht kann ich eh nichts anderes machen als dann "nur" meine große DA zu schreiben und finde es gar nicht schlimm 1-2 monate nichts zu tun😱
 
Du kannst die nötigen Kurse belegen und die EAen bearbeiten - nur die Klausur darfst Du halt nicht schreiben, bevor Du das D-I-Zeugnis hast.
 
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